Eine Betriebskostenversicherung kann laufende betriebliche Kosten absichern, wenn eine für den Unternehmenserfolg zentrale selbstständige Person aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann. Je nach Anbieter wird sie auch als personenbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebsausfallversicherung, Fixkostenversicherung oder Praxisausfallversicherung bezeichnet.
Der Produktname allein sagt jedoch wenig über die tatsächliche Leistung aus. Entscheidend sind versicherte Person, Definition der Arbeitsunfähigkeit, Karenzzeit, Haftungsdauer, Versicherungssumme, versicherte Fixkosten, Ersatzkraftkosten, Gesundheitsfragen und Ausschlüsse.
Stand: 30. Juli 2026. Eine private Betriebskostenversicherung ist von den gesetzlichen und freiwilligen Leistungen der Sozialversicherung der Selbständigen zu unterscheiden. SVS-Unterstützungsleistung, freiwilliges Krankengeld und Betriebshilfe können eine Basis bilden, ersetzen aber nicht automatisch die tatsächlich weiterlaufenden Kosten eines Unternehmens.
| Frage | Kurzantwort für Österreich |
|---|---|
| Was schützt eine Betriebskostenversicherung? | Je nach Vertrag fortlaufende betriebliche Kosten und gegebenenfalls entgangenen Betriebsgewinn bei Ausfall einer versicherten Schlüsselperson. |
| Wer kann sie benötigen? | Vor allem EPU, Freiberufler:innen, Praxis- und Kanzleiinhaber:innen sowie kleine Betriebe, die stark von einer Person abhängen. |
| Ist jede Krankheit versichert? | Nein. Definitionen, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Vorerkrankungen und Ausschlüsse sind vertraglich geregelt. |
| Werden alle Betriebskosten übernommen? | Nein. Nur vereinbarte Kostenpositionen und nur bis zur Versicherungssumme beziehungsweise zum vereinbarten Tagsatz. |
| Was ist die Karenzzeit? | Jener Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, für den noch keine private Versicherungsleistung bezahlt wird. |
| Was ist eine Praxisausfallversicherung? | Eine auf Praxen und Kanzleien zugeschnittene Variante der personenbezogenen Betriebsausfall- beziehungsweise Betriebskostenabsicherung. |
| Zahlt die SVS bei Krankheit? | Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Unterstützungsleistung, freiwilliges Krankengeld und Betriebshilfe. |
| Ist Berufsunfähigkeit dasselbe? | Nein. Berufsunfähigkeit betrifft den längerfristigen Verlust des persönlichen Arbeitseinkommens, nicht nur vorübergehende Betriebskosten. |
Was eine Betriebskostenversicherung absichert
Bei vielen kleinen Unternehmen ist die betriebsführende Person zugleich wichtigste Arbeitskraft, Verkäufer:in, Fachkraft und Entscheidungsträger:in. Fällt diese Person aus, sinken die Einnahmen häufig sofort. Miete, Personal, Leasing, Kredite, Versicherungen und andere Fixkosten laufen trotzdem weiter.
Eine Betriebskostenversicherung soll diese zeitlich begrenzte Lücke auffangen. Sie ist besonders auf Situationen ausgerichtet, in denen der Betrieb wegen der Arbeitsunfähigkeit einer bestimmten Person ganz oder teilweise nicht fortgeführt werden kann.
Betriebskostenversicherung, Betriebsausfall und Praxisausfall
| Bezeichnung | Typischer Schwerpunkt |
|---|---|
| Betriebskostenversicherung | Weiterlaufende Fixkosten bei krankheits- oder unfallbedingtem Ausfall der versicherten Person. |
| Personenbezogene Betriebsunterbrechungsversicherung | Entgangener Deckungsbeitrag beziehungsweise Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten bei Ausfall einer Schlüsselperson. |
| Betriebsausfallversicherung | Allgemeine Produktbezeichnung für finanzielle Folgen einer Betriebsunterbrechung; der konkrete Auslöser muss gelesen werden. |
| Praxisausfallversicherung | Absicherung von Arztpraxis, Therapiezentrum, Kanzlei oder vergleichbarem freiberuflichem Betrieb. |
| Kanzleiausfallversicherung | Auf Rechts-, Steuer-, Beratungs- oder andere Kanzleibetriebe zugeschnittene Variante. |
| Sachschaden-Betriebsunterbrechung | Finanzielle Folgen nach einem versicherten Brand-, Wasser-, Sturm- oder anderen Sachschaden. |
Die Begriffe werden am Markt nicht immer einheitlich verwendet. Eine Polizze mit der Bezeichnung „Betriebsunterbrechung“ kann ausschließlich Sachschäden, ausschließlich den Personenausfall oder eine Kombination beider Bereiche betreffen.
