Wer ein Boot bzw. einen privaten Charter besitzt und einen Skipper angestellt hat, sollte sich in jedem Fall bewusst darüber sein, dass in vielen Ländern der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor besonderen Risiken und geht damit über den normalen Deckungsschutz einer Bootshaftpflichtversicherung hinaus.
Die Skipper-Haftpflicht ist für Bootsführer privat gecharterter Sportboote gedacht und bietet einen optimalen Schutz, wenn zum Beispiel Ansprüche entstehen, wenn der Skipper grob fahrlässig gehandelt hat oder der Versicherungsschutz des Bootseigners erloschen ist oder vom Deckungsschutz her zu gering angesetzt ist.
So tritt die Versicherung im Schadensfall für den Versicherungsnehmer ein, wenn es zu Haftpflichtansprüchen von Personen kommt, die mitversichert sind, wie zum Beispiel Crewmitgliedern.
Ebenso leistet die Versicherung Schutz bei Personen- und Sachschäden in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro.
Die Benutzung von Beibooten mit bis zu 20 PS ist ebenso im Schutz der Versicherung enthalten. Zu beachten ist, dass die Versicherung die Leistung verwehrt, wenn es sich beim Schadensfall um Vorsatz handelt und das der Versicherungsschutz auf eine Gesamtdauer eines Segeltörns von sechs Wochen je Versicherungsjahr begrenzt ist.
Des Weiteren besteht kein Schutz für das Führen von Yachten mit einer Motorstärke von mehr als 750 PS und Segelyachten mit mehr als 120 qm Segelfläche.
Allerdings ist es hier möglich, bei der Versicherung einen individuellen Schutz zu beantragen, dies dann zu einem entsprechenden Aufpreis.
Von Vorteil bei dieser Skipper-Haftpflichtversicherung ist es auf jeden Fall, dass sie weltweit gilt und somit einen ständigen Schutz gewährleisten kann.