Novelle zum Wohnrechtsgesetz ab 1.April
Die Gesetzesänderung wird sich für 250.000 Mieter bemerkbar machen. Die Richtwerte, die am 1. April um 3,2 Prozent erhöht wurden, werden nun im 2-Jahres Intervall angepasst.
Eine Übersicht der Änderungen beim Wohnrechtsgesetz:
Kaution
Mieter haben nun die Möglichkeit, den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution im Außerstreitverfahren festzustellen. Weiters gibt es Vorschriften, die Kaution für den Mieter verzinst anzulegen.
Energieausweis
Ein Energieausweis ist zwingend. Für Miet- und Eigentumswohnungen sind die Kosten nun aus der Hauptmietzinsreserve zu bezahlen, bei Wohnungseigentümern über die Rücklagenabrechnung. Weitere Details zum Energieausweis und anderen Begriffen gibt es z.B. im neuen Wirtschafts Lexikon, das von den Finon Machern betreut wird.
Heizkosten
Nun kann eine inhaltliche Prüfung der Heizkosten im Außerstreitverfahren verlangt werden, weitere Forderungen wurden jedoch noch nicht umgesetzt.
Siehe auch: Novelle des Wohnrechts
- » Mietvertrag kündigen
- » Mietrecht Renovierung
- » Volle Kaution trotz Abnutzungen am Parkett oder Bohrlöcher
- » WG und Mietvertrag: Tipps für die Wohngemeinschaft
- » Höhe der Temperatur für Mietminderung - Mietreduktion
Eine Antwort “Novelle zum Wohnrechtsgesetz ab 1.April”
Ich mit meiner Familie wohnen seit 1-08-2007 in Kufstein in Kink Str 7/2/8 in eine Mietwohnung . Jedes jahr war die Miete nach die Inflation erhoht und am erste April 2009 wieder wie früher.Ich habe am AK.Tirol in Innsbrück gefragt ,warum die Miete wieder erhoht wurde ,und die habe mir gesagt das das die neue Gesetz gilt nur fur die alte Wohnung (Altbau ) Ist das wahr ??? Danke !