Seit dem 1. Juli 2007 gilt in Deutschland die nächste Stufe des GKV – Wettbewerbsstärkungsgesetzes. Dies hatte zur Folge, dass durch private Anbieter einer Krankenversicherung der so genannte, modifizierte Standardtarif eingeführt wurde. Was das für den Einzelnen bedeutet, soll hier etwas beleuchtet werden.
Mit der Regelung werden private Krankenkassen dazu verpflichtet, einen neuen Tarif einzuführen. Dieser ist dazu gedacht, allen Personen, die entweder bereits Mitglied einer PKV waren, aber aus der Gesundheitskasse austreten mussten, den erneuten Eintritt zu erleichtern. Auch denjenigen, die nie einer Krankenkasse angehört haben, durch ihren Werdegang aber einem privaten Versicherer zu zuordnen sind, soll mit der Einführung die Chance gegeben werden, für den Krankheitsfall zu sorgen. Da es sich hier gewissermaßen um Risikogruppen handelt, liegt auf der Hand, dass den Versicherungsunternehmen diese Regelung sauer aufstößt.
Der Gesetzgeber hat an die Einführung der 2. Stufe der Gesundheitsreform einige Bedingungen geknüpft. Es darf niemand abgelehnt werden, der die Berechtigung zur Aufnahme besitzt.. Weiterhin ist es den Krankenkassen untersagt, Risikozuschläge zu verlangen. Selbst Risikoausschlüsse verbietet die neue Regelung. Damit dürften jetzt selbst Risikopatienten ihre Chance wittern, in den Genuss einer privaten Krankenversicherung zu kommen. Durch das Einwirken der Gesetzgebung werden die Auswahlkriterien anhand der Krankengeschichte ausgehebelt.
Neben der Pflicht zur Aufnahme von Patienten aus Risikogruppen, werden die Kassen noch dazu gezwungen, bestimmte Leistungen in den Standardtarif aufzunehmen. Als Beispiel sei nur der Zahnersatz genannt. Aus diesen Gründen versuchen einige der privaten Versicherer, die Regelung zum Standardtarif durch Klagen zu lockern.
Man darf gespannt sein, was auf diesem Sektor noch zu erwarten ist und welche Auswirkungen das auf die dritte Stufe der Gesundheitsreform, die 2009 in Kraft tritt, hat. Von einigen Kennern der Szene wird diese Form der „Knebelung“ mit mehr als nur einem weinenden Auge betrachtet.