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Betriebskostenversicherung

Für Selbständige ist es besonders wichtig, sich für den Fall, dass man aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit ausfällt oder sogar arbeitsunfähig wird, entsprechend zu versichern und vorzusorgen.
Nicht selten ist es so, dass bei einer totalen bzw. 100%igen Arbeitsunfähigkeit die Existenz gefährdet ist und ein finanzieller Ruin bevorsteht.
Generell ist es zwar so, dass ein Nettoeinkommen durch eine Krankenzusatzversicherung bzw. einer Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden kann, allerdings laufen die fixen betrieblichen Kosten wie Miete, Strom und Gehälter dennoch weiter und können langfristig von Reserven oder Rücklagen kaum getragen werden und sind schnell verbraucht.
Besonders bei Neugründungen von Firmen bzw. Existenzgründern, die noch nicht die Möglichkeit hatten, finanzielle Rücklagen zu bilden, kann eine Arbeitsunfähigkeit schlimme Folgen haben.
Mit einer so genannten Betriebskostenversicherung hat man als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sein Gewerbe vor Ausfällen wegen Krankheit zu schützen.
Die Versicherung deckt alle Kosten im Betrieb ab, die weiterlaufen, wie zum Beispiel Mietkosten, Zinsen, Löhne oder auch eine Aufwendung die zusätzlich für eine externe Ersatzkraft aufgebracht werden muss.
Die meisten Versicherungen decken diese Kosten für einen Zeitraum von längstens 12 Monaten bis zu vereinbarten Versicherungssumme ab.
In der Regel beträgt die höchste Entschädigung pro Tag, an dem der Versicherte ausfällt, etwa 1/360 der Versicherungssumme.
Ist eine medizinische Spätversorgung erforderlich, zum Beispiel bei Materialentfernung nach einer Operation, so ist deren Haftzeit sogar auf 24 Monate erweitert.
Sollte eine Betriebsaufgabe zwingend notwendig sein, wenn zum Beispiel nach einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit eintritt, so zahlt die Betriebskostenversicherung die anfallenden laufenden Kosten bis zu zwei Monate weiter, welches dem Versicherten ermöglicht, eine ordentliche Abwicklung für einen Verkauf oder eine Nachfolgersuche zu tätigen.
Ebenso zahlt die Versicherung die mit der Schließung verbundenen Kosten, die zum Beispiel bei einer Notar anfallen, in Höhe von bis zu 15 % der vereinbarten Versicherungssumme.


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