Kranken-Grundversicherung in der Schweiz – Kontrahierungszwang

Wichtig: Achten Sie auf Ihre Gesundheit

3 Mythen rund um Krankenkassen in der Schweiz
Seit 1996 muss jeder Schweizer Einwohner in einer Kranken-Grundversicherung versichert sein. Im Gegenzug muss auch jede Schweizer Krankenversicherung jeden in die Versicherung aufnehmen.

Das Ganze ist als Kontrahierungszwang bekannt. Um dieses Thema ranken sich einige Mythen. Hier erfahren Sie alle Fakten zum Thema und können sich umfangreich über den Kontrahierungszwang informieren.

Wichtig: Achten Sie auf Ihre Gesundheit

Mythos 1: Schweizer Krankenkassen übernehmen alle Kosten.

In der Schweiz gibt es sowohl gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen. Jedoch übernimmt keine von ihnen pauschal alle Kosten. Vor allem die Kosten für zahnärztliche Behandlungen müssen weitestgehend selbst getragen werden. Andere Behandlungen sowie Abklärungen und Arzneimittelkosten werden jedoch in der Regel übernommen.

Besonderheiten von Schweizer Krankenversicherungen

Im Vergleich mit anderen Krankenversicherungen haben Schweizer Krankenkassen mehrere Besonderheiten, über die Sie im Verlauf dieses Artikel noch näher informiert werden. Eine Besonderheit findet sich in der Kostenerstattung wieder.

Die Versicherten müssen nämlich in der Regel zuerst die Kosten selbst zahlen, bevor sie zur Krankenkasse gehen können, um dort das Geld zurückzuerhalten. Eine Ausnahme sind jedoch Spitäler, die kontenspezifische Dinge direkt mit der Krankenversicherung regeln.

Mythos 2: Familienversicherung ist möglich.

Jeder Schweizer Bürger muss einer Schweizer Versicherung angehören. Ausländische Versicherungen sind nur in seltenen Einzelfällen möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Familienversicherung, die in Ländern wie Österreich und Deutschland in vielen Fällen beitragsfrei möglich ist. In der Schweiz können Familienangehörige nicht mitversichert werden. Jeder Bürger muss extra versichert werden.

Wichtig: Vergleichen Sie Angebote der Schweizer Krankenkassen

Versicherung wechseln

Jeder Schweizer Bürger hat die Möglichkeit, die Krankenversicherung zu wechseln. Die Kündigung der alten Versicherung sollte allerdings spätestens bis zum 30. November beim alten Versicherer eintreffen. Der Eintritt in die neue Versicherung erfolgt dann auf den 31. Dezember.

Mythos 3: Über den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer automatisch versichert.

Anders als in Österreich oder Deutschland, ist dies in der Schweiz nicht möglich. Hier müssen sich auch abhängig Beschäftigte selbständig versichern. Bei eingeschränkten finanziellen Mitteln ist jedoch eine Prämienverbilligung möglich.

Krankenkassen vergleichen

Der Markt der Krankenkassen ist ständig in Bewegung. Immer wieder gibt es neue Kosten- und Prämienmodelle. Krankenkassen regelmäßig untereinander zu vergleichen und zu wechseln, macht daher durchaus Sinn, denn jedes Jahr sind Einsparungen von bis zu 4.000 Franken möglich. Ein Krankenkassen-Vergleich, zum Beispiel über gidu.ch, ist jederzeit machbar und kann Ihnen dabei helfen, viel Geld zu sparen.

Formular ausfüllen und Offerten erhalten

Im Internet stehen Ihnen genau für solche Krankenversicherungsvergleiche diverse Online Formulare zur Verfügung, die schnell mit persönlichen Daten ausgefüllt sind. Anhand der getätigten Angaben bekommen Sie anschließend per E-Mail passende Krankenkassen-Vorschläge zugesendet und können, wenn Sie möchten, eine beliebige Kasse auswählen.

Das Schweizer Modell

Noch eine Besonderheit gibt es bei den Schweizer Krankenkassen. Es gibt verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Leistungen. Welche das sind, lesen Sie hier.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung

Hierbei handelt es sich um das Standardmodell der Grundversicherung ohne Extras und besondere Verpflichtungen. Auf ambulanter Ebene hat der Versicherte hier die freie Arztwahl.

Hausarzt Modell

Beim Hausarzt Modell fällt die freie Arztwahl bei ambulanten Behandlungen weg. Im Falle einer Krankheit muss der Versicherte erst den festen Hausarzt aufsuchen. Ausnahmeregelungen betreffen neben Notfällen auch jährliche gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und Augenarzt-Kontrolluntersuchungen.

Telemedizin

Beim Modell der Telemedizin muss der Versicherte, bevor er einen Arzt aufsucht, zuerst ein telefonisches Beratungsgespräch mit engagierten medizinischen Fachleuten durchführen. Diese wiederum geben Verhaltensempfehlungen und überweisen bei Bedarf an einen entsprechenden Arzt.

HMO

Hier steht der Versicherte in der Pflicht, sich im Falle einer Krankheit zuerst an den entsprechenden Arzt im HMO Center zu wenden. Ausnahmen sind Notfälle, Augenarzt-Kontrolluntersuchungen und die jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen.

Tipp: Wählen Sie ihre Gesundheitsvorsorge passend zu ihren Hobbies und Aktivitäten

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.