Als Zeitwertkonto wird ein Konto bezeichnet, in das Mitarbeiter entweder Arbeitsentgeld (Gehalt) oder Arbeitszeit einbringen können. Dies dient dann dazu, damit eine bezahlte Freistellung zu finanzieren. Dies wird durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung von flexiblen Arbeitszeitregelungen (Flexigesetz) durch Rahmenbedingungen in der sozialversicherungsrechtlichen Sache abgesichert. Dadurch wurden Zeitwertkonten beliebter. Mittlerweile werden Zeitwertkonten in vielen Unternehmen verwendet, hierbei gilt es jedoch einige (vielfältige) Aspekte zu beachten.
Alternative Begriffe sind hierbei Arbeitszeitkonten (Gleitzeitkonten, um Arbeitsschwankungen innerhalb einem Jahr ausgleichen zu können). Mit Flexikonten sind Zeitwertkonten bezeichnet, deren Ziel es nicht ist, Freistellungen zu erreichen. Die Aufzeichnungspflichten für die Sozialversicherung entfallen hierbei.
Unter Langzeitkonten werden Konten verstanden, deren Ziel es ist, eine Freistellung (meist in Kombination mit einer bevorstehenden Pensionierung) zu erreichen.
Der Oberbegriff ist das Zeitwertkonto. Die Altersteilzeit wird normalerweise nicht als Zeitwertkonto bezeichnet, obwohl auch hier eine Vorarbeit zur Freistellung von der Arbeit erfolgt.
Was ist im Bezug auf das Arbeitsrecht bei Zeitwertkonten zu beachten?
Vereinbarungen zum Thema Zeitwertkonten werden als Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Spezielle Mitarbeiter haben manchmal die Chance, spezielle Einzelverträge zu erhalten. Für den Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, sowohl Arbeitszeit als auch Arbeitsentgelt in das Zeitwertkonto einzuzahlen. Direkte Einzahlungen vom Arbeitgeber auf das Zeitwertkonto sind jedoch nicht möglich. Eine gemischte Einbringung (Zeit und Geld) ist ebenfalls möglich. Ob man das Konto in Zeit oder Geld führen möchte ist von der Form der Einbringung nicht abhängig. Die Höhe des Kontos bzw. der Kontostand wird als Wertguthaben bezeichnet.
Mit dem Zeitwertkonto soll das Zeil erreicht werden, eine Freistellung von der Arbeit zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, wird das Wertguthaben ausbezahlt. Bei einem Wechsel des Dienstverhältnisses können Wertguthaben übertragen werden, eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht.
Wie werden Zeitwertkonten geführt?
Konten können in Zeit oder Geld geführt werden. Normalerweise wird das Wertguthaben in Stunden geführt. Steigerungen beim Gehalt werden natürlich direkt beachtet bzw. sind in der Zeiteinheit ja berechnet (Arbeitszeit). Sollte das Konto in Geld geführt werden, wird dieses auch verzinst, hier erfolgt eine Orientierung an einer Geldanlage (real oder fiktiv), oder kommen fixe/Mindestverzinsungen zum Tragen. Momentan werden die meisten Konten in Geld geführt, während das Bundesarbeitsministerium überlegt, die Führung in Zeit vorzuschreiben.
Wie wird Guthaben in das Zeitwertkonto eingebracht?
Sollte der Mitarbeiter Zeit oder Geld einbringen, so verzichtet er damit auf die Auszahlung von Arbeitsentgelt. Je nach Konto können aber verschiedene Dinge eingebracht werden, so sind zum Beispiel auch Urlaubs/Weihnachtsgeld Möglichkeiten, was eingebracht werden kann. Die Regelungen zur Einbringung sind den jeweiligen Rahmenbedingungen für das Zeitwertkonto zu entnehmen.
Wie erfolgt die Freistellung?
Das Ziel ist es, eine bestehenden Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten mit Fortzahlung der Bezüge. Dies kann zum Beispiel zu Dingen wie Fortbildung, Hausbau oder vorverlegter Pension dienen. Auch eine Reduzierung der Arbeitszeit (Stunden) ist denkbar.
Die Freistellung erfolgt entweder durch den Arbeitnehmer oder Geber. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Umständen Arbeitnehmer freistellen (zum Beispiel bei geringer Auslastung).
Bei manchen Vereinbarungen gibt es Einschränkungen. So zum Beispiel die Begrenzung auf Freistellung unmittelbar vor der folgenden Pension.
In welchem Fall spricht man bei Zeitwertkonten von einem Störfall?
Sollte es nicht möglich sein, das Wertguthaben durch eine bezahlte Freistellung auszuzahlen, liegt ein Störfall vor. Dies ist vor allem bei einer Beendigung/Kündigung der Fall. Invalidität, Tod, Pensionierung als Altersgründen sind weitere Störfälle bei Zeitwertkonten.
Im Falle des Todes wird das Wertguthaben auf die Erben übertragen, wenn keine Ergeben bekannt sind entfällt dies auf den Staat. Der Sozialversicherungsbetrag muss bezahlt werden. Eine Absicherung gegen Insolvenz muss ebenfalls erfolgen, die genauen Aspekte dazu sind am besten im Gespräch mit der Sozialversicherung zu klären.
Wie werden Zeitwertkonten im Bereich der Sozialversicherung behandelt?
Durch das Flexigesetz gibt es gesetzliche Rahmenbedinungen für die Behandlung von Zeitwertkonten. Sollte es zur Zahlung des Arbeitsentgelts kommen, werden Sozialabgaben bezahlt. Auch bei einer Frestellung muss das Arbeitsentgelt beachtet werden. Hierbei ist die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten, um nicht zu hohe Sozialabgaben zu bezahlen (höher als ohne Nützung des Zeitwertkontos).
Wie wird ein Störfall durch die Sozialversicherung behandelt?
Wenn ein Störfall vorliegt, so wird das Zeitwertkonto ignoriert und der Teil des Wertguthabens fällt unter die Sozialversicherungspflicht, der bei Fälligkeitszeitpunkt fällig gewesen wäre.
Um in einem Störfall richtig zu reagieren, muss man auf die Aufzeichnungspflichten durch den Arbeitgeber achten. Die SV-Luft muss fortlaufend geführt werden (dies ist der Beitrag, der noch hätte unter die Beitragspflicht fallen könnte).
Hier ist zu beachten, dass für den Arbeitgeber nur dann besondere Aufzeichnungspflichten nur dann entstehen, wenn die Freistellung mehr als 250 Stunden beträgt bzw. das Wertguthaben darüber liegt.
Wann besteht die Möglichkeit, ein Zeitwertkonto in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln?
In einem Störfall besteht die Möglichkeit, das Zeitwertkonto in eine betriebliche Altersvorsorge zu wandeln. Hierbei sind jedoch besondere Regeln zu beachten, wenn bereits zu Beginn bzw. bei Einrichtung für das Zeitwertkonto spezielle Vorhaben getroffen werden. Wenn bereits im Vorhinein eine Abmachung über die Umwandlung in bestimmten Fällen besteht, so gibt es keine Sozialabgaben für das Wertguthaben.
Wie werden Zeitwertkonten durch die Lohnsteuer behandelt?
Wenn der Arbeitnehmer Bezüge erhält, sind diese in der Lohnsteuer zu beachten. Bezüge, die in das Zeitwertkonto fließen, müssen erst bei Freistellung oder im Störfall versteuert werden.