Steuer Tipps & Steuern in Österreich

Nutzen Sie unseren Ratgeber um Tipps zum Thema Steuern sparen und grundsätzliche Informationen zu Steuern in Österreich wie Einkommenssteuer und Steuer-Tipps für Schüler, Studenten oder Selbstständige zu erhalten!

Damit sparen Sie in Kombination mit einem Steuerberater jedes Jahr wertvolles Geld oder erhalten mehr beim Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt. Tipp: Die Arbeitnehmerveranlagung ist bis zu 5 Jahre rückwirkend gültig – Einfach einreichen!

Einkommens-Steuer in Österreich

In Österreich muss jede natürliche Person, die in Österreich ihren Wohnsitz hat oder sich dort gewöhnlich aufhält und über ein entsprechendes Einkommen verfügt, Einkommensteuer zahlen.

Entsprechendes Einkommen bedeutet, dass alle Einkünfte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen über 10.900,00 € und alle Einkünfte von Selbständigen über 10.000,00 € versteuert werden müssen.
Die Einkommensteuer wird auf Grundlage des ermittelten Einkommens berechnet. Dazu werden alle Einkünfte zusammenaddiert. Es gibt im österreichischen Einkommensteuerrecht sieben Einkommensarten:

1. Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkommen aus selbständiger Arbeit
3. Einkommen durch Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen)
4. Einkommen aus Gewerbebetrieb
5. Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit
6. Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
7. sonstiges Einkommen

Sonderausgaben werden abgezogen

Nachdem man alle Einnahmen aus diesen sieben Einkommensarten zusammengerechnet hat, werden zunächst die Sonderausgaben und alle außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.

Berechnen der Einkommenssteuer in Österreich

Wichtig: Sich vorab informieren
Wichtig: Sich vorab informieren

Der Betrag, der dann übrig bleibt, ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommen-steuer. Zur Berechnung wird der Einkommensteuertarif angewendet. Dieses ist ein progressiver Tarif, d.h., es gibt drei Einkommensstufen und man zahlt den Steuersatz, der der eigenen Einkommensstufe entspricht.

Verdient man also als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nach Abzug der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter 10.900,00 € (bzw. als Selbständiger unter 10.000,00 €), zahlt man gar keine Steuern.

Verdient ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zwischen 10.900,00 € und 25.000,00 € (bzw. als Selbständiger zwischen 10.000,00 € und 25.000,00 €), zahlt man 38,333 % Einkommensteuer, bei einem Einkommen zwischen 25.000,00 € und 51.000,00 € beträgt der Einkommensteuersatz 43,596 % und ab einem Einkommen von 51.000,00 € werden 50% Einkommensteuer fällig.

Lohnsteuer und Absetzbeträge werden abgezogen

Von den Beträgen, die hierbei berechnet werden, zieht das Finanzamt noch die jeweils anzuwendenden Absetzbeträge und die bereits gezahlte Lohnsteuer ab.

Es gibt verschiedene Absetzbeträge, z.B. den Arbeitnehmerabsetzbetrag von 54,00 € pro Jahr; den Verkehrsabsetzbetrag von jährlich 291,00 €, dieser berücksichtigt die Fahrtkosten von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz bei einer Entfernung von bis zu 20 km, die Fahrtkosten für weitere Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle können dann als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Der Pensionistenabsetzbetrag in Höhe von bis zu 400,00 €/Jahr; den Alleinverdienerabsetzbasisbetrag von 364,00 € p.a. plus einem gestaffelten Kinderzuschlag von 130,00 € für ein Kind, 175,00 € für das zweite Kind und 220,00 € für das dritte und jedes weitere Kind; dieser Kinderzuschlag gilt auch ab dem zweiten Kind für den Alleinerziehungsabsetzbetrag von 494,00 € pro Jahr für ein Kind; außerdem gibt es noch den Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € bis 50,90 € je Monat und Kind, den Kinderabsetzbetrag von 50,90 € pro Monat und Kind und den Mehrkinderabsetzbetrag von 36,40 € pro Monat ab dem dritten Kind. Spenden an gemeinnützige Organisationen können nur in Ausnahmefällen in Abzug gebracht werden.

Vorausleistungen beim Steuerbescheid beachten

Nachdem das Finanzamt so die „Einkommensteuer laut Bescheid“ errechnet hat, werden die bereits bezahlten Vorausleistungen abgezogen. Wenn der Steuerbescheid fertig erstellt ist, legt das Finanzamt auch die nächsten Steuervorauszahlungen fest. Diese müssen immer vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt werden.

Einfache Steuer-Erklärung mit Finanz-Online

Die Abgabe der Einkommensteuerklärung sollte online erfolgen, das System dazu heißt „Finanz-Online“. Zu Finanz-Online muss man sich persönlich bei einem Finanzamt anmelden, in bestimmten Fällen ist dies auch mit der Bürgerkarte möglich.

Die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung ist manchmal nicht zuzumuten, weil der Steuerpflichtige z.B. nicht über einen Internetanschluss verfügt. Dann muss die Einkommensteuererklärung schriftlich abgegeben werden. Dazu ist das Formular Einkommensteuererklärung – E1 auszufüllen und beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Einfacher: Finanz-Online nutzen
Einfacher: Finanz-Online nutzen

Online muss die Steuererklärung bis zum 30. Juni eines Jahres abgegeben werden, schriftlicher Abgabetermin ist der 30. April des Jahres. Wenn man einen guten Grund angeben kann, warum man diese Fristen nicht einhalten kann, können diese auf Antrag auch verlängert werden.
Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen.

Auch hierzu gibt es eine Übersicht im Internet, für welches österreichische Bundeslag welches Finanzamt zuständig ist. Man kann dies auch bei jedem Finanzamt erfragen.

Wenn man selber die Einkommensteuererklärung nicht erstellen kann, kann man sich an einen Steuerberater wenden. Dann sind auch längere Fristen zur Abgabe der Steuererklärung möglich. Auch die Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen in Österreich bietet eine Hilfestellung an.

Es gibt verschiedene Voraussetzungen, unter denen in Österreich auf jeden Fall eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Zum Beispiel muss ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin, der bzw. die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hat und noch andere Einkünfte von mehr als 730,00 € im Jahr bezieht und mit den Gesamteinnahmen aus beiden Einkunftsarten mehr als 10.900,00 € im Jahr verdient, eine Einkommensteuer-erklärung abgeben.

