Formen der privaten Altersvorsorge & Altersvorsorge im Check

Für eine sichere und flexible Versorgung im Ruhestand ist es ratsam, die Vorsorgemaßnahmen auf verschiedene Standbeine zu stellen. Neben der staatlichen Altersvorsorge und evtl. einer Lebens- bzw. Rentenversicherung kommen noch weitere Modelle in Frage.

Diese sind:

Immobilienbesitz

Für die meisten Menschen ist eine Immobilie die ideale Form der Altersvorsorge. Während beim Wohnen zur Miete das Geld jeden Monat für den Mieter unwiederbringlich verloren geht, bildet eine Immobilie eine stabile Grundlage zum Vermögensaufbau, ist inflationsgeschützt und äußerst wertbeständig. Zwei Strategien zur Vorsorge durch Immobilienbesitz sind denkbar: Sie bauen oder kaufen die Immobilie, um selbst darin zu wohnen und somit mehr von Ihrer Rente zu haben, oder Sie kaufen bzw. bauen eine Immobilie, um diese dann zu vermieten. Durch die Mieteinnahmen lässt sich so eine schöne Zusatzrente erzielen.

Allerdings sollten Sie sich über die Kosten im Klaren sein, die der Kauf oder Bau einer Immobilie verursacht. Neben dem Bau- oder Kaufpreis kommen noch Nebenkosten und unter Umständen Maklerprovision, Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Grundbuchgebühren auf Sie zu. Außerdem binden Sie Ihr Vorsorgekapital durch eine Immobilie für lange Zeit und es dauert meist mehrere Jahrzehnte, bis sich die Sache amortisiert hat. Bei vermieteten Immobilien kommt noch der Verwaltungsaufwand hinzu, außerdem tragen Sie das Risiko vom Leerstandszeiten. Hinsichtlich der sozialen Entwicklungen in den letzten Jahren ist auch die Gefahr von sogenannten „Mietnomaden“, die Ihnen die Mietzahlungen vorenthalten und das Objekt erst nach Monaten mühsamer Verhandlungen bzw. zwangsweise verlassen, nicht zu unterschätzen.

Trotzdem ist eine Immobilie ein lohnenswerter Weg zur Altersvorsorge und sollte – wenn ausreichendes Kapital vorhanden ist – auf jeden Fall ins Auge gefasst werden.

Aktien und Investmentfonds

Aktien (= Unternehmensanteile) können eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge sein, sollten aber aufgrund der Kursschwankungen und Verlustrisiken nicht als alleinige Maßnahme eingesetzt werden. Auch hier ist Ihr Kapital unter Umständen – wie beim Immobilienerwerb – längerfristig gebunden, da kurzfristig am Aktienmarkt oft keine ausreichende Rendite zu erwirtschaften ist. Außerdem sollte nur derjenige selbst in Aktien anlegen, der sich zuvor intensiv mit der Materie auseinandergesetzt hat. Machen Sie nicht den Fehler, selbsternannten Börsengurus zu vertrauen, oder einfach ins Blaue zu investieren. Der Aktienmarkt ist komplex und schwer zu durchschauen. Am sichersten fahren Sie bei der Investition in Blue Chips (Standardwerte großer und umsatzstarker Unternehmen), und das möglichst langfristig. Achten Sie auch darauf, Verluste nicht zu lange laufen zu lassen in der Hoffnung, dass sich die Kurse wieder erholen werden. Das hat schon vielen Anlegern das Genick gebrochen. Machen Sie es umgekehrt – Verluste konsequent begrenzen und die Gewinne laufen lassen. Nach einhelliger Expertenmeinung ist diese Strategie am aussichtsreichsten.