Wann eine versicherte Betriebsunterbrechung vorliegen kann
Je nach Vertrag können insbesondere folgende Auslöser relevant sein:
- ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit,
- Arbeitsunfähigkeit nach einem privaten oder beruflichen Unfall,
- stationärer Krankenhausaufenthalt,
- medizinisch erforderliche Rehabilitation,
- vorübergehende vollständige Arbeitsunfähigkeit,
- vertraglich definierte teilweise Arbeitsunfähigkeit,
- Ausfall einer namentlich genannten betriebswichtigen Person,
- in Kombinationsprodukten zusätzlich ein versicherter Sachschaden.
Eine ärztliche Krankmeldung allein löst nicht automatisch jede private Versicherungsleistung aus. Maßgeblich ist, ob die konkrete vertragliche Definition der Arbeitsunfähigkeit erfüllt ist und alle Melde- sowie Nachweispflichten eingehalten wurden.
Für welche Unternehmen die Absicherung besonders relevant ist
Ein besonders hohes Ausfallrisiko besteht häufig bei:
- Einzelunternehmen ohne vertretungsberechtigte Mitarbeiter:innen,
- Arzt-, Zahn-, Tierarzt- und Therapiepraxen,
- Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien,
- Unternehmensberatung und technische Büros,
- Architekt:innen und Ziviltechniker:innen,
- Handwerksbetrieben mit einer zentralen Meisterperson,
- Friseur-, Kosmetik- und Gesundheitsbetrieben,
- IT-, Medien- und Kreativunternehmen,
- Gastronomie- oder Beherbergungsbetrieben mit aktiver Inhaberführung,
- kleinen Handels- und Dienstleistungsunternehmen,
- Land- und Forstbetrieben mit personeller Abhängigkeit,
- jungen Unternehmen mit noch geringer Liquiditätsreserve.
Ein Betrieb mit mehreren austauschbaren Führungskräften und gut dokumentierten Vertretungsregelungen hat ein anderes Risiko als ein EPU, bei dem Umsatz, Kundenkontakte und Leistungserbringung vollständig von einer einzigen Person abhängen.
Welche Betriebskosten versichert werden können
Die Versicherung übernimmt nicht automatisch jede Zahlung, die während eines Krankenstands anfällt. Die versicherten Kosten müssen in der Berechnung und in den Vertragsbedingungen berücksichtigt sein.
| Kostenposition | Mögliche Einordnung | Worauf achten? |
|---|---|---|
| Geschäftsraummiete | Typische fortlaufende Betriebsausgabe. | Mietnebenkosten und variable Bestandteile getrennt erfassen. |
| Personalkosten | Gehälter und bestimmte Lohnnebenkosten können berücksichtigt werden. | Kurzarbeit, Entgeltfortzahlung und tatsächliche Einsparungen einrechnen. |
| Leasingraten | Weiterlaufende Raten für Fahrzeuge, Geräte oder Maschinen. | Kündbare Verträge und variable Nutzungskosten unterscheiden. |
| Kreditzinsen | Betriebliche Zinsen können fortlaufende Kosten darstellen. | Tilgung und Zinsen werden möglicherweise unterschiedlich behandelt. |
| Versicherungsprämien | Laufende betriebliche Versicherungen bestehen häufig weiter. | Jährliche Zahlungen auf den passenden Zeitraum umlegen. |
| Grundgebühren für Energie und Kommunikation | Fixe Teile von Strom, Telefon und Internet können weiterlaufen. | Verbrauchsabhängige Kosten müssen möglicherweise abgezogen werden. |
| Buchhaltung und IT | Wiederkehrende externe Dienstleistungen, Software und Wartung. | Kündbare oder aussetzbare Leistungen nicht doppelt kalkulieren. |
| Ersatzkraft | Zusätzliche Kosten für eine Vertretung können versicherbar sein. | Qualifikation, maximale Dauer, Zustimmung und Sublimit prüfen. |
| Entgangener Betriebsgewinn | Kann Teil einer Betriebsunterbrechungsdeckung sein. | Nicht jede reine Betriebskostenversicherung ersetzt den Gewinn. |
| Steuern und Abgaben | Nur bestimmte tatsächlich weiterlaufende Positionen können relevant sein. | Einkommensteuer und umsatzabhängige Abgaben nicht pauschal ansetzen. |
Variable Kosten dürfen nicht als Fixkosten überhöht werden
Während einer Betriebsunterbrechung fallen manche Kosten weg oder reduzieren sich deutlich. Werden sie trotzdem vollständig in die Versicherungssumme aufgenommen, kann das zu einer falschen Kalkulation führen.