Auch wer zwei oder noch mehr nichtselbständige Tätigkeiten ausübt oder zwei oder noch mehr Pensionen bezieht und aus diesen Tätigkeiten bzw. Pensionen insgesamt mehr als 10.900,00 € pro Jahr einnimmt, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Außerdem muss man natürlich immer dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man dazu vom Finanzamt aufgefordert wird.Ist man mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden, kann auch Berufung eingelegt werden.

Diese sollte schriftlich erfolgen und genau angeben, aus welchem Grund man mit dem Einkommensteuerbescheid nicht einverstanden ist. Die Frist für die Abgabe der Berufung beträgt einen Monat, nachdem man den Bescheid erhalten hat.

Wann erhalte ich Zinsen vom Finanzamt

Was nur wenigen bekannt ist, aber dennoch ein wichtiger Faktor im Bereich der Steuern ist: Auch das Finanzamt kann Zinsen verlangen. Hierbei ist jedoch zu beachten, das es auch eine Anspruchsverzinsung gibt, bzw. das Finanzamt Zinsen bezahlt. Diese liegen sogar über den Zinsen für Tagesgeldkonten/Sparbücher. Eine Zahlung dieser Zinsen kommt jedoch nur in einigen Fällen vor. Die Anspruchsverzinsung (Zinsen bezahlen) ist hier weitaus wichtiger zu beachten.

Die Höhe der jeweiligen Anspruchszinsen ergibt sich aus dem Unterschied zwischen den Differenzbeträgen. Die Berechnung wird hier täglich durchgeführ, die Zinsen sind 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wenn die Anspruchszinsen den Betrag von 50 Euro (Bagatellgrenze) nicht überschreiten, gibt es keine Zinsvorschreibung.

Durch die rechtzeitige Einreichung der jeweiligen Steuererklärungen/Anzahlung in Höhe der Nachzahlung bzw. einer Kombination von Erklärung/Anzahlung können die Nachforderungszinsen vermieden werden.
Bei zu hohen Steuervorauszahlungen erhöht sich das Steuerguthaben um Gutschriftszinsen. Während man Anspruchszinsen aufgrund von Steuernachforderungen nicht steuerlich geltend (nicht abzugsfähig) machen kann, gilt das Anspruchszinsen aufgrund einer Steuergutschrift/zu hohen Vorauszahlungen ans Finanzamt nicht steuerpflichtig sind, somit ist ein hoher Ertrag garantiert. Genaueres hierzu kann durch einen Steuerberater erklärt werden (Optimierung der Zeitpunkte zur Steuererklärung, etc).

Negativsteuer bei niedrigem Einkommen

Sollte man als ArbeitnehmerIn eine so geringe Summe zu verdienen, das man unter keine Lohnsteuerpflicht fällt, hat man die Möglichkeit, Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Dies ist der Fall wenn man unter 1.127 Euro brutto monatlich verdient.

Die Voraussetzung für den Erhalt der Negativsteuer ist die Bezahlung der Sozialversicherung. Die Negativsteuer geht bis zu einer Höhe von 110 Euro.
Betroffen von der Negativsteuer sind hierbei vor allem Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte/Ferialarbeiter oder Pflichtpraktikanten. Auch für geringfügig Beschäftige, die einen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen trifft dieser Fall zu.

Empfehlung: Negativsteuer nutzen
Empfehlung: Negativsteuer nutzen

Wer hat keinen Anspruch?

Hierbei ist jedoch zu beachten das man als Pensionst keinen Anspruch auf die Negativsteuer hat. Sollte man als Alleinerzieher den Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, so wird dieser vom Finanzamt als Form der Negativsteuer ausbezahlt. Dieser wird nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.

Im Gegensatz zur Negativsteuer von 110 Euro, die nur für Arbeitnehmer zur Verfügung steht, ist die spezielle Form der Negativsteuer bzw. die Auszahlung des Alleinverdienerabsetzbetrags auch für Pensionsten, freie Dienstnehmer und bei Selbständigen mit einem geringen Einkommen möglich.

Tipp: Negativsteuer auch rückwirkend geltend machen

Die Negativsteuer kann, gleich wie der Lohnsteuerausgleich (beide als Teil der Arbeitnehmerveranlagung) 5 Jahre rückwirkend erfolgen.
Die Negativsteuer wird hierbei ab 1.1.2009 bist zu 10 % Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal jedoch 200 Euro) angehoben.

Wie erhalte ich eine Steuernummer?

Eine Steuernummer benötigt man – wie der Name bereits erahnen lässt – zur Abgabe der Steuern bei Steuerabgabepflicht.Durch die Steuernummer ist man beim Finanzamt erfasst und sämtliche steuerlichen Aktivitäten und Bewegungen können auf diese Weise eingesehen werden.

Die Steuernummer hat man immer pro Person. Eine Person kann in Österreich auch mehrere Steuernummern haben. Die elektronische Handhabung der Steuerangelegenheiten wird durch die Steuernummer erheblich erleichtert und dadurch der administrative Aufwand erheblich geringer.

Natürlich wird es auch für mögliche Steuerhinterzieher wesentlich schwieriger, ihren Machenschaften nachzugehen. Alles ist transparent, was auch den Steuerausgleich vereinfacht.

Eine Steuernummer holt man sich beim jeweiligen Finanzamt, wo man sich für die Steuernummer registriert.

Hierfür muss man sich lediglich ausweisen können; es sind also keinerlei besondere Dokumente vonnöten. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch bequem vor Ort beraten lassen.

Ein Konto für alle Zahlungsabwicklungen

Nach Erhalt der Steuernummer muss diese auf sämtlichen Dokumenten bzw. Belegen u.a., die Sie dem Finanzamt übermitteln, erhalten sein.

Zusätzlich zur Steuernummer besitzen Sie nun auch ein Konto bei Ihrem jeweiligen Finanzamt, von dem aus Sie sämtliche Zahlungsangelegenheiten, etwa Einkommens-, Körperschafts-, Umsatzsteuer oder andere Abgaben, abwickeln.

Sollten Sie rund um ihre Arbeitnehmerveranlagung oder als Unternehmer rund um ihre Steuererklärung weitere Fragen haben, können Sie sich neben dem Finanzamt und WKO auch an einen Steuerberater oder an eine Steuerberaterin ihres Vertrauens wenden.

