Großeltern, die ihre Enkel finanziell unterstützen wollen, können die Enkelversicherung der Ergo Direkt nutzen, die als Junior-Start-Plan angeboten wird.
Monatlich für die Enkel sparen
Viele Großeltern wünschen sich, dass ihre Enkel es ohne finanzielle Probleme ihre eigenen Ziele erreichen und sich ihre Träume erfüllen können. Hierfür können Großeltern mit dem Junior-Start-Plan der Ergo Direkt in Österreich monatlich ansparen und so im Laufe der Jahre ein nicht unerhebliches Kapital aufbauen. Die Enkelversicherung können Großeltern ab dem 50. Lebensjahr abschließen, das höchste Eintrittsalter wird seitens der Ergo Direkt auf 80 Jahre festgelegt, so dass alle Großeltern gleichermaßen für ihre Enkel vorsorgen können.
Die Vorteile der Ergo Enkelversicherung im Überblick
– Individuelle Versicherungssummen von 5.000 – 30.000 Euro
– Risikofreie Geldanlage mit attraktiver Verzinsung
– Garantiertes Auszahlungskapital, das die Enkel je nach Wunsch einsetzen können
– Auszahlung bei Volljährigkeit des Kindes
– Ablebenschutz-Garantie
– Einkommenssteuerfreie Auszahlung
Sichere Geldanlage ohne Risiko
Damit den Enkeln mit Ablauf des Vertrages auch die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt werden kann, handelt es sich bei der Enkelversicherung um eine sichere Geldanlage, die ohne Risiko abgeschlossen werden kann. Die Gelder, die von den Großeltern monatlich angespart werden, werden derzeit mit garantiert 2% p.a. verzinst.
Zusätzlich können Enkel und Großeltern von den Überschüssen der Gesellschaft profitieren, die ebenfalls ausgezahlt werden. Auch sie betragen derzeit 2% p.a., so dass die Enkel-Versicherung aktuell eine Rendite von 4% p.a. erreichen kann. Da die Überschüsse allerdings von den Gewinnen der Gesellschaft abhängig sind, können sie nicht garantiert werden. Verluste jedoch sind garantiert ausgeschlossen.
Die Ablebensversicherung
Die Enkel-Versicherung ist nicht nur ein Sparplan, sondern sie wird auch mit einer Ablebensversicherung ausgestattet. Sollten die Großeltern, die die monatlichen Sparleistungen einzahlen, während der Versicherungsdauer versterben, erhalten die Enkel die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile und sind so auch in diesem Fall finanziell abgesichert.
Die Auszahlung der Versicherungssumme kann allerdings nur dann erfolgen, wenn der Versicherungsnehmer erst drei Jahre nach Vertragsabschluss oder innerhalb der ersten drei Jahre in Folge eines Unfalls verstirbt. Bei einem Todesfall innerhalb der ersten drei Jahre, der nicht auf einen Unfall zurückzuführen ist, erfolgt lediglich die Auszahlung der bis dahin angesparten Beträge inklusive der Zinsen und Überschussanteile.