Typischerweise genauer abzugrenzen sind:
- Wareneinsatz und Rohstoffe,
- umsatzabhängige Provisionen,
- verbrauchsabhängiger Strom und Treibstoff,
- Versand- und Verpackungskosten,
- Fremdleistungen, die ohne Aufträge nicht anfallen,
- umsatzabhängige Gebühren,
- Reise- und Repräsentationskosten,
- stornierbare Abonnements und Dienstleistungen.
Die Versicherung soll den Betrieb wirtschaftlich so stellen, wie er ohne den versicherten Ausfall gestanden wäre. Sie soll grundsätzlich keinen höheren Gewinn erzeugen als bei normalem Geschäftsbetrieb.
Ersatzkraft oder Betriebsschließung
Bei manchen Unternehmen ist eine qualifizierte Ersatzkraft wirtschaftlich sinnvoller als die vollständige Schließung. Das gilt etwa für eine Praxis mit mehreren Beschäftigten, einen Handwerksbetrieb oder eine Kanzlei mit laufenden Mandaten.
Bei einer Ersatzkraft sollten folgende Punkte geklärt werden:
- Ist die Ersatzkraft überhaupt als Kostenposition versichert?
- Welche fachliche Qualifikation wird verlangt?
- Muss der Versicherer vorab zustimmen?
- Werden nur zusätzliche Mehrkosten oder das gesamte Honorar ersetzt?
- Gilt ein eigenes Sublimit?
- Wer trägt Vermittlungs-, Reise- und Unterkunftskosten?
- Ist eine Einschulungszeit versichert?
- Reduziert der weiter erzielte Umsatz die Versicherungsleistung?
Eine Betriebskostenversicherung ist deshalb nicht zwangsläufig eine reine Schließungsversicherung. Sie kann auch dazu dienen, den Betrieb durch Vertretung, Fremdvergabe oder andere Schadenminderungsmaßnahmen fortzuführen.
Karenzzeit, Haftungsdauer und Versicherungssumme
Karenzzeit als zeitlicher Selbstbehalt
Die Karenzzeit ist jener Zeitraum ab Beginn der versicherten Arbeitsunfähigkeit, für den der private Versicherer noch keine Leistung zahlt. Übliche Vertragsvarianten können wenige Tage, mehrere Wochen oder längere Zeiträume vorsehen.
| Karenzzeit | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Kurze Karenzzeit | Frühere Leistung, aber üblicherweise höhere Prämie. |
| Lange Karenzzeit | Niedrigere Prämie, dafür muss der Betrieb den ersten Zeitraum selbst finanzieren. |
| Unterschiedliche Karenz für Krankheit und Unfall | Der Vertrag kann bei einem Unfall früher als bei Krankheit leisten. |
| Rückwirkende Leistung | Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; nicht mit der SVS-Regelung verwechseln. |
| Wiederkehrende Erkrankung | Zu prüfen ist, ob eine neue oder fortgesetzte Karenzzeit gilt. |
Die Karenzzeit sollte zur tatsächlichen Liquiditätsreserve passen. Wer nur zwei Wochen Fixkosten zurückgelegt hat, sollte nicht ungeprüft eine Karenz von sechs oder acht Wochen wählen.
Haftungsdauer nicht pauschal mit zwölf Monaten ansetzen
Der Altbeitrag nannte eine Leistung von regelmäßig zwölf Monaten. Eine solche pauschale Aussage ist nicht verlässlich. Die maximale Leistungsdauer wird individuell vereinbart und kann je nach Produkt, Ursache und Vertrag unterschiedlich sein.
Bei der Haftungsdauer sind insbesondere zu berücksichtigen:
- Zeitraum bis zur realistischen Genesung,
- Möglichkeit einer qualifizierten Vertretung,
- Dauer bis zur Übergabe oder geordneten Betriebsschließung,
- Bindung von Mitarbeiter:innen und Mietvertrag,
- Restlaufzeiten von Leasing und Krediten,
- Wiederanlaufzeit nach der Rückkehr,
- mögliche längere Rehabilitation,
- Schnittstelle zu Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsvorsorge.
Eine kurzfristige Betriebskostenversicherung sollte nicht als dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente kalkuliert werden. Für einen voraussichtlich langfristigen oder dauerhaften Ausfall ist eine andere Absicherung erforderlich.
