Heutzutage kommt es immer häufiger vor, dass Mandaten zu Schuldner werden und die Kosten, die für eine Beratung beim Rechtsanwalt oder einen Rechtsstreit angefallen sind, nicht begleichen können.
Besonders oft geschieht das heute, weil viele Menschen für jede Kleinigkeit, wie zum Beispiel einen Nachbarschaftsstreit, zum Anwalt gehen um rechtlichen Beistand zu ordern, obwohl sie sich diesen finanziell im Prinzip gar nicht leisten können.
Die Gründe für solche Forderungsausfälle sind sehr vielfältig, haben aber immer die Folge, dass der Anwalt eine entsprechende Rechtsberatung durchgeführt hat ohne eine angemessene Vergütung für seine Arbeit zu bekommen.
Ein Mandant, welcher den Forderungen nicht nachgeht bzw. zahlungsunfähig ist, kostet denn Rechtsanwalt nicht nur Zeit und Nerven, wenn er sein Honorar eintreiben muss, sondern auch Mühe und vor allem doppeltes Geld, da ihm Zeit verloren geht, in der er eigentlich seiner beratenden Tätigkeit nachgehen können.
Mit einer so genannten Honorarausfallversicherung kann ein Rechtsanwalt solchen Dingen vorbeugen und beugt solchen Risiken vor und macht somit den Ausfall von Forderungen kalkulierbar.
So beinhaltet der Versicherungsschutz während der Vertragsdauer titulierte und nicht vollstreckbare Ansprüchen von Honoraren samt den titulierten Verzugszinsen.
Zu beachten ist, dass die Versicherung ausschließlich den Anwalt bzw. den einzelnen Versicherungsnehmer versichert.
Sind in einer Kanzlei mehrere Anwälte beschäftigt bzw. stehen in einem Partnerschaftsvertrag, so ist es notwendig, dass sich jeder Partner für sich eigenständig gegen den Honorarausfall versichert. Nur so kann im Schadensfall ein entsprechender Schutz gewährleistet werden.
Die Versicherungssumme pro Schadensfall beträgt in der Regel bis zu 10.000 Euro, wobei dies aber von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist.
Genauso sollte man im Bezug auf die unterschiedlichen Beitragssätze vor Abschluss des Vertrages einen Vergleich der Anbieter anstreben.