Betriebe in der Landwirtschaft sind großen Risiken ausgesetzt, die die tägliche Arbeit stark beeinträchtigen oder sogar komplett lahmlegen können.
Eine Lieferung von mit Schadstoffen belastetem Futtermittel kann zum Beispiel einen Schaden anrichten, den man kaum überblicken kann.
So müssen zum Beispiel Masttiere, die damit gefüttert wurden, notgeschlachtet werden, was einen großen finanziellen Schaden verursacht.
Des weiteren möchte man dann als Landwirt sein Recht vor Gericht einfordern und den Hersteller des Futtermittels auf Schadenersatz verklagen. Solch ein Prozess, der eventuell sogar den Weg über mehrere Instanzen erforderlich macht, kann horrende Kosten verursachen.
Kaum ein Landwirt kann die Kosten für Anwalt, Gericht und für den Sachverständigen aus der eigenen Tasche zahlen.
Aus diesem Grund und für alle anderen Rechtsschutz-Fälle ist es wichtig, sich entsprechend abzusichern. Viele Versicherungen bieten deshalb ihren Kunden die so genannte Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung an.
Mit dieser Versicherung ist man finanziell abgesichert und muss nicht des Geldes wegen auf sein Recht verzichten und kann es ohne Risiko, notfalls auch vor Gericht, einfordern.
Die Rechtsschutzversicherung bietet dem Versicherungsnehmer und seiner Familie eine umfassende Sicherheit im Bereich der Landwirtschaft als auch im Verkehrsrecht, egal welche Rechtsform der Betrieb hat und ob er gewerbesteuerpflichtig ist.
Die einzige Voraussetzung zum Abschluss dieser Versicherung ist meist, dass der Betrieb Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder Gartenbauberufsgenossenschaft ist.
Im Schadensfall tritt die Versicherung für ihren Kunden ein und bietet Rechtsschutz bis zur vereinbarten Deckungssumme, welche bei manchen Versicherungen sogar bis zu 1 Million Euro je Rechtsschutzfall beträgt.
Somit sind alle Kosten für Anwalt, Gericht und Prozesskosten abgedeckt und man trägt als Landwirt keinerlei finanzielles Risiko.