Versicherungssumme richtig berechnen
Die Versicherungssumme kann auf Basis des Jahresdeckungsbeitrags, des Betriebsgewinns zuzüglich fortlaufender Kosten oder eines vereinbarten Tagsatzes berechnet werden. Welche Methode verwendet wird, ergibt sich aus dem konkreten Produkt.
| Beispielposition | Jährlicher Betrag |
|---|---|
| Miete und Betriebskosten | 18.000 Euro |
| Personal samt Lohnnebenkosten | 42.000 Euro |
| Leasing und betriebliche Kreditzinsen | 12.000 Euro |
| Versicherungen, IT und Grundgebühren | 10.000 Euro |
| Sonstige fortlaufende Kosten | 8.000 Euro |
| Summe fortlaufende Kosten | 90.000 Euro |
| Gegebenenfalls versicherter Betriebsgewinn | 30.000 Euro |
| Beispielhafte Jahresversicherungssumme | 120.000 Euro vor individueller vertraglicher Prüfung. |
Das Beispiel ist keine Empfehlung für eine konkrete Versicherungssumme. Tatsächliche variable Kosten, Einsparungen, Steuern, saisonale Schwankungen und vorhandene Vertretungsmöglichkeiten müssen individuell berücksichtigt werden.
Unterversicherung und Überversicherung vermeiden
Eine zu niedrige Versicherungssumme kann dazu führen, dass selbst ein gedeckter Schaden nicht vollständig ersetzt wird. Eine unnötig hohe Summe erhöht dagegen die Prämie, ohne dass im Schadenfall automatisch mehr als der tatsächliche wirtschaftliche Ausfall bezahlt wird.
Eine Neuberechnung ist besonders sinnvoll bei:
- deutlichem Umsatzwachstum,
- Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter:innen,
- neuen Geschäftsräumen,
- höheren Mieten oder Leasingraten,
- Aufnahme neuer Kredite,
- Änderung der Rechtsform,
- Aufnahme weiterer Gesellschafter:innen,
- neuen Standorten oder Praxen,
- Änderung der persönlichen Mitarbeit im Betrieb,
- starker Inflation und steigenden Fixkosten.
SVS-Leistungen bei Krankheit im Jahr 2026
Private Versicherungsangebote sollten erst nach Prüfung der gesetzlichen und freiwilligen SVS-Leistungen kalkuliert werden. Diese können einen Teil der persönlichen oder betrieblichen Belastung abfedern, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
| Absicherung | Beginn und Dauer | Leistung 2026 |
|---|---|---|
| SVS-Unterstützungsleistung | Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem vierten Tag; maximal 20 Wochen. | 40,04 Euro täglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Freiwilliges SVS-Krankengeld | Nach grundsätzlich sechs Monaten Wartezeit ab dem vierten Tag; maximal 26 Wochen. | 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage, mindestens 11,02 Euro täglich. |
| SVS-Betriebshilfe | Bei grundsätzlich mehr als 14 Tagen Arbeitsunfähigkeit und sozialer Schutzbedürftigkeit. | 12 Euro pro Stunde, höchstens 96 Euro täglich und grundsätzlich maximal 70 Tage jährlich. |
| Private Betriebskostenversicherung | Nach der vertraglich vereinbarten Karenzzeit und für die vereinbarte Haftungsdauer. | Tagsatz, Fixkosten oder Deckungsbeitrag bis zur vertraglichen Versicherungssumme. |
SVS-Unterstützungsleistung bei langer Krankheit
Die Unterstützungsleistung steht nicht automatisch jeder selbstständigen Person zu. Voraussetzungen sind unter anderem GSVG-Krankenversicherung, regelmäßig weniger als 25 Beschäftigte und eine wesentliche Abhängigkeit des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung.
Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt und innerhalb der vorgesehenen Fristen gemeldet werden. Auch der Fortbestand ist regelmäßig zu bestätigen.
Wichtig für die Finanzplanung:
- Die Leistung wird erst bei einer mehr als 42 Tage dauernden Erkrankung wirksam.
- Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird sie rückwirkend ab dem vierten Tag gewährt.
- Der Betrag von 40,04 Euro täglich ist einkommensunabhängig.
- Die maximale Dauer beträgt grundsätzlich 20 Wochen.
- Die Leistung ist als betriebliche Einkunft steuerpflichtig.
- Kurzfristige Krankenstände unterhalb der Schwelle bleiben ohne diese Unterstützungsleistung.
Freiwilliges Krankengeld der SVS
GSVG-versicherte Gewerbetreibende und Neue Selbstständige können vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine freiwillige Zusatzversicherung abschließen. Nach dem Abschluss gilt grundsätzlich eine Wartezeit von sechs Monaten.
