Natürlich ist eine Krankenversicherung nicht nur für Menschen sinnvoll, da auch Tiere erkranken können. Daher gibt es neben den Tierversicherungen, die Unfallversicherung einschließen bzw. Haftpflicht-Schäden, auch Krankenversicherung für Hunde und Katzen.
Für Haftpflichtschäden ist zu beachten, ob der jeweilige Hund auch in der Haushaltsversicherung abgesichert ist, und wie hoch die Deckungssummen sind.
Welche Leistungen werden durch eine Hundekrankenversicherung übernommen?
Die Hundekrankenversicherung kommt für Leistungen wie Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel die Impfung, Wurmkur oder Flohmittel, als auch einen Gesundheitscheck) auf. Die Höhe dieser Leistungen ist jedoch begrenzt. Ein Kranken/Unfallschutz ist in der Police für die Hundekrankenversicherung meist ebenfalls enthalten.
Sollte man keine Krankenversicherung für den Hund wünschen, so ist es auch einfach möglich, eine Operationsversicherung abzuschließen.
Zusätzliche Leistungen, die mitversichert werden beinhalten Leistungen der Krankenversicherung, Eingriffe (chirurgisch), Kosten für die Unterbringung (zum Beispiel in einer Tierklinik), Arzneimittel, als auch die physikalische oder homöpathische Therapie, wenn dies erforderlich ist. Auch ein Krankenschutz für Europa besteht.
Bei Verkehrsunfälle besteht eine Kostenbegrenzung, die Kosten für Kastration werden durch die Hundekrankenversicherung nicht bezahlt.
Für das Alter des jeweiligen Hundes gibt es ebenfalls Einschränkungen, genauso wie für die Wartedauer bei bestimmten Leistungen. Hierbei sollte man den Vertrag genau prüfen.