Kleinanleger
Dieser Begriff ist wichtig, da die Finanzmarktaufsicht zwischen Anlegern unterscheidet, die gewerblich tätig sind, und zwischen Kleinanlegern, oder privaten Investoren. Normalerweise sind Kleinanleger Personen, die zwar Geld anlegen/investieren, um Gewinn zu erhalten (Rendite), aber dies nicht beruflich tun.
Von den Kleinanlegern ausgenommen sind somit Finanzdienstleistungsunternehmen, Gesellschaften (Emittenten) von Investmentfonds/Banken, aber auch andere Firmen, deren Hauptgeschäftsfeld darin liegt, Gewinne über den Finanzmarkt zu erzielen (z.B. Versicherungen) oder für Dritte Kapital gewinnbringend zu veranlagen (z.B. auch Private Banking, Vermögensberater,..)