Dienstreise oder Studienreise absetzen?

Reisen ist in vielen Fällen ein recht kostspieliges Unterfangen. Umso besser, wenn man als Unternehmer einen Aufenthalt abseits der Heimat als Dienstreise von der Steuer absetzen kann. Natürlich muss die Reise in irgendeiner Weise mit dem Betriebsgegenstand in Einklang stehen. Doch ist es so einfach? Oder gibt es vielmehr eine ganze Menge Kriterien, die die Reise erfüllen muss, um als Dienstreise zu gelten und somit steuermindernd zu wirken?

Bequem wäre es natürlich schon: die Kosten für die Reise als Betriebsausgaben zu rechnen. In manchen Fällen durchaus möglich, allerdings nur, wenn es sich um eine „echte“ Dienstreise handelt. Sie muss auf alle Fälle beruflich motiviert und begründet sein.

Dienst- und Fortbildungsreise kann man natürlich auch miteinander verknüpfen – damit die Reise aber tatsächlich als Dienstreise gilt, muss sie eine Menge Kriterien erfüllen, die zum Teil sehr detailiert sind. Dauer der Reise, Gestaltung, etwaige Begleitpersonen, … all das muss genauestens beachtet werden. Hängt man jedoch an die Dienstreise einen privaten Urlaub an, wird dies vom Fiskus wahrscheinlich nicht toleriert werden. Handelt es sich um einen einizigen freien Tag, ist das Ganze freilich nicht so streng (bloß darf man den freien Tag nicht von der Steuer absetzen).

Faktum ist: Die berufliche Beschäftigung muss bei der Reise im Vordergrund stehen. Der Aufenthalt muss also im Sinne des Unternehmens und seines Gegenstandes geschehen. Weiters muss durch die Reise ein gewisses Maß an Weiterbildung, die für das Unternehmen nützlich ist, gewährleistet sein. Weiters geht man von einer täglichen Arbeitszeit von rund 8 Stunden aus. Somit darf die Dienstreise nicht mehr freie Zeit bieten als man im normalen Geschäftsleben im eigenen Land zur Verfügung hat.

Weiters muss man acht geben, welche Begleitpersonen man auf die Reise mitnimmt. Ein Dienstverhältnis steht hierbei an oberster Stelle. Im Falle von Verwandten, die im Unternehmen beschäftigt sind, gilt, dass der Steuerpflichtige genausogut einen außerfamiliären Angestellten mitnehmen könnte (die Interessen müssen also wieder absolut im Sinne des Berufs stehen). Verwandte bzw. die eigene Ehefrau auf Dienstreise mitzunehmen untersteht sowieso eher seltener rein betrieblichen Gründen. Aber es kommt natürlich vor, dass Ehepartner einander begleiten und beide beruflich tätig sind. In diesem Falle geht auch die steuerliche Absetzbarkeit in Ordnung.

Das vielleicht Spannendste zum Schluss: Welche Vorteile bringt es einem ein, wenn die Dienstreise als solche genehmigt wird? Fahrt-, Flug- und Hotelkosten (Logis + Frühstück) können abgesetzt werden; weiters steht Angestellten eine bestimmte Menge Tagesgeld zur Verfügung (je nach Land unterschiedlich). Daneben können auch diverse Nebenbeschäftigungen (zB Taxifahrten, Reiseversicherungen,…) abgesetzt werden.

(Quelle: „Gewinn“ Jul./Aug./08)

Was ist die Pflichtveranlagung?

Hat man sich dazu entschieden, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen, was unbedingt empfehlenswert ist, und möchte nun seine Einkommenssteuererklärung online vornehmen, sind hier die Steuer Tipps zur Pflichtveranlagung:
Die Pflichtveranlagung wählen steuerpflichtige Arbeitnehmer dann, wenn sie innert eines Kalenderjahres durchgängig oder zeitweise mehreren steuerpflichtigen Arbeiten nachgegangen sind. Weiterhin sind diese Steuer Tipps zur Pflichtveranlagung wichtig für alle Arbeitnehmer, die Bezüge aus den folgenden Möglichkeiten zurückerhalten haben: Aus der gesetzlichen Krankenversicherung, aus den Pflichtbeitragsvereinigungen, wie seit 2007 die Arbeitsversicherungsbeiträge, beim Erhalt von Ausgleichsgeldern in Falle einer Insolvenz, Bezüge aus Dienstleistungsscheck oder auch aus der auarbeiterurlaubskasse.

Wenn dem Arbeitnehmer, der die Steuer Tipps zur Pflichtveranlagung lesen sollte, für das zu berechnende Kalenderahr trotz geringerer Ausgaben als jene, die im Freibetragsbescheid festgesetzt wurden, ausbezahlt werden, wenn der Angestellte alleine in seinem Haushalt verdient oder auch wenn die Voraussetzungen für den Alleinerziehungsabsetzbetrag, der ausbezahlt wurde, nicht gegeben waren, wenn die Voraussetzungen für die zu erhaltende Pendlerpauschale zwar nicht gegeben waren, diese Zahlungen aber berücksichtigt wurden und zu guter Letzt wenn man ein zusätzliches Einkommen bis zu 730 Euro erreicht hat, welches aber nicht lohnsteuerpflichtig war, wird die Pflichtveranlagung das richtige Formular für die Arbeitnehmerveranlagung sein.

Der Stichtag für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist der 30. Juni des Folgejahres. Der Stichtag für die Abgabe der Pflichtveranlagung hingegen ist der 30. September, wenn die Einkünfte aus nicht lohnsteuerpflichtiger Arbeit 730 Euro p. a. nicht übersteigen. Verdiente der Angestellte mehr als 730 Euro in einer zusätzlichen, nicht lohnsteuerpflichtigen Arbeit, also bespielsweise in einem zusätzlichen Werkvertrag, ist die Abgabe bis zum 30. April notwendig. Das Formular für die Pflichtveranlagung bei der Einkommenssteuererklärung ist das Formular E1.

Wieviel kostet eine Steuerberatung?

Die Frage nach den Kosten für die Steuerberatung bzw. die Frage: „Was kostet ein Steuerberater?“ ist hierbei ungefähr ähnlich einfach zu beantworten, wie die Frage danach, wieviel ein rotes Auto kostet.