Nichtsdestotrotz ist vielen Anlegern der eigene Handel mit Aktien zu riskant. Wer trotzdem in diesem Bereich für seinen Altersruhestand vorsorgen möchte, für den bieten sich Investmentfonds an. Ein Investmentfond besteht aus einer Anzahl von Aktien, die durch professionelle Fondsmanager ausgesucht und ständig optimiert werden. Für den Anleger ergeben sich dadurch mehrere Vorteile. Durch die breite Streuung ist die Verlustgefahr wesentlich geringer, als beim Kauf einzelner Aktien. Außerdem verstehen die Fondsmanager das Geschäft normalerweise wesentlich besser als ein Privat- bzw. Hobbyanleger. Fondsanteile können über die Hausbank oder eine andere Bank, sowie bei vielen Fondsgesellschaften direkt gekauft werden. Bei der Auswahl der richtigen Fonds sollten Sie einen unabhängigen Anlageexperten hinzuziehen, der etwas von diesem Geschäft versteht und Sie kompetent beraten kann. Als erste Orientierungshilfe bieten sich auch Fachzeitschriften oder Vergleiche im Internet an. Neben dem klassischen Investmentfond gibt es inzwischen sehr viele weitere Formen dieses Anlagemodells. Die wichtigsten sind:

Dachfonds

Ein Dachfond ist ein Fond, der wiederum aus einer Anzahl von einzelnen Fonds besteht. Ein Fond für Fonds sozusagen. Sinn und Zweck eines Dachfond ist, das Risiko für den Anleger noch weiter zu streuen, da hier nicht in einzelne Aktien bzw. Aktienpakete investiert wird, sondern in Fonds. Der Dachfondmanager kann sich dabei die Fonds mit der besten Performance aussuchen, und diese in seinem Dachfond vereinigen. Einziger Nachteil für den Anleger sind die höheren Gebühren, da ja nicht nur der Dachfond selbst verwaltet werden muss, sondern auch Gebühren für die einzelnen Fonds im Dachfond anfallen.

Garantiefonds

Wem die Sicherheit eines Dachfonds immer noch nicht ausreicht, dem sei die Geldanlage in einem Garantiefond angeraten. Dabei wird dem Anleger garantiert, zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Mindestbetrag auszuzahlen. Diese Sicherheit muss der Anleger natürlich bezahlen, und zwar in Form von Gewinnanteilen, die bei ihm abgezogen und in einen Topf zur Absicherung geworfen werden. Die Höhe dieser Gewinnanteile liegt meist bei ca. 25-40 Prozent.

Rentenfonds

Viele verstehen unter „Rentenfonds“ einen Fond zur gezielten Finanzierung der eigenen Rente. Das ist jedoch falsch. Das Wort „Rente“ im Namen bezieht sich hier auf die Gewinne aus Anleihen, die aufgrund ihrer Stabilität auch „Renten“ genannt werden. Dennoch ist das Wortverständnis gar nicht so falsch, werden doch Rentenfonds tatsächlich oft für die Altersvorsorge genutzt. Bei einem Rentenfond wird das Vermögen in festverzinslichen Wertpapieren angelegt. Diese garantieren Stabilität und ein sehr geringes Risiko. Der Anleger kann sich die Gewinne in regelmäßigen Abständen auszahlen lassen. Die Rendite fällt bei Rentenfonds allerdings relativ gering aus – das ist der Preis für die Sicherheit.

Altersvorsorgefonds

Bei diesem Anlagemodell wird das Vermögen in Aktien, Anleihen und Immobilien investiert, um eine optimale Streuung und damit höchstmögliche Sicherheit zu erzielen. Die Erträge werden nicht laufend an den Anleger ausgeschüttet, sondern immer wieder re-investiert. Nach einer Laufzeit von üblicherweise 18 Jahren wird die Rendite dann komplett oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt. Man kann den Altersvorsorgefond aber auch während der Laufzeit – ohne finanzielle Einbußen – vorzeitig kündigen. Die erworbenen Anteile lassen sich ebenfalls auf dem freien Markt verkaufen.

