Die meisten Menschen möchten, wenn sie eine Wohnung in Anspruch nehmen, diese nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten und einrichten. Oftmals gehen diese Vorstellungen jedoch über Möbelstücke hinaus. Wer die gemietete Wohnung nach den eigenen Wünschen umgestalten möchte, sollte sich mit dem Vermieter verständigen. Grundsätzlich wird bei einer Vermietung ein Eigentum nur zur Verfügung gestellt. Somit müssen die Vermieter keinerlei Umbaumaßnahmen oder auch größere Renovierungsarbeiten genehmigen. Um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte grundsätzlich das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Experten des Mietrechtes raten hierbei immer wieder zu einer offenen Ansprache, die bei einem neuen Mietvertrag bereits vor der Unterzeichnung erfolgen sollte. Immerhin wissen so sowohl Mieter als auch Vermieter, was genau auf sie zukommt. Ausgeschlossen von den Rücksprachen sind zum Beispiel einfache Malerarbeiten. Jedoch ist bereits bei einem neuen Fußbodenbelag oder auch einer umfangreichen Badrenovierung eine Verständigung mit dem Vermieter von Nöten, da es sich hierbei um Veränderungen handelt, die sich langfristig auf das gesamte Wohnungsbild auswirken. Alle Renovierungen, die die Wohnung maßgeblich und auch umfangreich verändern, müssen hierbei mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Die Mieter sollten diese Möglichkeit auch nutzen,um nach entsprechenden finanziellen Aspekten zu fragen. Gerade neue Sanitäranlagen sind mit einem immensen Kostenaufwand verbunden und können im Grunde mit den Mietzahlungen verrechnet werden. Hierbei sind jedoch Rücksprachen und auch feste Verständigungen mit dem Vermieter von Nöten. Grundsätzlich muss ein Vermieter einer Verrechnung mit der Mietzahlung nicht zustimmen. Auch bei einem Auszug aus einer Wohnung sind entsprechende Renovierungsarbeiten nach dem Mietrecht von Nöten. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die meisten Verträge eines Mietverhältnisses hierzu genaue Angaben enthalten. Unter anderem kann es sich hierbei um Angaben handeln, die sich Farbgebungen und den Umfang der Renovierungsarbeiten beziehen. Üblicherweise muss bei einem Auszug eine Wohnung so übergeben werden, sie sie bei dem Einzug übernommen wurde. Viele Vermieter kommen Mieter hierbei jedoch entgegen und gehen auch bereits auf die Wünsche der neuen Mieter ein.
Werden maßgebliche Renovierungsarbeiten nicht übernommen oder die Wohnung wird in einem unzumutbaren Zustand übergeben, können die Vermieter die Rückgabe der Mietkaution verweigern. Diese dient schließlich der Deckung der Kosten, die auf den Vermieter wegen des Mieters zukommen. Zu unterscheiden ist hierbei jedoch zwischen dem Umfang der einzelnen Maßnahmen. Immerhin wird eine Wohnung in einzelnen Bereichen durch eine langwierige Nutzung auch abgenutzt. Dieser Aspekt lässt sich insbesondere bei den Fußböden erkennen. Auch in diesen Fällen sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden, denn nur so lassen sich Unstimmigkeiten und auch zu hohe Kosten von Grund auf vermeiden.