Zu unterschiedlich sind die Anforderungen, die von den jeweiligen Klienten an die Steuerberatung gestellt werden.

Da jedes Unternehmen vom SteueberaterIn verschiedene Informationen möchte oder unterschiedliche Formen der Unterstützung (z.B. Buchhaltung, Steuererklärung), oder als Privater evtl. Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung, gefordert werden, so gilt es auch hier, die Kosten für die Steuerberatung genau anzusehen. So gibt es zum Beispiel auch beim Thema Erbschaftssteuer oft die Notwendigkeit einer genauen Beratung.

Wichtig: Fragen Sie nach Referenzen

Bei der Suche nach einem Steuerberater, z.B. einem Steuerberater in Österreich sollte man nicht nur nach den Kosten, sondern vor allem nach der Qualität schauen, bzw. wieviel Steuerersparnis wirklich durch den Steuerberater erreicht wird.

Zeit sparen dank der Hilfe durch einen Steuerberater

Im Normfallfall bezahlt sich ein Steuerberater durch die Steuerersparnis selbst bzw. lohnt es sich, sich bei der Steuererklärung helfen zu lassen.

Das Erstgespräch bzw. die Klärung der Bedürfnisse für die Steueberatung ist in vielen Fällen kostenlos, weitere Kosten werden vertraglich vereinbart, hier gibt es entweder Pauschale Abrechnungen oder Stundensätze. Die Kosten für die Steuerberatung können von 50 Euro bis 200 Euro pro Stunde variieren.

Je nach Umfang ist es hier sinnvoll, bereits vorab über mögliche Pauschalen zu diskutieren und sich so einen Rabatt auf die Kosten der Steuerberatung zu sichern. Je nach Umfang ihres Unternehmens oder ihrer privaten Steuer-Erklärung ist es aber in jedem Fall sinnvoll, sich umfangreich beraten zu lassen!

Steuer-Tipps fürs Home Office

Das Home-Office ist schnell definiert: Diese Steuertipps für das Home-Office sind für jene Arbeitnehmer geeignet, die sich einen PC anschaffen, um ihrer Leistung als Angestellter von zu Hause aus nachzugehen. Unter der Arbeitnehmerveranlagung wird die Anschaffung des neuen Computers als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht.
Bei den Steuer Tipps für das Home-Office darf die wichtige Information nicht fehlen, dass man vierzig Prozent des Betrages für den Computer aus der steuerlichen Geltendmachung ausschließen muss. Dies ist der private Anteil, den das Finanzamt der Privatnutzung zuschreibt, wenn der Computer im trauten Heim steht, um auch beruflich genutzt zu werden. Ob man ihn nun mehr oder weniger privat nutzt, spielt keine Rolle.

Die übrig bleibenden 60 Prozent werden auf die kommenden drei Jahre verteilt. Angenommen, man würde im Jahre 2008 einen kompletten Computer inklusive allem nötigen Zubehör für 2.000 Euro kaufen, muss man zunächst den eben erwähnten Eigenbetrag von 40 Prozent abziehen. Die restlichen 60 Prozent ergeben einen Wert von 1.200 Euro – lediglich 800 Euro muss man also selbst beim Kauf vom Computer tragen.

Für jedes der drei Jahre kann man nun also in den Werbungskosten der Arbeitnehmerveranlagung jeweils ein Drittel geltend machen. Somit sind das für das erste, das zweite und das dritte Jahr jeweils 400 Euro, die man steuerlich geltend machen kann.

Doch die Steuer Tipps für das Home-Office wären fast sinnlos ohne die folgende Information: Angenommen, man kauf den Computer erst in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres, dann würde die steuerliche Geltendmachung auch nur für ein halbes Jahr erfolgen. Anstelle der 400 Euro bekäme man also für das erste Jahr 200 Euro von der Steuer für den Computer.

Umzugskosten absetzen von der Steuer

Die Steuer Tipps für Umzugskosten zeigen einen genauen Überblick, wann der Umzug in der Kategorie der Werbungskosten in dem Formular zur Arbeitnehmerveranlagung steuerabzugsfähig wird.

Zunächst sollten die Steuer Tipps für Umzugskosten allerdings die Information wiedergeben, dass lediglich jene Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden können, die im Zusammenhang mit dem jetzigen oder mit dem zukünftigen Beruf stehen. Das bedeutet im Einzelnen:

Wenn man das erste Mal in seinem Leben eine Arbeit beginnt, sind die Umzugskosten abzugsfähig. Auch wenn man zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, wenn der aktuelle Arbeitgeber seinen Dienstsitz wechselt und natürlich, wenn der bisherige Arbeitsweg unzumutbar lang war.

Weiterhin kann man die Umzugskosten auch dann absetzen, wenn beispielsweise eine arbeitstätige Frau zu ihrem arbeitssuchenden Partner zieht und beide anschließend eine Arbeit beginnen. Auch wenn ein bisheriger Steuerausländer nun in Österreich eine Arbeit beginnt und Österreich sein Wohnsitz wird.

Umzüge von Österreich ins Ausland

Nicht als Werbungskosten abzusetzen sind Umzüge, die von Österreich ins Ausland gehen – auch wenn die Begründung im Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses geht.
Natürlich müssen Steuer Tipps für Umzugskosten ebenfalls anzeigen, was im Falle der Absetzbarkeit alles geltend gemacht werden kann: Der Haushalt muss mit allen seinen Gegenständen verpackt und transportiert werden.

Wichtig: Vorab über Steuer-Optionen für Umzugskosten informieren
Wichtig: Vorab über Steuer-Optionen für Umzugskosten informieren

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Die hierbei entstehenden Kosten sind abzugsfähig. Auch Handwerker, die das Inventar aus der bisherigen Wohnung demontieren, sind absetzfähig. Sämtliche entstehenden Fahrtkosten, die benötigt werden, um in die neue Wohnung zu gelangen, können steuerlich geltend gemacht werden.

Am neuen Wohnort muss natürlich erst einmal eine Wohnung gefunden werden. Entstehende Maklerkosten für die Wohnungssuche am neuen Dienstort sind absetzbar.

