Der Arbeitslosengeld-Rechner berechnet für Sie kostenfrei den theoretischen Betrag des Arbeitslosengeldes in Österreich, in Bezug auf ihre Angaben zu Netto-Einkommen, Zuschlag der Familienkasse, und bezieht auch Sonderfälle ein, wie beispielsweise der Stand eines verwitweten alleinstehenden Pensionisten. Sie erhalten sofort Auskunft über den theoretischen Betrag des Arbeitslosengeldes inkl. Zuschlägen ( falls vorhanden ) und berechnet Ihnen zusätzlich das Tagesprodukt der Monatssumme.
- Info: Für aktuelle Arbeitslosengeld Berechnungen am besten direkt ans AMS Österreich wenden!
- Zum AMS Arbeitslosengeld Rechner 2020 für Österreich: https://ams.brz.gv.at/ams/
Beispielrechnung zum Arbeitslosengeld Bezug
Herr Mustermann bekam ein Netto-Einkommen von 2500€, bezieht Geld von der Familienkasse für 2 Kinder, und es ist der Sonderfall zutreffend, dass Anspruch auf Halbwaisenpension berechtigt ist. Somit werden 55% des Einkommens durch den Faktor 0,55 ermittelt:
2500€ x 0,55 = 1375€ (45,83 Euro pro Tag)
Anschließend wird der Familienzuschlag addiert ( in diesem Fall 58.20€ )
1375€ + (2 x 29,10€) = 1433.20€(47,77 Euro pro Tag)
Und zuletzt wird der Betrag des Sonderfalls hinzugefügt ( In diesem Fall Halbwaisenpension – 324,69 Euro/Monat)
1433,20€ + 324,69€ = 1757,89€ (47,77 Euro pro Tag)
Bitte beachten Sie, dass die Angaben nicht bindend sind und ohne Gewähr auf Richtigkeit bereitgestellt werden. Das Endergebnis kann vom tatsächlichen Betrag abweichen.
Wie wird der Netto-Betrag berechnet?
Der Netto-Betrag ist vom jeweiligen Brutto-Betrag abhängig, und wird wie folgt berechnet:
Bei einem Beispielwert von 3000€ Brutto wird monatlich eine Lohnsteuer von 550,35€, und ein Sozialversicherungsbeitrag von 546,00€ abgezogen.
3000€ – (550,35€ + 546,00€) = 1903, 65€
Bitte beachten Sie, dass sich dieses Beispiel nur auf Österreich bezieht.
Wie unterscheiden sich Brutto- und Netto-Einkommen?
Das Brutto-Einkommen gibt den tatsächlichen Wert Ihres Monatsverdienstes ohne Abzüge an. Das Netto-Einkommen gibt an, wie viel Geld Ihnen nach Abzug von Sozialversicherungsbeitrag und Lohnsteuer bleibt. Das Arbeitslosengeld wird mit dem Netto-Betrag des Verdienstes berechnet.