Der Zusatzbeitrag beträgt 2,5 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage, mindestens 30,77 Euro monatlich. Das Krankengeld beträgt 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage und 2026 mindestens 11,02 Euro pro Tag.
Vor dem Abschluss sollten insbesondere geprüft werden:
- bestehende Pflichtversicherung nach dem GSVG,
- Altersgrenze für den erstmaligen Abschluss,
- sechsmonatige Wartezeit,
- Beitrag anhand der aktuellen Beitragsgrundlage,
- Leistung ab dem vierten Tag,
- maximale Bezugsdauer von 26 Wochen,
- kurze Meldefrist für die Arbeitsunfähigkeit,
- steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen.
Das SVS-Krankengeld ersetzt nicht automatisch die gesamten betrieblichen Fixkosten. Bei einer niedrigen Beitragsgrundlage kann der tägliche Betrag deutlich unter Miete, Personal- und Leasingkosten des Betriebs liegen.
Betriebshilfe statt reiner Geldleistung
Die SVS-Betriebshilfe soll unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, dass der Betrieb trotz Arbeitsunfähigkeit weitergeführt wird. Sie kann als bereitgestellte Ersatzkraft oder als Zuschuss zu den Kosten eines Betriebshelfers erfolgen.
2026 beträgt der Zuschuss 12 Euro pro Stunde und höchstens 96 Euro am Tag. Die Leistung ist grundsätzlich auf 70 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Zusätzlich gelten Voraussetzungen zur Notwendigkeit, Dauer der Arbeitsunfähigkeit und sozialen Schutzbedürftigkeit.
Eine private Ersatzkraftdeckung kann weiterhin erforderlich sein, wenn der tatsächliche Marktpreis einer qualifizierten Vertretung deutlich über dem SVS-Zuschuss liegt.
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
| Absicherung | Welches Risiko sie hauptsächlich abdeckt |
|---|---|
| Betriebskostenversicherung | Vorübergehend weiterlaufende Betriebskosten beim Ausfall einer betriebswichtigen Person. |
| Privates Krankentagegeld | Vereinbarter täglicher Betrag zur persönlichen Einkommensabsicherung während vorübergehender Arbeitsunfähigkeit. |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | Längerfristiger oder dauerhafter Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit und des persönlichen Einkommens. |
| Erwerbsunfähigkeitspension | Gesetzliche Pensionsleistung bei erfüllten Voraussetzungen und voraussichtlich länger dauernder Erwerbsunfähigkeit. |
| Sachschaden-Betriebsunterbrechung | Entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten nach einem gedeckten Sachschaden. |
| Betriebsinhaltsversicherung | Schäden an Waren, Einrichtung, Geräten und Betriebsausstattung durch vereinbarte Gefahren. |
| Betriebsschließungsversicherung | Bestimmte finanzielle Folgen einer versicherten behördlichen Betriebsschließung. |
| Unfallversicherung | Kapital- oder Rentenleistungen bei dauerhaften Unfallfolgen entsprechend dem Vertrag. |
Bei einem Brand, Wasserschaden oder Einbruch ist zunächst die Betriebsinhaltsversicherung in Österreich zu prüfen. Der daraus entstehende Ertragsausfall benötigt zusätzlich eine sachschadenbezogene Betriebsunterbrechungsdeckung.
Wird ein Betrieb aufgrund einer behördlichen Maßnahme geschlossen, ist dies ein anderer Versicherungsfall. Unser Beitrag zur Betriebsschließungsversicherung in Österreich erklärt die Abgrenzung zu Krankheit der Inhaberin beziehungsweise des Inhabers.
Betriebskostenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Beide Absicherungen können sinnvoll sein, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben. Die Betriebskostenversicherung schützt den Betrieb während einer zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das persönliche Einkommen bei einem längerfristigen Verlust der beruflichen Leistungsfähigkeit ersetzen.
| Prüffrage | Betriebskostenversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung |
|---|---|---|
| Was wird ersetzt? | Betriebliche Fixkosten und gegebenenfalls Betriebsgewinn. | Persönliche monatliche Rente. |
| Typischer Zeitraum | Vorübergehender Ausfall innerhalb der vereinbarten Haftungsdauer. | Längerfristige Berufsunfähigkeit bis zum vereinbarten Endalter. |
| Versicherungszweck | Fortführung, Stabilisierung oder geordnete Abwicklung des Betriebs. | Sicherung des privaten Lebensstandards. |
| Berechnungsgrundlage | Betriebskosten, Deckungsbeitrag oder Tagsatz. | Persönlicher Einkommensbedarf und vereinbarte Rente. |
| Steuerliche Behandlung | Bei betrieblicher Gestaltung laut WKO Prämie als Betriebsausgabe und Leistung als Betriebseinkunft. | Abhängig von Produkt und persönlicher Gestaltung; gesondert steuerlich prüfen. |
Gesundheitsfragen und vorvertragliche Angaben
Private Betriebskosten- und Praxisausfallversicherungen enthalten regelmäßig Fragen zum Gesundheitszustand, zu früheren Erkrankungen, Behandlungen, Krankenständen und bestehenden Versicherungen.
