Dienstgeberabgabe
Die Dienstgeberabgabe ist eine Steuer, die auch unter dem Namen U-Bahn Steuer bekannt ist. Die Steuer wurde in Wien im Jahr 1970 zur Mitfinanzierung der U-Bahn beschlossen und muss von Firmen für Mitarbeiter zu bezahlen. Dies gilt nur für Mitarbeiter, die in Wien ihren Arbeitsplatz haben. Der Betrag ist 0,72 Euro (dies ist der Stand von 2006) pro angefangener Kalenderwoche/Arbeitswoche. Bestimmte Personengruppen, wie ältere Mitarbeiter (mehr als 55 Jahre) oder mit geringer Arbeitszeit (weniger als 10 Stunden pro Woche) müssen bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
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