Der Ergo-Direkt Pflegegeld-Vorsorge-Plan garantiert dem Versicherungsnehmer eine zusätzliche Pflegerente bei Eintritt der Schwerstpflegebedürftigkeit.
Leistungsumfang
Die Versicherungsleistung in Form der Pflegerente wird ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Schwerstpflegebedürftigkeit in Pflegestufe 5 – 7 durch ein ärztliches Gutachten gezahlt.
Vorteile des Pflegegeld-Vorsorge-Plans
-zusätzliche, monatliche Pflegerente bis zu 3000€
-Pflegeschmerzensgeldzahlung bei Pflegestufe 2-4 bis zu 4000€
-Verdoppelung der Pflegerente bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit als Unfallfolge
-Steuerlich absetzbare Beiträge und steuerfreie Auszahlung der Pflegerente
-Zahlung der Pflegerente sowohl bei häuslicher Pflege als auch bei Unterbringung im Pflegeheim
-Beitragsbefreiung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
Für die Pflegestufe 5 ist eine Verdoppelung der Pflegrente im Pflegegeld-Vorsorge-Plan enthalten, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wird. Wenn die Zahlung einer Pflegerente aus dem Tarif KPR erfolgt, also der Leistungsfall eintritt, ist der Versicherungsnehmer von jeglicher Beitragszahlung sofort befreit.
Bei Einstufung in die Pflegestufen 2-4 nach dem Bundespflegegeldgesetz ist bei der entsprechenden Tarifoption ein einmaliges Pflegeschmerzensgeld als Leistung enthalten.
Die Pflegerente wird bei Schwerstpflegebedürftigkeit der Pflegestufen 5 – 7 unabhängig davon gezahlt, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder in einem Pflegeheim erfolgt.
Zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung bedarf es einem ärztlichen Gutachten und einem vom Sozialversicherungsträger ausgestellten Zuerkennungsbescheid. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach dem Bundespflegegeldgesetz und wird so von der Versicherung anerkannt.
Wartezeit und Kündigung
Für die Versicherung gilt ein Jahr Wartezeit bis zum Erreichen des vollen Leistungsumfanges. Innerhalb des ersten Jahres nach Versicherungsbeginn erfolgt eine sofortige Rückerstattung aller bereits in den Vorsorgeplan eingezahlten Beiträge.
Die Kündigung kann jederzeit erfolgen, es sind keine Kündigungsfristen einzuhalten.
Eintrittsalter, Beiträge und Rentenhöhe
Der Eintritt in die Versicherung kann mit frühestens 35 Jahren erfolgen. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 70 Jahren. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 15€, dieser enthält bereits die Versicherungssteuer. Die zugesicherte Rentenhöhe liegt zwischen 500 und maximal 3000€ monatlich. Sie ist abhängig vom Eintrittsalter des Versicherungsnehmers.
Besteuerung des Pflegegeld-Vorsorge-Plans
Die monatlichen Beiträge zur Versicherung können nach Paragraph 18 EstG als Vorsorge-Aufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Pflegerente ist KESt frei.