Bei der Antragstellung sollten insbesondere folgende Angaben sorgfältig geprüft werden:
- bestehende Diagnosen,
- laufende Behandlungen und Medikamente,
- frühere Operationen und Krankenhausaufenthalte,
- psychische oder psychosomatische Behandlungen,
- Rücken-, Gelenk- und Bewegungsapparaterkrankungen,
- frühere längere Krankenstände,
- bereits angeratene Untersuchungen,
- gefährliche berufliche Tätigkeiten und Sportarten,
- bestehende private Versicherungsverträge,
- frühere Ablehnungen, Ausschlüsse oder Risikozuschläge.
Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Unklare Formulierungen sollten vor Vertragsabschluss schriftlich geklärt werden. Gesundheitsunterlagen und Antworten sind gemeinsam mit Antrag und Polizze aufzubewahren.
Vertrag prüfen und Ausfall richtig melden
Checkliste vor dem Abschluss
Vor Abschluss oder Wechsel einer Betriebskostenversicherung sollten folgende Punkte geprüft werden:
- Abhängigkeit analysieren: Wie stark hängt der Umsatz von einer einzelnen Person ab?
- Liquiditätsreserve berechnen: Wie viele Wochen können Fixkosten selbst getragen werden?
- SVS-Leistungen prüfen: Unterstützungsleistung, freiwilliges Krankengeld und Betriebshilfe berücksichtigen.
- Fixkosten dokumentieren: Miete, Personal, Leasing, Zinsen, Versicherungen und Grundgebühren erfassen.
- Variable Kosten abziehen: Ausgaben berücksichtigen, die bei Betriebsstillstand tatsächlich entfallen.
- Gewinnabsicherung klären: Prüfen, ob nur Kosten oder auch entgangener Betriebsgewinn versichert werden.
- Karenzzeit wählen: Zeitlichen Selbstbehalt auf die vorhandene Reserve abstimmen.
- Haftungsdauer festlegen: Genesung, Ersatzkraft, Übergabe und Wiederanlauf realistisch einplanen.
- Arbeitsunfähigkeit lesen: Vollständige, teilweise, berufsbezogene oder allgemeine Definition unterscheiden.
- Ersatzkraft prüfen: Qualifikation, Kosten, Sublimit und Zustimmungspflichten klären.
- Gesundheitsfragen beantworten: Vollständig dokumentieren und Kopien aufbewahren.
- Ausschlüsse markieren: Vorerkrankungen, psychische Erkrankungen, Rücken, Schwangerschaft und besondere Risiken prüfen.
- Steuern einbeziehen: Prämien und Leistungen mit Steuerberatung beziehungsweise Buchhaltung abstimmen.
- Vertretungsplan erstellen: Vollmachten, Zugänge, Kundenkontakte und Notfallabläufe dokumentieren.
Notfallplan neben der Versicherung
Eine Versicherung überweist Geld, organisiert aber nicht automatisch den laufenden Geschäftsbetrieb. Gerade bei EPU und kleinen Unternehmen ist ein organisatorischer Notfallplan mindestens ebenso wichtig.
Ein sinnvoller Notfallplan umfasst:
- Vertretungsvollmachten,
- Zugriff auf Bank, Buchhaltung und Lohnverrechnung,
- Liste laufender Verträge und Zahlungen,
- Kunden- und Lieferantenkontakte,
- Passwort- und Zugriffsverwaltung,
- Verantwortung für Mitarbeiter:innen,
- Fristen, Termine und Behördenwege,
- Datensicherung und IT-Notfallzugänge,
- Kontaktdaten von Steuerberatung, Rechtsberatung und Versicherung,
- Regelung für längerfristige Übergabe oder Schließung.
Ohne ausreichende Vollmachten kann eine Ersatzperson trotz vorhandener Versicherungsleistung keine Zahlungen freigeben, Verträge bearbeiten oder wichtige Unternehmensentscheidungen umsetzen.
