Der ausreichende Versicherungsschutz des Wohngebäudes zählt für den Hausbesitzer zu den wichtigsten Versicherungen. Immerhin ist das Haus in den meisten Fällen die größte finanzielle Anschaffung für eine Familie. Es sollte auch ausreichend vor finanziellen Verlust gesichert sein. Beim Bau, oder Kauf eines Hauses mit Finanzierung über eine Bank, wird von dieser der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung gefordert.
Standardpaket für die Wohngebäudeversicherung
Die meisten Versicherer bieten zur Wohngebäudeversicherung ein Standardpaket an, in dem Sturm-, Hagel-, Leitungswasser- und Feuerschäden eingeschlossen sind. Dazu kann der Versicherungsnehmer bei Bedarf noch weitere Risiken, wie Überspannschäden, oder Glasbruch mit geringen Aufschlägen mit einschließen. Zusätzlich können, mit oft deutlich höheren Tarifzuschlägen auch die Risiken Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen und Erdrutsche, sowie Erdsenkung, mit versichert werden.
Wofür gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt immer für das Gebäude, einschließlich einer Garage (sollte mit aufgeführt werden) und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile.
Als Versicherungssumme wird bei der Antragsaufnahme der Wert des Hauses auf einen rechnerischen Wert von 1914 umgerechnet. Danach erfolgt über einen Baukostenindex eine regelmäßige Wertanpassung, so dass bei richtiger Erfassung das Haus immer zum Neuwert versichert ist.Die Beitragshöhe ist immer abhängig von der Bauart, der Lage und dem Wert des Gebäudes, sowie den Tarifen des Versicherers.
Versicherung kündigen – welche Gründe und was gilt es zu beachten
Die Kündigung einer Wohngebäudeversicherung sollte gründlich überlegt werden und so erfolgen, dass der Ablauf des alten Vertrages mit dem Beginn des neuen Versicherungsvertrages nahtlos übereinstimmt, selbst wenige nicht versicherte Tage können ohne Versicherungsschutz schwerwiegende Folgen haben.
Der bestehende Versicherungsvertrag einer Wohngebäudeversicherung kann drei Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Die rechtzeitige Kündigung muss beim Versicherer (nicht beim Außendienstmitarbeiter) rechtzeitig und nach Möglichkeit nachweisbar in schriftlicher Form eingehen. Da sich nach Ablauf des Vertrages die Versicherung automatisch wieder verlängert, ist in diesen Fällen eine Kündigung zum Ablauf des Vertrages möglich. Bei Dreijahresverträgen erst nach Ablauf des letzten Jahres.
Wann gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat gibt es immer, wenn der Vertrag verändert wird (Beispiel Beitragserhöhung). Es gibt auch ein beiderseitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach jedem Schadensfall. Es spielet keine Rolle, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde, oder nicht. Bei unterjährigen Verträgen gibt es keine Beiträge zurück.
Beim Verkauf geht die bestehende Wohngebäudeversicherung mit dem Tag Besitz, Nutzen, Lasten immer auf den neuen Besitzer über. Der neue Eigentümer hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen zu kündigen. Auch eine gewünschte Vertragsänderung ist in dieser Zeit möglich.
Wichtig: Nicht nur den Beitrag beachten
Besonders bei einer Wohngebäudeversicherung sollte beim Versicherungswechsel nicht nur der Beitrag eine Rolle spielen. Sehr wichtig im Schadensfall ist auch, wie kompliziert, oder unkompliziert die Versicherung die Schadensregulierung vornimmt.Sinnvoll ist, wenn bei der fristgerechten Kündigung ein vorgedrucktes Musterschreiben aus dem Internet heruntergeladen und verwendet wird.