Wertpapiere

Eine besonders sichere Form der Geldanlage und damit für die Altersvorsorge gut geeignet sind festverzinsliche Wertpapiere. Sie verfügen über einen garantierten und festgelegten Zinssatz, mit dem der Anleger seinen Ertrag gut vorausbestimmen kann. Als festverzinsliche Wertpapiere werden ausschließlich Schuldverschreibungen (Anleihen) von öffentlichen Einrichtungen und Banken sowie großen Industriekonzernen genutzt. In der Börsensprache bezeichnet man diese Schuldverschreibungen auch als Rentenpapiere. Der einzige Nachteil für den Anleger besteht darin, sich für die gewählte Laufzeit festlegen zu müssen. Soll das Kapital aus irgendeinem Grund während der Laufzeit wieder liquide gemacht werden, muss mit teils erheblichen Kursverlusten gerechnet werden. Sie sollten also nur Kapital in dieser Form anlegen, auf das Sie über einen langfristigen Zeitraum verzichten können.

Sparpläne & -briefe, Spareinlagen und Festgeldkonten

Auch Ihre Hausbank verfügt in der Regel über verschiedene Produkte zur Altersvorsorge. Bekannt sind hier vor allem Sparpläne und Spareinlagen. Dabei werden feste monatliche Beträge eingezahlt und über eine vorausbestimmte Laufzeit angespart. Am Ende der Laufzeit gibt es häufig neben den Zinserträgen noch einen Bonus. Außerdem steigen die Zinsen mit zunehmender Laufzeit an und machen das Vorsorgemodell noch attraktiver. Die Zinsen und der Bonus müssen allerdings als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuert werden, was den Ertrag um ein ganzes Stück schmälert. Wie bei den Wertpapieren sollte auch hier nur langfristig entbehrliches Kapital angelegt werden, da bei einer vorzeitigen Kündigung Vorschusszinsen und evtl. Entschädigungszahlungen geleistet werden müssen.

Wenn Sie schon in gesetzterem Alter sind und Ihr Geld nur kurz- oder mittelfristig anlegen möchten, sollten Sie Sparbriefe oder Festgeldkonten wählen. Sparbriefe (auch „Bankbriefe“ genannt) erfordern die einmalige Einzahlung einer Geldsumme (in der Regel mindestens 500 Euro – nach oben offen), die dann für zwei bis acht Jahre festgelegt wird. Dafür bekommen Sie jährlich den festgelegten Zinssatz gutgeschrieben. Die Verzinsung ist generell höher als bei einem einfachen Sparbuch. Man unterscheidet zwischen dem „aufgezinsten“ und dem „abgezinsten“ Sparbrief. Im ersten Fall werden die Zinserträge immer wieder in den Sparbetrag investiert, so erhöht sich nach und nach das Kapital und damit auch die Zinserträge. Das Guthaben wird dann komplett mit allen Zinserträgen erst am Ende der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt. Beim abgezinsten Sparbrief werden die Zinsen vorausberechnet und schon vor dem Einzahlen des Anlagebetrags von diesem abgezogen. Am Ende der Laufzeit bekommen Sie dann den vollen Betrag ausgezahlt. Sie zahlen also weniger ein, als Sie am Ende ausgezahlt bekommen. Die Differenz der beiden Summen entspricht dann genau den Zinserträgen.

Festgeldkonten sind in der Regel auf eine relativ kurze Laufzeit ausgelegt, meist zwischen 30 und 360 Tagen. Wenn Sie sich für eine bestimmte Anlagedauer entschieden haben, garantiert Ihnen die Bank für diese Zeit einen festen Zinssatz. Bei guten Angeboten liegt dieser zwischen vier und fünf Prozent – bei einer Anlagedauer von etwa einem halben Jahr. Während der Laufzeit ist die Anlage allerdings unkündbar und die Zinserträge müssen voll versteuert werden, sofern der Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft wurde.

Fazit:

Durch die festgelegten Zinssätze sind Bankanlageprodukte eine sichere Sache. Sie haben kein Kursrisiko und können mit den Erträgen in den meisten Fällen schon im Vorfeld kalkulieren. Allerdings sind Sparplan, Festgeld & Co. keine Renditewunder, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Erträge immer noch versteuert werden müssen. Außerdem sind die Anlagen meist nur mit empfindlichem Verlust vorzeitig kündbar. Das richtige Modell also für alle, die ihr Kapital sicher anlegen möchten und es über einen bestimmten Zeitraum ohne Probleme entbehren können.