Und nun etwas, woran sicherlich die wenigsten denken: Die Mietkosten, die durch die Kündigungsfrist der alten Wohnung entstehen, wenn man keinen Nachmieter finden konnte, während man sich bereits in der neuen Wohnung befindet, können abgesetzt werden!

Nicht absetzbare Kosten für ihren Umzug

Nicht absetzbar sind hingegen Kosten, die entstehen, wenn man vertragsmäßig mit dem alten Vermieter vereinbart hat, die Wohnung wieder in den Originalzustand zu bringen.

Auch wenn man sich durch einen Makler bemüht, die aufgegebene Wohnung nachzuvermieten, sind diese Kosten nicht abzusetzen. Sucht man sich gleich eine neue Eigentumswohnung am neuen Dienstort und benötigt hierfür einen Makler, sind auch diese Kosten nicht abzugsfähig.
Einer der wichtigsten Steuer Tipps für Umzugskosten ist, dass lediglich bei Aufgabe der alten Wohnung die Ausgaben geltend gemacht werden können!

Höhe der Pendler-Pauschale im Jahr 2011

Die Kosten, die für die An – und Abreise zur Arbeit bezahlt werden, können in einigen Fällen mit der Pendlerpauschale 2011 abgeglichen werden. Dies stellt somit eine Unterstützung für alle da, die aus den verschiedensten Gründen zur Arbeit pendeln müssen.

Pendlerpauschale 2011 im Überblick

Kleines Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

Kleines Pendlerpauschale
Entfernung Betrag/Monat 2011

  • ab 20 km 58,00 Euro
  • ab 40 km 113,00 Euro
  • ab 60 km 168,00 Euro

Großes Pendlerpauschale

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

Großes Pendlerpauschale

pendler-pauschale-profitieren
Wichtig: Wer viel unterwegs ist, solte sich die Pendlerpauschale sichern

Entfernung Betrag/Monat2011

  • ab zwei km 31,00 Euro
  • ab 20 km 123,00 Euro
  • ab 40 km 214,00 Euro
  • ab 60 km 306,00 Euro

Details zur Pendlerpauschale 2011, den genauen Hintergründen zur Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Wegzeiten und der Möglichkeit, das Pendlerpauschale abzusetzen (vermindert die Lohnsteuergrundlage und damit die Höhe der Steuern) gibt es auf Help.gv.at

Was versteht man unter „Doppelte Haushaltsführung?

Ein oft zu wenig beachtete Möglichkeit für eine erhebliche Steuerersparnis ist die Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung. Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer am Ort seiner Berufstätigkeit und durch diese bedingt einen zweiten Haushalt führt.

Das setzt voraus, dass am ersten Wohnsitz eine Hauptwohnung vorhanden ist und dort auch ein eigener Haushalt geführt wird. Zweite Voraussetzung ist, dass am Ort der Berufsausübung ein zweiter Haushalt geführt wird. Das wiederum setzt das Vorhandensein einer max. 60qm großen Wohnung voraus.

Haushaltsführung heißt, dass entweder die Kosten für den Haushalt selbst getragen werden oder aber sich zumindest daran angemessen beteiligt wird.

Bei Personen, die z.B. noch bei den Eltern wohne bedeutet das, dass es eine deutlich abgetrennte Wohnung geben muss, die entgeltlich genutzt wird. Die Anerkennung einer eigenen Haushaltsführung bei unentgeltlicher Überlassung ist zwar möglich, in der Regel aber dem Finanzamt gegenüber kaum glaubhaft nachweisbar.

Weitere Voraussetzung ist, dass das Hauptlebensinteresse weiterhin am ersten Wohnort liegt. Dies wird in der Regel als gegeben angesehen, wenn die eigene Familie am ersten Wohnort lebt. Bei Singles muss nachgewiesen werden, dass es enge soziale Bindungen am Ort des ersten Wohnsitzes gibt. Außerdem muss man sich regelmäßig am ersten Wohnort aufhalten, d.h. mindestens 6x im Jahr.

Bei Wohnungen im Ausland, die auch für die doppelte Haushaltsführung anerkannt werden können reicht in der Regel ein einmal jährlicher Aufenthalt am ersten Wohnort.

Berufliche Notwendigkeit für eine doppelte Haushaltsführung

Als beruflich begründet gilt die doppelte Haushaltsführung, wenn der Arbeitgeber eine Wohnung vor Ort verlangt, eine Dienst- oder Werkswohnung stellt oder wenn sich die Fahrtzeiten sich gegenüber dem Pendeln zwischen erstem Wohnsitz und Arbeitsstätte um mehr als 1 Stunde verkürzt.

Wohnen mit Familie nahe am Arbeitsplatz?
Wohnen mit Familie nahe am Arbeitsplatz?

Weitere interessante Gesichtspunkte
Interessant ist übrigens noch, dass die berufliche Begründung der doppelten Haushaltsführung nur bei der erstmaligen Anerkennung durch das Finanzamt gegeben sein muss. Ist sie einmal anerkannt, spielt die berufliche Begründung keine Rolle mehr.

Doppelte Haushaltführung ist nicht an den Familienstand gebunden. Grundsätzlich können selbstverständlich auch Ledige in Anspruch nehmen, sofern alle anderen Bedingungen erfüllt werden.

Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Bei der Steuererklärung können folgende Kosten geltend gemacht werden:

  • Mietkosten für die Wohnung, maximal anerkannt wird die ortsübliche Miete für eine max. 60qm große Wohnung.
  • Umzugskosten
  • Fahrkosten für die Heimfahrten
  • Verpflegungskosten innerhalb der ersten 3 Monate.

Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuerausgleich – Tipps & Infos

Den Lohnsteuerausgleich bzw. eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen kann in vielen Fällen lohnenswert sein, um Geld vom Finanzamt zurück zu bekommen. Umfangreiche Informationen und Tipps dazu gibt es sowohl bei der Arbeiterkammer als auch auf den Seiten des Finanzamts.

Um die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen und damit durch den Lohnsteuerausgleich Geld zu erhalten ist es notwendig, die richtigen Formulare auszufüllen und einzureichen. Die richtigen Formulare zur Lohnsteuer finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.

