Unternehmer-Unfallversicherung

Als selbständiger Unternehmer trägt man eine große Verantwortung, sowohl für die eigene Firma, als auch für die angestellten Mitarbeiter und selbstverständlich auch gegenüber der eigenen Familie. Erleidet eine solche Person einen Unfall, passiert es nicht selten, dass sie dieser großen Verantwortung nicht mehr gerecht werden kann.
Geschieht der Unfall der Freizeit, so ist man nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ausgesetzt und muss die finanziellen Folgen selbst tragen.
Bei einem Berufsunfall ist es so, dass die Berufsgenossenschaft erst dann Rentenleistungen zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit für die Dauer von 26 Wochen um mindestens 20 % eingeschränkt ist. Allerdings ist es bei den meisten Unternehmern so, dass sie nicht in der entsprechenden Berufsgenossenschaft versichert bzw. Mitglied sind.
Umso wichtiger ist es, sich und auch das Unternehmen vor den finanziellen Folgen im Falle eines Unfalls abzusichern.
So ist es empfehlenswert, eine so genannte Unternehmer-Unfallversicherung abzuschließen, welche den Versicherungsnehmer samt des Ehegatten und der Kinder gegen diese benannten Folgen nach einem Unfall absichert.
Der Versicherungsschutz gilt für Unternehmer, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit haben oder als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einer GmbH und deckt den Schutz weltweit und rund um die Uhr ab.
Die Leistung im Schadensfall beinhaltet in der Regel eine Unfall-Rente im Falle von Invalidität, ein Unfall-Krankenhaustagegeld und Unfall-Genesungsgeld, ein Tagegeld als Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit, die Unfallbedingt ist, eine Unfall-Hinterbliebenen-Rente und auch eine Leistung im Todesfall.
Mit der Unternehmer-Unfallversicherung ist man also für den Fall der Fälle für alle Folgen eines Unfalls abgesichert und muss sich keine Gedanken, um die finanzielle Situation machen.



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