Schließt eine Behörde einen Betrieb, weil für die Allgemeinheit eine größere Gefahr besteht, aufgrund des Verdachts der Verbreitung von gefährlichen und ansteckenden Krankheiten, wie zum Beispiel von Salmonellen, kann dies für eine Firma unter Umständen der finanzielle Ruin bedeuten. Besonders Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verkaufen oder verarbeiten, lastet ein sehr hohes Risiko. Auch wenn diese Unternehmen peinlich sauber arbeiten und größte Sorgfalt bei der alltäglichen Arbeit und dem Umgang mit den Lebensmittel an den Tag legen, ist ein 100%-iger Schutz nicht immer gewährleistet.
Auch durch Lieferanten oder Kunden können im Endeffekt Krankheitserreger in den Betrieb gelangen und dies kann schlimme Folgen nach sich ziehen, wenn dieser dann geschlossen wird und die Existenz bzw. das Weiterbestehen des Betriebes gefährdet wird.
Für diesen Fall bzw. gegen diese wirtschaftlichen Folgen hat man die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Betriebsschließungsversicherung abzusichern und dem finanziellen Risiko vorzubeugen, da die Versicherung dem Inhaber des Betriebes bzw. dem Versicherungsnehmer die finanziellen Nachteile, die bei einer Schließung entstehen, ausgleicht.
So deckt die Versicherung alle Kosten ab, die zum Beispiel für die Desinfektion der Betriebsräume entstehen oder für die Ermittlung und Beobachtung von Arbeitsabläufen nach einem Schadensfall. Auch der entgehende Gewinn und die Weiterzahlung von Gehältern bei vorübergehender Schließung des Betriebes wird vom Versicherungsunternehmen übernommen.
Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden, die aufgrund von Naturgewalten wie Hochwasser oder Überschwemmung entstehen oder Schäden, für die der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf staatlichen Schadensersatz hat.
Wichtig ist allerdings zu beachten, wenn das Unternehmen wegen gleicher Ursachen mehrmals durch eine Behörde geschlossen wird, so ist das Versicherungsunternehmen generell nur ein einziges Mal dazu vertraglich dazu verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten.