Lebensversicherung vor Hartz-IV schützen

Der Verlust des Arbeitsplatzes ist in diesen Zeiten ein von vielen geteiltes Schicksal. Doch vielen ist erst bewusst, dass dies Auswirkungen auf die eigene Lebensversicherung hat, wenn es zu spät ist.

Wer eine Lebensversicherung besitzt, sollte sich genau über die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld (ALG) im Klaren sein. Wer Arbeitslos wird, bekommt Hilfe von Vater Staat in Form von Arbeitslosengeld I und II, auch Hartz IV genannt. Um jedoch nur jene zu unterstützen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind, wird genau geprüft. Beantragt man ALG II, so schaut der Staat, wie groß das Vermögen des Antragstellers ist und ob das zum Bezug der finanziellen Unterstützung berechtigt.

Zum Vermögen zählt dabei nicht nur das reine Geld, sondern z.B. auch Immobilien, Kunstobjekte, Schmuck und eben auch Versicherungen. Hierin ist Kapital gebunden, das freigesetzt und verbraucht werden muss, damit Vater Staat unter die Arme greift. Doch muss der Antragsteller nicht alles verscherbeln. Hier erbarmt sich der Staat und gewährt den Behalt des Schonvermögens. Außerdem darf jeder seine Immobilie, Lebensversicherung-Police oder andere Werte behalten, wenn mit ihrer Veräußerung ein Verlust von über 10 Prozent einherginge.

Für die Lebens- bzw. Rentenversicherungen bedeutet dies, dass die bereits eingezahlten Beiträge addiert und vom Rückkaufswert abgezogen werden müssen. Zeigt die Rechnung, dass man mit der Kündigung mehr Verlust macht, als 10 Prozent der eingezahlten Beiträge, so darf man die Versicherung behalten. Ihr Verkauf wäre also nicht zumutbar.

Doch oft genug muss man sich doch von seiner Altersvorsorge trennen. Besonders schmerzlich ist das, wenn die Lebens- oder Rentenversicherung die einzige private Altersvorsorge-Maßnahme neben der gesetzlichen Rente darstellt. Nur wenige Versicherungen sind von der beschriebenen Regelung ausgenommen. Das gilt für die Riester-Rentenversicherung, die Rürup-Rentenversicherung und die betrieblichen Altersvorsorge-Möglichkeiten.

Mit einem Trick kann man jedoch auch alle anderen Renten- und Lebensversicherungen vor der sogenannten Verwertung schützen. Das tut man vor Antragstellung auf ALG II mit einem Verwertbarkeitsausschluss. Diese Klausel, die den bestehenden Vertrag ergänzt oder bei Neuabschluss vereinbart wird, legt fest, dass niemand an das Sparvermögen vor dem Eintritt ins Rentenalter heran kann. Eine Ausnahme bildet nur der Tod des Versicherungsnehmers. Somit ist für den Staat klar erkennbar, dass das hierin eingezahlte Kapital wirklich für das Auskommen im Rentenalter bestimmt ist und wird somit nicht angetastet. Die Klausel ist auch bekannt unter der Bezeichnung „Ausschluss der Verwertbarkeit“ und „Hartz-Klausel“.

Ebenfalls lesenswert im Finanz Blog:

Lass uns darüber reden!
Name und Email sind nötig
Beteilige Dich an der Diskussion