Tipps für den Lohnsteuerausgleich

Tipp: Der Ausgleich kann auch online durchgeführt werden

Die Arbeiterkammer verstärkt ihre Beratung zum Thema Lohnsteuerausgleich für Arbeitnehmer, im Vorjahr brachte die Lohnsteuerberatung 220 Euro pro Person (durch die Beratung), laut AK Präsident waren das 7000 Personen.

Viele Millionen Euro werden von den ArbeitnehmerInnen vom Finanzamt nicht eingefordert/nicht abgeholt, daher ist eine Beratung und eine Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung notwendig. Der Lohnsteuerausgleich dient gleichzeitig als Entlastung für Arbeitnehmer.

Lohnsteuerausgleich online

Wenn man über eine Anmeldung bei FinanzOnline verfügt, kann die Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Lohnsteuerausgleich auch online erfolgen.

Das Finanzamt bietet hierfür online weitere Informationen, auch in den jeweiligen Finanzämtern liegen Informationen zum Thema Lohnsteuerausgleich online und was es dabei zu beachten gilt auf.

Wie lange kann ich die Arbeitnehmerveranlagung durchführen?

Für die Erledigung der Arbeitnehmerveranlagung hat man 5 Jahre Zeit (freiwillige Arbeitnehmerveranlagung).Man sollte jedoch daran denken, diese so rasch als möglich durchzuführen, da man hierdurch Geld zurückerhalten kann.

Weitere Links und Informationen zum Thema Lohnsteuerausgleich und Arbeitnehmerveranlagung

Für weitere Tipps/Erfahrungen und Links zum Thema Arbeitnehmerveranlagung würden wir uns freuen, bitte hierfür die Kommentar Funktion zu nützen.

Studieren & Arbeiten : Was kann ich absetzen?

Steuer Tipps für Studenten sind wichtig – woher sollen junge Menschen, die ihr Leben gerade beginnen, wissen, was sie alles absetzen können?
Eine spannende Neuigkeit hat sich ergeben: Es können rückwirkend bis ins Jahre 2003 alle Studenten, die für berufsbezogenes Studien Aufwendungen hatten, diese rückwirkend absetzen! Fahrtkosten, Bücher oder Schreibmaterial; sämtliche Aufwendungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden!

Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Umschulung. Das hat geniale Folgen für jene Studenten, deren Studium nicht mit ihrem Job zusammenhängt. Steuer Tipps für Studenten zeigen auf, dass diese Umschulungsmaßnahmen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Steuer Tipps für Studenten aus der Vergangenheit haben dazu geraten, regelmäßig die Steuererklärung zu machen, sodass vielleicht ein Steuerbescheid aus den vergangenen Jahren vorliegt. In diesem Falle ist es möglich, zu beantragen, dass die Aufwendungen dennoch berechnet werden. Werbungskosten sind immer jene Ausgaben, die berufsbedingt ausgegeben wurden. Das bedeutet im Einzelnen:

Empfehlung: Geld sparen dank genauen Informationen
Empfehlung: Geld sparen dank genauen Informationen

Empfehlung: Werbungskosten nutzen!

Die Ausgaben fallen nicht unter das Verbot der Steuerabzugsfähigkeit; sprich: Die Werbungskosten müssen steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Die Aufwendungen müssen jene sein, die zur Erhaltung der Arbeitskraft dienen.

Reisekosten beim Weg zur Arbeit absetzen

So beispielsweise Reisekosten von und zur Arbeitsstelle, beziehungsweise auch zur Universität, so diese Ausbildung im Zusammenhang mit dem Beruf steht. Kann man nicht zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte (der Uni) reisen, ist es nicht möglich, zu arbeiten.

Tipp: Lassen Sie sich helfen
Tipp: Lassen Sie sich helfen

Die dritte Bedingung für die Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen, ist die Tatsache, dass die Einkünfte, für die man die Werbungskosten absetzen möchte, nicht aus selbstständiger Arbeit erfolgen. Macht sich ein Student also nebenher selbstständig, werden diese Kosten nicht als Werbungskosten absetzbar sein.

Empfehlung: Wen Sie konkrete Fragen zur Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit bestimmter Kosten haben, können Sie sich neben einem Steuerberater auch an KollegInnen wenden, die bereits Erfahrung mit der Absetzbarkeit von Werbungskosten haben.

Zusätzlich gibt es auch beim Finanzamt die Möglichkeit nachzufragen oder die Details im jeweils aktuellen Steuerbuch nachzulesen und sich so Tipps einzuholen. Dies ist in jedem Fall sinnvoll investierte Zeit, die ihnen einige Euro sparen kann!

Steuer Tipps für Schenkungen haben bisher für Verwirrung gesorgt. Allerdings werden die Regelungen für die Steuern bei Beschenkten vereinfacht. Hier die aktuellen Steuer Tipps für Schenkungen:
Die Ende Juli 2008 ausgelaufende Schenkungssteuer wurde ersetzt durch das Schenkungsmeldegesetz.

Es besagt, dass Schenkungen, also seien es Wertpapiere, Gelder, Unternehmensanteile oder Sachgegenstände, schenkungssteuerfrei sind. Wertgrenzen geben an, wann die Meldepflicht eintritt

Bei Angehörigen liegt sie bei 75.000 €. Als Angehörige werden Verwandte, Wahleltern oder Lebens- und Ehepartner einbezogen. Dabei fasst man alle Schenkungen von einer angehörigen Person innert eines Kalenderjahres zusammen. Als Beispiel: Eine Person erhält von seiner Tante Wertpapiere in Höhe von 35.000 €. Solch eine Tante wünschen sich einige. Die Wertpapiere sind nicht zu melden, weil sie die Grenze nicht übersteigen. Wird die Tante noch freigiebiger und schenkt gegen Jahresende dieser Person weitere Wertpapiere im Wert von 70.000 €, ergibt das in diesem Kalenderjahr ein Gesamtschenkungsvolumen von 105.000 €. Diese Schenkungen sind nun zu melden. Würde die Tante die Aktien erst am 01. Januar des Folgejahres schenken, wäre beides nicht meldepflichtig, weil es unter der Schenkungsmeldegrenze von 75.000 € liegt.

