Die Studienbeihilfe dient dazu, jedem lern- und leistungswilligen jungen Menschen, dem ausreichend finanzielle Mittel fehlen, ein Hochschul- oder Universitätsstudium zu ermöglichen.
Studierende verfügen tendenziell über weniger finanzielle Mittel als andere Bevölkerungsgruppen, was sich jedoch nach erfolgreichem Abschluss oft schlagartig verändert. Bis dahin ist es jedoch für all jene, die sich das Studium nicht aus eigener Kraft bzw. nicht einzig mit elterlicher Unterstützung leisten können, ein steiniger Weg.
Darum gibt es Institutionen, an die man sich wenden kann. Außerdem gibt es auch für Studenten die Möglichkeit eines Kredits, der zu günstigeren Konditionen angeboten wird und dessen Höhe je nach Fortdauer des Studiums variiert.
Studienbeihilfe in Deutschland:
In Deutschland sind Studierende gemäß dem neuen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) dazu berechtigt, finanzielle Unterstützung zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Die Art und Höhe der Unterstützung hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab, natürlich auch vom Einkommen (damit ist jedoch weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen gemeint, sondern das „Einkommen im Sinne des BAföG“).
Wie dieses ermittelt werden kann, ist anhand von Beispielen auf der Homepage des BAföG nachzulesen.
Für nähere Informationen zu deutschen Studienbeihilfen und Stipendien siehe:
- Finanzen allgemein http://www.studieren.de/studium-finanzen.0.html
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) http://www.bafoeg.bmbf.de
Studienbeihilfe in Österreich:
Die Studienbeihilfe ist die wichtigste Maßnahme im Rahmen der staatlichen Studienförderung.
Nach österreichischem Recht sind grundsätzlich die Eltern der Studierenden durch ihre Unterhaltspflicht dazu angehalten, für den finanziellen Bedarf ihrer Kinder bis zur Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit – damit auch bis zum Abschluss eines zielstrebig betriebenen Studiums – aufzukommen.
Die Studienbeihilfe greift unterstützend in jene Fälle ein, wo die Eltern oder die Studierenden selber dazu aufgrund ihrer Einkommenssituation nicht vollständig in der Lage sind. Daraus haben sich die beiden Anspruchsvoraussetzungen soziale Förderungswürdigkeit und das Vorliegen eines günstigen Studienerfolges ergeben.
Als Sonderform der Studienbeihilfe gibt es noch das Selbsterhalterstipendium, das von all jenen Studierenden bezogen werden kann, die sich vor Erhalt der ersten Studienbeihilfe eigenständig mit einem Jahreseinkommen von zumindest € 7.272.– erhalten konnten. Auch hier wird ein günstiger Studienerfolg verlangt, das elterliche Einkommen ist jedoch nicht zu berücksichtigen.
Für nähere Informationen zu österreichischen Studienbeihilfen und Stipendien siehe www.stipendium.at