Betriebliche Altersvorsorge im Überblick

Die betriebliche Altersvorsorge ist die zweite wichtige Säule zur Finanzierung des Altersruhestands. Sie gewinnt aufgrund der schwierigen Entwicklungen in der staatlichen Altersversorgung immer mehr an Bedeutung.

Dabei sagt der Arbeitgeber zu, aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben zu gewähren. Finanziert werden kann diese Form der Altersvorsorge sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer.

In manchen Fällen werden die Kosten auch geteilt. Im Fall, dass der Arbeitnehmer die Kosten der betrieblichen Altersvorsorge übernehmen muss, kann dieser von seinem Arbeitgeber die sogenannte „Entgeldumwandlung“ verlangen. Hierbei verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Lohns bzw. Gehalts, während der Arbeitgeber im Gegenzug eine Versorgungszusage macht, die in ihrer Höhe genau dem weggefallenen Teil des Lohns bzw. Gehalts entspricht.

Im europäischen Vergleich liegt Österreich bei der Verbreitung der Vorsorgeform „Betriebliche Altersvorsorge“ weit hinten. Nur rund 12 Prozent der Unternehmen sorgen bereits aktiv für den Ruhestand ihrer Mitarbeiter vor. Der Durchschnitt in Europa liegt bei immerhin gut 50 Prozent. Folgende Methoden zur Schaffung einer betrieblichen Altersvorsorge sind gebräuchlich:

Die Pensionskasse

Diese Institution verwaltet eine- oder mehrere, sogenannte „Veranlagungs- und Risikogemeinschaften – kurz VRG. Jede dieser VRG legt das vorhandene Kapital in gleicher Form für alle Mitglieder an. Meistens werden in einer VRG nur Personen mit ähnlichem Alter und beruflichem Hintergrund vereinigt. Es kann sich dabei um Mitarbeiter eines Betriebes oder mehrerer verschiedener Betriebe handeln. Die Altersvorsorge wird betrieben, indem der Mitarbeiter und/oder das Unternehmen, bei dem er angestellt ist, während der Arbeitszeit (Anwartschaftsphase) in die Pensionskasse einzahlt. Nach Antritt der Pension beginnt die Leistungsphase, und der Leistungsberechtigte erhält die festgelegte Pension in monatlichen Raten von der Pensionskasse ausgezahlt. Bei Unfällen oder Krankheiten mit darauf folgender Berufsunfähigkeit kann der Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension erhalten, wenn dies in der Pensionskasse vorgesehen ist. Im Todesfall können die Hinterbliebenen die Ansprüche des Versicherten erben und dessen Leistungen erhalten.

Direktzusage des Arbeitgebers

In diesem Fall erklärt sich der Arbeitgeber bereit, eine Betriebsrente an dem Arbeitnehmer im Ruhestand auszuzahlen. Die Abwicklung erfolgt also nicht über Dritte (wie bei der Pensionskasse), sondern direkt über den Betrieb. Das Unternehmen finanziert diese Vorsorgemaßnahme meist über steuerliche Pensionsrückstellungen und senkt somit seine Steuerlast.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfond gleicht in weiten Teilen einer Rentenversicherung, wird jedoch von einem oder mehreren Trägerunternehmen verwaltet. Es wird zunächst eine Kapitaldecke aufgebaut, welche dann in Aktien, Fonds und Rentenpapieren angelegt und ständig erweitert wird. Diese Form der Rentenvorsorge ist risikoreicher als eine Rentenversicherung, verspricht aber auch höhere Renditen. Durch den sogenannten „Pensionssicherungsverein“ kann eine Absicherung gegen Insolvenz erfolgen.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich meist um einen eingetragenen Verein. Dieser übernimmt sozusagen die Organisation der betrieblichen Altersvorsorge des Arbeitgebers. Anders als bei der Direktzusage zahlt der Arbeitgeber also nicht direkt an den Leistungsempfänger, sondern er zahlt lediglich Beiträge in die Unterstützungskasse ein und überlässt die Leistungsvergabe dieser Einrichtung. Das spart dem Unternehmen Verwaltungsaufwand, und die Beiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Ergo Direkt Pensions-Plan

