Keine Strafsteuer (Trinkgeldsteuer) für Freundlichkeit Trinkgeld für Kellner, Friseure, Taxler weiterhin steuerfrei
Die geplante Steuer auf das Trinkgeld war Anlass für Diskussionen bei Kellnern, Friseuren und Taxlern. Nun ist die Steuerfreiheit des Trinkgeldes gesichert.
Eine Bestreuung von Trinkgeldberufen wie Friseuren oder Taxilenkern hätte diese besonders getroffen, da die Löhne in diesen Branchen (auch bei Kellnern) nicht immer hoch sind. Somit ist die Möglichkeit gegeben, Freundlichkeit/gutes Service weiterhin ohne ein Mitkassieren durch den Staat zu honorieren.
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