Auch wenn jedes Bauobjekt mit größter Sorgfalt geplant und ausschließlich erfahrenen Facharbeitern errichtet wird, können jederzeit während der Bauzeit unvorhersehbare Dinge passieren, die weder vom Bauherren bzw. dem Auftraggeber noch vom Bauunternehmer oder dem Auftragsnehmer im Vorfeld realistisch kalkuliert werden können.
Entstehen Schäden durch die Ungeschicklichkeit eines Mitarbeiters oder durch extreme Witterungseinflüsse oder Vandalismus, kann dies mitunter große beträchtliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld Gedanken über die notwendige Absicherung für die Dauer des Baus zu machen.
Mit einer so genannten Bauleistungsversicherung ist man bestens vor den Kosten geschützt, die durch unvorhergesehene Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Bauobjekt entstehen können. Alle Baumaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus inklusive alle dazugehörigen Baustoffe und Bauteile, sowie Hilfs- und Baustoffe sind im Schutz der Versicherung enthalten.
Man hat die Möglichkeit, sowohl als Bauherr selbst als auch als Auftragsnehmer bzw. Bauunternehmer diese Bauleistungsversicherung abzuschließen, um somit alle Interessen der Baubeteiligten abdecken zu können.
Die Versicherung leistet Entschädigung, wenn zum Beispiel Schäden durch außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie Sturm oder Überschwemmung entstehen oder durch eine mutwillige oder vorsätzliche Beschädigung durch Unbekannte.
Ebenso wird Entschädigung geleistet bei Diebstahl von versicherten und mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen oder bei Schäden, die durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes entstehen.
Die Einrichtungsgegenstände der Baustelle sowie die Zeichnungen, Pläne oder Akten sind nicht mit versichert.
Dies gilt unter anderem auch für Fahrzeuge aller Art, welche nicht im Leistungsumfang der Versicherung enthalten sind. Im Schadensfall werden die Kosten für das Material und die Arbeitslöhne ersetzt, welche notwendig sind, um die Schadensstätte aufzuräumen und ebenso die Kosten, um den Zustand des Objektes wiederherzustellen.
Bei einem Totalschaden an Hilfsbauten oder Bauhilfsstoffen wird der aktuelle Zeitwert ersetzt, wobei die Leistung um den im Vertrag vereinbarten Selbstbehalt gekürzt wird.
Die Versicherung gilt für die Dauer der Bauzeit und endet mit Bezugsfertigkeit des Objektes.