Vorgehen im Versicherungsfall
Nach Beginn einer möglichen Arbeitsunfähigkeit empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Ärztliche Bestätigung einholen: Beginn und Umfang der Arbeitsunfähigkeit dokumentieren.
- SVS-Fristen beachten: Krankmeldung und laufende Bestätigungen rechtzeitig übermitteln.
- Privaten Versicherer informieren: Schaden unverzüglich gemäß den Bedingungen melden.
- Betriebsunterbrechung dokumentieren: Termine, Umsätze, abgesagte Aufträge und tatsächliche Tätigkeit festhalten.
- Kosten weiter erfassen: Miete, Personal, Leasing und andere fortlaufende Zahlungen dokumentieren.
- Einsparungen festhalten: Nicht angefallene variable Kosten nachvollziehbar abziehen.
- Ersatzkraft abstimmen: Vor Beauftragung eine notwendige Zustimmung des Versicherers einholen.
- Schaden mindern: Vertretung, Fremdvergabe, eingeschränkten Betrieb oder andere zumutbare Maßnahmen prüfen.
- Unterlagen sichern: Polizze, Gesundheitsangaben, Buchhaltung, Steuerbescheide und Lohnunterlagen bereithalten.
- Rückkehr melden: Wiederaufnahme der Tätigkeit und Ende der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bekannt geben.
Wenn die Leistung abgelehnt oder gekürzt wird
Bei einer Ablehnung sollten insbesondere folgende Fragen geprüft werden:
- Welche konkrete Vertragsklausel wird genannt?
- Ist die versicherte Definition der Arbeitsunfähigkeit erfüllt?
- Wird eine Vorerkrankung oder falsche Gesundheitsangabe behauptet?
- Wurde die Karenzzeit richtig berechnet?
- Welche Betriebskosten wurden nicht anerkannt und warum?
- Wurden variable Kosten oder weiter erzielte Umsätze korrekt berücksichtigt?
- Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt?
- Wurden Melde- oder Nachweispflichten tatsächlich verletzt?
- Wurde die medizinische Beurteilung nachvollziehbar begründet?
- Ist eine schriftliche Neubewertung oder ein unabhängiges Gutachten sinnvoll?
Eine Deckungsentscheidung sollte schriftlich und mit Bezug auf die konkrete Polizze verlangt werden. Bei einem Streit über den Versicherungsvertrag kann je nach vereinbartem Umfang zusätzlich die Firmenrechtsschutzversicherung relevant sein.
FAQ zur Betriebskostenversicherung in Österreich
Häufige Fragen
Was ist eine Betriebskostenversicherung?
Sie kann laufende betriebliche Kosten und je nach Vertrag entgangenen Betriebsgewinn absichern, wenn eine versicherte betriebswichtige Person wegen Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig wird.
Was ist der Unterschied zur Praxisausfallversicherung?
Die Praxisausfallversicherung ist eine branchenspezifische Variante für Arztpraxen, Therapieeinrichtungen, Kanzleien und andere freiberufliche Betriebe. Der wirtschaftliche Hauptzweck entspricht häufig der personenbezogenen Betriebskosten- oder Betriebsunterbrechungsversicherung.
Ist eine Betriebskostenversicherung in Österreich Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht nicht. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Betriebsstruktur, persönlichen Abhängigkeiten, Fixkosten, Liquiditätsreserve und vorhandenen SVS- beziehungsweise Privatleistungen ab.
Welche Kosten werden übernommen?
Je nach Vertrag können Miete, Personal, Leasing, Kreditzinsen, Versicherungen, Grundgebühren und Ersatzkraftkosten berücksichtigt werden. Nur ausdrücklich vereinbarte und tatsächlich weiterlaufende Kosten sind relevant.
Zahlt die Versicherung auch den entgangenen Gewinn?
Nicht automatisch. Manche Produkte versichern nur fortlaufende Kosten, andere den gesamten Deckungsbeitrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Ausgaben.
Was bedeutet Karenzzeit?
Die Karenzzeit ist der vertragliche Zeitraum nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit, für den noch keine private Leistung bezahlt wird. Eine längere Karenz reduziert häufig die Prämie, erhöht aber den erforderlichen Notgroschen.
Wie lange zahlt eine Betriebskostenversicherung?
Die Leistung dauert bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit oder bis zum Ablauf der vereinbarten Haftungsdauer. Eine allgemeingültige Dauer von zwölf Monaten gibt es nicht.
Zahlt die SVS bei Krankheit von Selbstständigen?
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen Unterstützungsleistung, freiwilliges Krankengeld und Betriebshilfe. Beginn, Höhe, Dauer und Voraussetzungen unterscheiden sich.