Im Alter wollen viele Menschen ihr Leben genießen, Hobbys nachgehen und reisen. Um die hierfür notwendigen Gelder zur Verfügung zu haben, sollte bereits frühzeitig angespart werden. Der Ergo Direkt Privat-Pensions-Plan bietet hierzu die passende Kapitalanlage.

– monatlicher Beitrag ab 20 Euro
– Eintrittsalter 18-60 Jahre
– Zusätzliche monatliche Pension zwischen 50-500 Euro
– Auf Wunsch Kapitalauszahlung im Alter möglich
– Beiträge können als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden

Wer im Alter auf eine zusätzliche Pension zurückgreifen möchte, sollte sich bereits frühzeitig mit einem Sparplan auseinandersetzen. Je früher damit begonnen wird, Geld zurückzulegen, desto höher ist der Kapitalbetrag, der dann im Alter zur Verfügung steht. Der Ergo Direkt Privat-Pensions-Plan eignet sich für alle Versicherungsnehmer von 18-60 Jahren, die monatlich etwas Geld zurücklegen wollen, um später eine garantierte zusätzliche Privatpension nutzen zu können.

Das Ansparen ist hier bereits ab nur 20 Euro möglich, die garantierte Pension reicht dann von 50-500 Euro und wird nach der jeweils erreichten Sparsumme berechnet. Natürlich ist es auch möglich, anhand der jeweils gewünschten Zusatz-Pension dann die hierfür notwendige Sparsumme zu ermitteln, um das Sparziel zu erreichen. Der Ergo Direkt Privat-Pensions-Plan bietet eine sichere Kapitalanlage, da die Gelder, die hier angespart werden, mit garantiert 2% p.a. verzinst werden. Zudem werden die Anleger an den jährlichen Gewinnanteilen der Ergo Direkt beteiligt, die derzeit ebenfalls 2% p.a. betragen. Eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht. Somit erreicht der Ergo Direkt Privat-Pensions-Plan aktuell eine Rendite von 4% p.a., und dies ohne Kursschwankungen oder drohende Kursverluste. Bei einem frühzeitigen Beginn des Pensions-Plans wirken sich Zins und Zinseszins besonders lohnend aus, wodurch die Rendite sehr attraktiv ist.

Neben der sicheren Rendite überzeugt der Ergo Direkt Pensions-Plan aber auch durch Flexibilität. So haben Versicherungsnehmer im Alter die Möglichkeit, zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer monatlichen, lebenslangen Pension zu wählen und so frei zu entscheiden, wie das vorhandene Kapital eingesetzt wird.

Die monatlichen Versicherungsprämien, die für den Ergo Direkt Privat-Pensions-Plan aufwendet werden, können vom Versicherungsnehmer in der privaten Einkommenssteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen werden dann mit dem Bruttoeinkommen verrechnet. So ist es möglich, die Ausgaben hierfür steuermindernd einzusetzen und einen Steuervorteil zu erzielen. Die Auszahlung der Kapitalsumme im Erlebensfall kann zudem ohne die Zahlung der Kapitalertragssteuer vereinnahmt werden.

Verfasst von David Reisner

Der Finanz Blog in Österreich wird bereits seit 2007 von mir, David Reisner, betrieben.

Als Experte für Online Marketing und Finanzen in Österreich gibt es hier aktuelle Tipps, Vergleiche und Informationen zu Finanzprodukten, Tarifen und Finanz Nachrichten aus Österreich & der Welt. Privat gelten meine Interessen dem Tanzen, Musik, dem Besuch von regionalen Veranstaltungen und Neuigkeiten aus Technik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Ich wohne aktuell in Graz und freue mich immer, neue Dinge kennenzulernen und neue Orte zu entdecken.