Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite wichtige Säule zur Finanzierung des Altersruhestands. Sie gewinnt aufgrund der schwierigen Entwicklungen in der staatlichen Altersversorgung immer mehr an Bedeutung.
Dabei sagt der Arbeitgeber zu, aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben zu gewähren. Finanziert werden kann diese Form der Altersvorsorge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer.
In manchen Fällen werden die Kosten auch geteilt. Im Fall, dass der Arbeitnehmer die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen muss, kann dieser von seinem Arbeitgeber die sogenannte „Entgeldumwandlung“ verlangen. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohns bzw. Gehalts, während der Arbeitgeber im Gegenzug eine Versorgungszusage macht, die in ihrer Höhe genau dem weggefallenen Teil des Lohns bzw. Gehalts entspricht.
Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei der Verbreitung der Vorsorgeform „Betriebliche Altersvorsorge“ weit hinten. Nur rund 12 Prozent der Unternehmen sorgen bereits aktiv für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter vor. Der Durchschnitt in Europa liegt bei immerhin gut 50 Prozent. Folgende Methoden zur Schaffung einer betrieblichen Altersvorsorge sind gebräuchlich:
Die Pensionskasse
Diese Institution verwaltet eine- oder mehrere, sogenannte „Veranlagungs- und Risikogemeinschaften – kurz VRG. Jede dieser VRG legt das vorhandene Kapital in gleicher Form für alle Mitglieder an. Meistens werden in einer VRG nur Personen mit ähnlichem Alter und beruflichem Hintergrund vereinigt. Es kann sich dabei um Mitarbeiter eines Betriebes oder mehrerer verschiedener Betriebe handeln. Die Altersvorsorge wird betrieben, indem der Mitarbeiter und/oder das Unternehmen, bei dem er angestellt ist, während der Arbeitszeit (Anwartschaftsphase) in die Pensionskasse einzahlt. Nach Antritt der Pension beginnt die Leistungsphase, und der Leistungsberechtigte erhält die festgelegte Pension in monatlichen Raten von der Pensionskasse ausgezahlt. Bei Unfällen oder Krankheiten mit darauf folgender Berufsunfähigkeit kann der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension erhalten, wenn dies in der Pensionskasse vorgesehen ist. Im Todesfall können die Hinterbliebenen die Ansprüche des Versicherten erben und dessen Leistungen erhalten.
Direktzusage des Arbeitgebers
In diesem Fall erklärt sich der Arbeitgeber bereit, eine Betriebsrente an dem Arbeitnehmer im Ruhestand auszuzahlen. Die Abwicklung erfolgt also nicht über Dritte (wie bei der Pensionskasse), sondern direkt über den Betrieb. Das Unternehmen finanziert diese Vorsorgemaßnahme meist über steuerliche Pensionsrückstellungen und senkt somit seine Steuerlast.
Pensionsfonds
Ein Pensionsfond gleicht in weiten Teilen einer Rentenversicherung, wird jedoch von einem oder mehreren Trägerunternehmen verwaltet. Es wird zunächst eine Kapitaldecke aufgebaut, welche dann in Aktien, Fonds und Rentenpapieren angelegt und ständig erweitert wird. Diese Form der Rentenvorsorge ist risikoreicher als eine Rentenversicherung, verspricht aber auch höhere Renditen. Durch den sogenannten „Pensionssicherungsverein“ kann eine Absicherung gegen Insolvenz erfolgen.
Unterstützungskasse
Bei der Unterstützungskasse handelt es sich meist um einen eingetragenen Verein. Dieser übernimmt sozusagen die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitgebers. Anders als bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber also nicht direkt an den Leistungsempfänger, sondern er zahlt lediglich Beiträge in die Unterstützungskasse ein und überlässt die Leistungsvergabe dieser Einrichtung. Das spart dem Unternehmen Verwaltungsaufwand, und die Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
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