Wie hoch ist die SVS-Unterstützungsleistung 2026?
Sie beträgt 2026 40,04 Euro täglich. Voraussetzung ist unter anderem eine durchgehende Arbeitsunfähigkeit von mehr als 42 Tagen. Bei erfüllten Bedingungen wird sie rückwirkend ab dem vierten Tag und maximal 20 Wochen gewährt.
Wie hoch ist das freiwillige SVS-Krankengeld?
Es beträgt 60 Prozent der täglichen Beitragsgrundlage und 2026 mindestens 11,02 Euro pro Tag. Es wird nach der Wartezeit grundsätzlich ab dem vierten Tag und maximal 26 Wochen bezahlt.
Ist Betriebskostenversicherung dasselbe wie Berufsunfähigkeit?
Nein. Die Betriebskostenversicherung dient vor allem dem vorübergehenden Schutz des Betriebs. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das persönliche Einkommen bei längerfristiger Berufsunfähigkeit sichern.
Werden psychische Erkrankungen versichert?
Das hängt von Gesundheitsprüfung, Vertragsbedingungen und möglichen Ausschlüssen ab. Psychische oder psychosomatische Vorerkrankungen können zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
Kann eine Ersatzkraft bezahlt werden?
Das kann vereinbart werden. Zu prüfen sind Qualifikation, Kostenobergrenze, Haftungsdauer und die Frage, ob vor Beauftragung eine Zustimmung notwendig ist.
Was kostet eine Betriebskostenversicherung?
Die Prämie hängt unter anderem von Alter, Gesundheit, Beruf, Versicherungssumme, Karenzzeit, Haftungsdauer, Leistungsdefinition und Vorschäden ab. Ein allgemeiner Pauschalpreis ist nicht seriös.
Sind Versicherungsprämien steuerlich absetzbar?
Die WKO ordnet Prämien einer betrieblichen Betriebsunterbrechungsversicherung grundsätzlich als Betriebsausgaben ein; Leistungen sind als Betriebsgewinn steuerpflichtig. Die konkrete Gestaltung sollte individuell steuerlich geprüft werden.
Fazit und Quellen
Fazit
Eine Betriebskostenversicherung kann für EPU, Freiberufler:innen, Praxisinhaber:innen und kleine Unternehmen eine wichtige Absicherung sein. Besonders kritisch ist ein Ausfall dann, wenn Umsatz und Betrieb vollständig von einer einzelnen Person abhängen und gleichzeitig hohe Fixkosten weiterlaufen.
Entscheidend sind realistische Fixkosten, passende Karenzzeit, ausreichende Haftungsdauer, klare Definition der Arbeitsunfähigkeit, Ersatzkraftdeckung, Gesundheitsfragen und die Abstimmung mit SVS-Leistungen.
Die Praxisausfallversicherung ist dabei kein völlig anderes Produkt, sondern häufig eine branchenspezifische Ausgestaltung desselben wirtschaftlichen Risikos. Berufsunfähigkeit, Krankengeld, Sachschaden-Betriebsunterbrechung und Betriebsschließung müssen trotzdem getrennt betrachtet werden.
Quellen und weiterführende Informationen
Für die Aktualisierung wurden insbesondere folgende Quellen verwendet:
- Wirtschaftskammer Österreich: Betriebsversicherungen – Betriebsunterbrechung bei Krankheit, Unfall und Sachschäden, Versicherungssumme, Karenzzeit und steuerliche Einordnung.
- Sozialversicherung der Selbständigen: Unterstützung für Gewerbetreibende und Neue Selbständige – Überblick zu Krankengeld, Unterstützungsleistung und Betriebshilfe.
- Rechtsinformationssystem des Bundes: Versicherungsvertragsgesetz – gesetzliche Grundlagen zu Versicherungsvertrag, Anzeigepflichten und Leistung.
- Finanzmarktaufsicht Österreich: Versicherungen – Informationen zu beaufsichtigten Versicherungsunternehmen, Polizzen und Beschwerden.
- Versicherungsverband Österreich: Musterbedingungen und Klauseln – allgemeine Orientierung zu Versicherungsbedingungen; verbindlich bleibt die konkrete Polizze.
Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert, erfolgen aber ohne Gewähr. SVS-Beträge, Voraussetzungen, Meldefristen, Versicherungsbedingungen, Karenzzeiten, Haftungsdauern, Prämien und steuerliche Regelungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuelle SVS-Auskunft, die konkrete Polizze, die vollständigen Versicherungsbedingungen und die persönliche betriebliche Situation. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Versicherungs-, Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberatung.