Verkehrsrechtschutzversicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in der heutigen Zeit Pflicht für jeden Autofahrer. Aber der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist dennoch jedem Selbst überlassen. Eine Rechtschutzversicherung ist eine Individualversicherung, bei welcher das Kostenrisiko eines Rechtsstreites versichert wird.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar im Streitfall die Kosten, aber auch nur dann, wenn der Versicherungsnehmer diese zu tragen hat. Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme, welche im Regelfall meist 250.000 Euro beträgt, übernehmen die Rechtschutzversicherer einige Kosten. Dazu zählen die Anwaltsgebühren, die Zeugengelder, die Gerichtskosten sowie die Kosten des Gegners. Auch die Strafkautionen werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Möchte jedoch der Versicherungsnehmer eine Schadensersatzforderung durchsetzen, so kann aber dennoch nur die Verkehrsrechtschutzversicherung in Anspruch genommen werden. Das Risiko ist meistens sehr hoch, sich in einem Rechtsstreit wieder zu finden. Hierbei ist es, egal ob es sich um den Autofahrer selbst, den Insassen, oder gar einen Fußgänger handelt. Auch das Verschulden muss nicht immer an einem Selbst liegen. Verkehrsrechtstreitfälle sind meist besonders verwickelt. Kommt noch eine unterschiedliche Rechtslage in Verbindung mit einer anderen beziehungsweise fremden Sprache hinzu, wird die ohnehin unangenehme Situation noch ein wenig verschlimmert. Die einzelnen Verträge können je nach Versicherungsgesellschaft ein wenig voneinander abweichen, aber nicht nur, was die Prämienhöhe betrifft, sondern auch die Leistungen können voneinander abweichen. So empfiehlt es sich hier die einzelnen Gesellschaften mit ihren Leistungen zu vergleichen und das für sich passende Angebot so heraus finden. In der Regel unterschieden sich die Versicherungen im groben durch den Einzelpersonenvertrag oder den Familienvertrag. Genauso kann auch eine Versicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei dem Verkehrsrechtschutz werden alle Arten von rechtlichen Interessen der versicherten Person wahrgenommen, egal ob Gericht oder Behörden eine Rolle spielen. Anwaltskosten und Prozesskosten sind in dieser Versicherung mit einbegriffen. Ist man mit dem Verkehrsrechtschutz versichert, hat man noch ein paar sehr nützliche Vorteile. Zu einem kann man Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Unfall stellen. Bei Streitigkeiten bezüglich der KFZ-Steuer vor Gericht und bei Versicherern ist der Steuerrechtschutz schon im Verwaltungsverfahren gewährt. Zu dem gilt der Verkehrsrechtsschutz bei allen Behörden und auch vor Gericht, solange der Fahrer bei dem bestimmten Zeitpunkt über einen Führerschein verfügt hat. Bei Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldern ist auch hier der Verkehrsrechtsschutz mitwirkend.

Hat man Interesse an solch einer Versicherung, so kann man sich ein Formular über das Internet ausdrucken oder man informiert sich bei Gelegenheit einfach bei der eigenen Versicherung. Vor allem wenn man oft im Ausland unterwegs ist, hat der Verkehrsrechtsschutz große Bedeutung. Auch im Urlaub ist diese besonders wichtig. Beispielsweise beim Surfen kann es passieren, das jemand in das eigene Board kracht und sich später der Haftung entziehen möchte, kann man mit dem Rechtsschutz seine Ansprüche vertreten. Man sieht, dass ein solch kleiner Vertrag große Wirkung enthält und mit dieser Hilfe immer auf seine Ansprüche bestehen kann. Der Versicherungsschutz besteht europaweit und auch in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, welche nicht zu Europa gehören. Viele Gesellschaften bieten bei einem sechswöchigen Auslandsaufenthalt auch einen weltweiten Versicherungsschutz an. In diesen Fällen gilt meist ein eingeschränkter Versicherungsschutz, bei welchen zum Beispiel ausschließlich eigene Anwaltsgebühren bis zum Dreifachen der Kosten eines österreichischen Rechtsanwalts übernommen werden.

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