Bei Schenkungen nicht Angehöriger, also Fremder, sieht die Regelung so aus, dass innerhalb von fünf Jahren die Schenkungen einer Person zusammengefasst werden müssen. Übersteigen die Schenkungen einen Wert von 15.000 €, sind sie meldepflichtig.
Bei den Steuer Tipps für Schenkungen darf nicht unerwähnt bleiben, dass alle Involvierten der Meldepflicht nachkommen müssen: Der Beschenkte und der Schenkende, womöglich anwesende Notare oder Anwälte. Binnen drei Monate nach der Schenkung muss die Meldung erfolgen.

Privat-Betreuung und Pflege – Was ist absetzbar?

Entscheiden sich pflegebedürftige Personen für die Privatbetreuung, ist man dankbar für Steuer Tipps für Privatbetreuung:
Das Betreuungspersonal kann selbstständig sein oder es gehört als Angestellter einem Unternehmen an. Gehen ausländische Personen in einen österreichischen Privathaushalt, sind sie in Österreich voll steuerpflichtig.

Steuer Tipps für Privatbetreuung sind wichtig. Im Falle der selbstständigen Tätigkeit gilt folgendes: Die Sozialversicherungsbeiträge werden in Österreich abgeführt. Bei der Sozialversicherungsanstalt für Wirtschaft muss sich der Selbstständige anmelden. Beim Gewerbeamt meldet man das Gewerbe an. Ist der Selbstständige steuerpflichtig (ab einem Einkommen von 10.000 €), muss er eine Steuererklärung abgeben. Monatlich ist nicht nur das Gehalt des Selbstständigen zu versteuern, sondern auch Sachwerte. Dafür wird monatlich eine Pauschale von 196,20 € zum Honorar hinzugerechnet, was die Pauschale für Kost und Logie bedeutet. Bis zu einem Einkommen von 30.000 € ist das Pflegepersonal verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen. Ab 30.000 € Einkommen kann darauf verzichtet werden.

Auch im Angestelltenverhältnis gibt es einige Bedingungen, die das Pflegepersonal zu erfüllen hat. Die Steuer Tipps für Privatbetreuung zeigen, welche das sind:
Der Arbeitgeber hat das Pflegepersonal vor Dienstantritt bei der Sozialversicherung anzumelden. Monatlich werden die Sozialversicherungbeiträge dann abgeführt. Übersteigt das monatliche Gehalt den Betrag von 1.095 €, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer und den Dienstgeberbeitrag monatlich zu entrichten. Der Arbeitgeber muss nicht die zu betreuende Privatperson sein, sondern kann auch ein charitatives Unternehmen sein.

Die zu betreuende Person kann sämtliche Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“ bei der Steuer geltend machen. Erhält man Betreuungszuschüsse oder Pflegegeld, müssen diese von den Beträgen erst abgezogen werden.

Kaufen Unternehmen bei Steuerausländern Güter oder Dienstleistungen – beispielsweise Lizenzen oder sie zahlen Honorare für Beratungen, Architekten oder Künstler – haben sie die Abzugssteuer einzubehalten. Diese Abzugssteuer muss dann an das Finanzamt gezahlt werden.
Bis ins Jahre 2007 sah die Regelung zur Abzugssteuer so aus: 20 Prozent wurden pauschal abgezogen – vom Bruttobetrag. Daraus folgt, dass Werbungskosten oder sonstige Betriebsausgaben, die mit der Rechnung in Verbindung standen, nicht geltend gemacht werden konnten.

Ohne die Steuer Tipps zur Netto-Abzugssteuer wüssten einige Unternehmer gar nicht, dass diese Abzugssteuer seit Mitte 2007 um die Netto-Abzugssteuer erweitert wurde. Der Inländer, also der österreichische Unternehmer, der abzugspflichtig ist, kann bei seinen Abgaben jene Aufwendungen berücksichtigen, die unmittelbar mit seiner Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Macht der Unternehmer davon Gebrauch, erhöht sich der Steuersatz von 20 auf 35 Prozent.

Mit den Steuer Tipps zur Netto-Abzugssteuer können Unternehmer von dieser Regelung dann profitieren, wenn sie wissen, dass sich diese Netto-Abzugssteuer dann erst lohnt, wenn die mit der Tätigkeit in Verbindung stehenden Aufwendungen mindestens 42,86 Prozent der Gesamtrechnung ausmachen. Die Voraussetzungen der Netto-Abzugssteuer sind folgende:
Der steuerausländische Rechnungssteller ist in der Europäischen Union oder im europäischen Wirtschaftsraum tätig.

Außerdem hat selbiger die Verpflichtung, dass er dem Rechnungsempfänger, also dem österreichischen Unternehmen, vor Begleichung der Rechnung eine Aufstellung zukommen lässt, in der die Ausgaben, die in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung stehen, aufgezeigt werden. Diese Ausgaben sind mit Belegen auch nachzuweisen.
Einer der wichtigsten Steuer Tipps zur Netto-Abzugssteuer ist, dass der Rechnungsempfänger für die Netto-Abzugssteuer haftet. Das heißt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Alimente & Unterhaltszahlungen

Für jedes Kind, welches nicht im eigenen Haushalt lebt, für das man allerdings Unterhalt nach den gesetzlichen Regelungen, also Alimente, zahlt, kann ein Unterhaltabsetzbetrag geltend gemacht werden. Es ist allerdings wichtig, wie die Steuer Tipps für Unterhaltspflichtige zeigen, dass man für dieses Kind oder für diese Kinder keine Familienbeihilfe bezieht.
Weiterhin zeigen die Steuer Tipps für Unterhaltspflichtige auf, wie viel der Unterhaltabsetzbetrag ausmacht: Pro Monat können für das erste Kind 25,50 Euro, für das zweite Kind 38,20 Euro und für jedes weitere Kind 50,90 Euro von der Steuer geltend gemacht werden, wenn die oben erwähnten Bedingungen gegeben sind.
Es ist wichtig, dass derjenige, der den Unterhaltabsetzbetrag steuerlich geltend machen möchte, ihn nur für diese Monate berechnet, in denen der Unterhalt tatsächlich und nachweisbar geleistet wurde.

In den meisten Fällen für Unterhaltszahlungen besteht ein gerichtliches Urteil oder zumindest die Festsetzung ausgehend von einer Behörde, wie hoch der monatliche Unterhalt ausfallen muss. Fehlt dieser Bescheid einer Behörde oder kann man kein schriftliches Beweismittel vorlegen, wie viel Unterhalt Pflicht ist und welche Monate dieser geleistet wurde, muss wenigstens der Regelbedarfssatz für das Kind bezahlt worden sein – und zwar nachweislich, beispielsweise durch Kontoauszüge.

