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Kontoschutzversicherung

Heutzutage ist es nicht selten der Fall, dass man sich mal mit Hilfe eines so genannten Dispo- bzw. Überziehungskredit einen Wunsch erfüllt oder aufgrund eines finanziellen Engpasses diesen Kredit in Anspruch genommen hat. Allerdings ist es nicht jedermann möglich, dieses Darlehen auch zurückzuzahlen. Hierfür gibt es die unterschiedlichsten Gründe, wie zum Beispiel ein Unfall, schlimme Krankheit oder eine Scheidung.

Diese Ereignisse sind in der heutigen Zeit oft die Gründe für eine private Überschuldung, da es meist dazukommt, dass nach einem erlittenen Schicksalsschlag den finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachgekommen werden kann.
Besonders dann, wenn durch Tod oder Scheidung ein großer Teil des monatlichen Einkommens weg fällt, ist es schwer, Kredite bzw. Darlehen abzulösen. Für diesen Fall bietet eine so genannte Kontoschutzversicherung den entsprechenden Schutz für den Versicherungsnehmer und dessen Familie. Diese Versicherung sichert Darlehen ab, in der Regel bis zu 100.000 Euro, wenn der Kreditnehmer durch Arbeitslosigkeit, Scheidung oder auch Tod nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen finanziellen Verpflichtungen bzw. der Tilgung nachzukommen.
Um auf diesen Schutz zurückgreifen zu können, ist es wichtig, diese Versicherung vor der Inanspruchnahme des Dispokredits abzuschließen, worauf die meisten aller Banken und Kreditinstitute gemäß der Geschäftsbedingungen allerdings ohnehin bestehen.
Tritt der Fall der Zahlungsunfähigkeit ein, ist es erforderlich, Bestätigungen bzw. Bescheinigungen, wie zum Beispiel der Arbeitslosenbescheid, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde einzureichen und die Versicherung tritt mit Höhe der vereinbarten Versicherungsnummer für den Versicherungsnehmer ein.
Wichtig ist allerdings, dass zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder Scheidung eine bestimmte Karenz- bzw. Wartezeit seitens des Versicherungsnehmers eingehalten werden muss, ehe die Leistung der Versicherung in Anspruch genommen werden kann.


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