Ist der Regelbedarfssatz nicht in voller Höhe bezahlt worden oder wurde auch der monatliche behördlich festgelegte bezahlt nicht immer in voller Höhe bezahlt, werden die Zahlungen aus dem kompletten Jahr zusammengefasst, um herauszufinden, wie viele Monate der Unterhaltspflichtige nun den Regelbedarfssatz bezahlt hat.

Als Beispiel: Der Unterhaltspflichtige hat einige Monate den Regelbedarfssatz aufgrund kurzfristiger finanzieller Knappheit gekürzt. Neun Monate hat ist er dem Regelbedarfssatz nachgekommen, drei Monate jeweils nur zur Hälfte. Zwei dieser drei Monate werden ihm als ein Monat angerechnet, weil diese wieder zusammengefasst einen Monat ergeben, in dem der volle Regelsatz gezahlt wurde.

An dieser Stelle sollte man durch die Steuer Tipps für Unterhaltspflichtige auch erwähnen, wie hoch die Regelbedarfssätze seit 2008 sind: Kinder von 0-3 Jahren empfangen 170 Euro monatlichen Unterhalt, bis zu 6 Jahren 217 Euro, bis zu 10 Jahren 280 Euro, bis zu 15 Jahren 321 Euro, bis zu 19 Jahren 377 Euro und bis zum 28. Lebensjahr 474 Euro monatlich.

Was sind Sonderausgaben?

Es werden die Personenversicherungen, Ausgaben für die Schaffung von Wohnraum und deren Sanierung sowie Aktien, gewisse Schuldverschreibungen und Genussscheine unter dem Begriff „Topf-Sonderausgaben“ zusammengefasst. Eine wichtige Information, die bei den Steuer Tipps zu den Sonderausgaben nicht fehlen darf!
Weiterhin darf die Information, dass es für diese Topf-Sonderausgaben eine höchte Absetzgrenze von 2.920 Euro gibt, bei den Steuer Tipps zu den Sonderausgaben enthalten sein. Dieser Betrag erhöht sich auf ganze 5.840 Euro, wenn man von dem Anspruch auf AVAB oder AEAB Gebrauch macht, also anspruchsberechtigt für den Alleinverdienerabsetzbetrag oder den Alleinerzieherabsetzbetrag ist.
Hat ein Elternteil mehr als drei Kinder und hat dieser für die Kinder den Unterhaltsabsetzbetrag oder wahlweise, als nicht unterhaltspflichtige Partei, den Kinderabsetzbetrag für mindestens ein halbes Jahr erhalten, bekommt dieses Elternteil zusätzlich 1.460 Euro mehr. Achtung: Dieser Betrag steht wirklich nur einem der Elternteile zu. Nur der Vater oder nur die Mutter können diesen Betrag steuerlich geltend machen.

Nur zu 25 Prozent wirken sich im Übrigen die geltend gemachten Topf-Sonderausgaben steuermindernd aus. Weniger als diese 25 Prozent Steuerminderung erhält man, wenn man jährlich höchstens 36.400 Euro Einkommen hat – als Einkommen gilt hier: Alle Bruttobezüge zuzüglich möglicher Sonderzuwendungen. Wenn das Jahresbrutto höher ist, als der Betrag von 50.900 Euro, kann man gar keine Topf-Sonderausgaben geltend machen.

Ob man seine Topf-Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen kann, findet man schnell heraus. Dafür zeigen die Steuer Tipps zu den Sonderausgaben folgende Berechnung auf:
Man nehme die Einkommenshöchstgrenze von 50.900 Euro und ziehe davon alle Einkünfte ab. Diesen entstehenden Betrag multipliziert man mit den erwähnten 25 Prozent, also mit einem Viertel, der Sonderausgaben, die man geltend macht. Das Ergebnis dieser Berechnung teilt man nun durch 14.500. Nun weiß man, wie sinnvoll es ist, die Sonderausgaben geltend machen zu wollen.

Werden die Topf-Sonderausgaben nicht in der Steuererklärung berücksichtigt, berechnet das Finanzamt eine so genannte Sonderausgabenpauschale. Man bekommt also in jedem Fall 60 Euro pro Jahr erstattet, die in der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.

Absetzbeträge für Versicherungen

Personenversicherungen sind eine wichtige Angelegenheit. Jeder, der an seine eigene Absicherung denkt, kann diese auch bei der Steuer geltend machen, wie man an diesen Steuer Tipps zu den Personenversicherungen sieht:
Wenn man seinen Versicherungsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, welches seinen Sitz in Österreich hat oder wahlweise auch nur seine Geschäftsleitung in Österreich sitzt sowie wenn es eine Erlaubnis für das Versicherungsunternehmen gibt, seine Geschäfte in Österreich auszuführen (hier werden die Versicherungsunternehmen aus der Europäischen Union beziehungsweise aus dem Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen), kann man die Beiträge für folgende Personenversicherungen von der Steuer geltend machen:

Die freiwillige Krankenversicherung und Zusatzkrankenversicherungen, nicht gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherungen, wozu auch die Insassenunfallversicherung als Zusatzversicherung für die KFZ-Versicherung gilt, Pensionsversicherungen, Risikolebensversicherungen sowie dort mit hineinfallende Kreditrestschuldversicherungen, Kapitallebensversicherungen, die sowohl für den Fall des Ab-, als auch für den Fall des Erlebens abgeschlossen wurden, wenn diese vor dem 01. Juni im Jahre 1996 abgeschlossen wurden, jene Rentenversicherungen, die so vertraglich geregelt wurden, dass die Rente mindestens für die Lebensdauer ab Renteneintrittsalter ausbezahlt wird, eingerichtete Kassen für Witwen-, Weisen- oder Sterberenten und jene Beiträge, um die die gesetzliche Pensionsversicherung freiwillig um eine freiwille Zusatzversicherung aufgestockt wurde.

Es lohnt sich also nicht nur für die eigene Sicherheit, sich freiwillig und privat extrem gut zu versichern, sondern, wie man in den Steuer Tipps zu den Personenversicherungen eindeutig sieht, auch für die Absetzbarkeit bei der Steuererklärung.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.