Private Altersvorsorge
Tweet Im Zuge der Entwicklungen der Sozialsysteme in den letzten Jahren wird die dritte Säule der Altersvorsorge immer wichtiger – die private Altersvorsorge. Immer mehr Arbeitnehmer vertrauen nicht mehr auf das staatliche System, die Arbeitsplätze sind auch nicht mehr auf Lebenszeit gesichert, also muss man die Sache selbst in die Hand nehmen und privat vorsorgen.
Der Markt bietet hierfür eine schier unüberschaubare Vielfalt an Produkten. Die wichtigsten sollen im Folgenden vorgestellt werden:
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine der beliebtesten Formen zur privaten Altersvorsorge in Österreich. Es gibt sie in vielen verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Risikostufen. Durch die langfristige Auslegung können in vielen Fällen Wertzuwächse und Renditen für den gesamten Lebensabend garantiert werden. Nichtsdestotrotz sollte der Abschluss einer Lebensversicherung gründlich vorbereitet und die richtige Versicherungsform sorgsam ausgewählt werden. Falls Sie während der Versicherungszeit einmal durch berufliche oder private Veränderungen Zahlungsprobleme bekommen sollten, besteht die Möglichkeit, sich für eine gewisse Zeit von den Prämienzahlungen freistellen zu lassen. Sollte dies nicht ausreichen, können Sie auch ein Prämiendarlehen bei Ihrem Versicherer beantragen. Der Versicherer übernimmt dabei die Prämienzahlungen für einen bestimmten Zeitraum, und Sie können diese dann zurückzahlen, wenn Sie finanziell wieder mehr Luft haben.
Falls das alles nicht ausreicht, bleibt nur noch die Kündigung der Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer – auch Rückkauf genannt. Normalerweise steht Ihnen jeweils zum Ende einer laufenden Versicherungsperiode das Rückkaufsrecht für die Versicherung zu. Dieses Rückkaufsrecht ist auch gesetzlich geregelt. Dabei steht dem Versicherungsnehmer ein festgelegter Rückkaufswert zu. Darüber hinaus ist der Versicherer verpflichtet, bereits zugeteilte Überschussanteile und den vertraglich festgelegten Schlussüberschussanteil an den Versicherungsnehmer auszuschütten. Der Schlussüberschussanteil kann um einen Stornoanteil gekürzt werden. Mit der erfolgten Kündigung endet das Vertragsverhältnis.
In wirtschaftlicher Hinsicht bringt ein Versicherungsrückkauf dem Versicherungsnehmer einige Nachteile. Neben der schon angesprochenen Kürzung des Schlussüberschussanteils werden die vollen Abschlusskosten – ursprünglich berechnet für die gesamte Vertragslaufzeit – in Abzug gebracht. Ein schlechtes Geschäft also. Als Alternative bleibt dem Versicherungsnehmer noch, die Police auf dem sogenannten „Zweitmarkt für Lebensversicherungen“ zum Kauf anzubieten. Hier suchen Investoren nach bestehenden Lebensversicherungen, um direkt in den bestehenden Versicherungsvertrag einzutreten und damit die Ansprüche des Vorversicherten zu übernehmen, oder man lässt sich vertraglich alle Ansprüche abtreten, ohne selbst in den Vertrag einzusteigen. Der Verkäufer bekommt hierfür eine Provision, die deutlich höher ausfallen kann, als beim Rückkauf durch den Versicherer.
Um sich im Dschungel der verschiedenen Lebensversicherungsformen etwas besser zurechtzufinden, hier eine kleine Übersicht:
1. Risiko-Lebensversicherung (Ablebensversicherung)
Diese Versicherungsform zahlt nur beim Ableben des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen aus und ist daher für eine Altersvorsorge nicht geeignet.
2. Er- und Ablebensversicherung
Ein Kompromiss aus Risiko- und Erlebensversicherung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Versicherungsleistung, im Erlebensfall kann der Versicherungsnehmer die Leistung als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente auszahlen lassen.
3. Erlebensversicherung
In diesem Fall wird die Versicherungsleistung nur im Erlebensfall erbracht. Beim Tod des Versicherten endet die Versicherung automatisch und es erfolgt keine Auszahlung der Versicherungsleistung. Wie bei der Er- und Ablebensversicherung kann der Versicherte zwischen einer Einmalzahlung und einer Rentenzahlung wählen. Bei manchen Versicherern ist es auch möglich, beides zu kombinieren, d.h. sich einen Teilbetrag bei Zuteilung der Versicherung auszahlen zu lassen und den Rest in Form einer Rente zu erhalten.
4. Fondsorientierte Lebensversicherung
Bei der fondsorientierten Lebensversicherung wird im Zuteilungsfall eine festgelegte Versicherungsleistung ausgezahlt. Zusätzlich erhält der Versicherungsnehmer eine Gewinnbeteiligung, die aus einem Zinsgewinn resultiert, welcher bei der Anlage in Fonds entsteht. Die Gesamtausschüttung kann höher oder niedriger ausfallen als bei einer normalen Lebensversicherung, je nach Performance der vom Versicherer gewählten Fonds. Der Versicherungsnehmer hat den Vorteil, dass eine bestimmte Versicherungsleistung garantiert ist, da ja nur die Gewinnbeteiligungen aus den Fonds realisiert werden.
5. Fondsgebundene Lebensversicherung
Im Gegensatz zur fondsorientierten Lebensversicherung wird hier der gesamte Sparanteil in Fonds angelegt. Dadurch können wesentlich größere Renditen erwirtschaftet werden, je nachdem, ob konservative oder spekulative Fonds für die Anlage gewählt werden. Verbunden ist dies natürlich aber auch mit einem größeren Risiko, denn es gibt im Regelfall keine garantierte Versicherungsleistung.
6. Kapitallebensversicherung
Bei dieser Form der Lebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer einmalig einen bestimmten Betrag ein, um diesen bei Zuteilung der Versicherung als monatliche Rente, oder wiederum als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Die Kapitallebensversicherung bietet sich zum Beispiel an, wenn Sie eine Erbschaft antreten oder auf anderen Wegen zu größeren Geldsummen kommen.
7. Rentenversicherung
Diese Form der Lebensversicherung ist besonders für die Finanzierung des Altersruhestands ausgelegt. Grundsätzlich ist die Rentenversicherung nichts anderes als eine klassische (Er-)Lebensversicherung. Sie ist jedoch in den meisten Fällen wesentlich flexibler ausgelegt. Je nach Wunsch kann der Versicherungsnehmer kurz vor Renteneintritt eine Einmalzahlung vornehmen, die dann in einem monatliche Rente umgelegt wird, oder man kann über die Jahre Beiträge ansparen, die dann wiederum auch als Rentenbeträge ausgezahlt werden.
Da die Rentenversicherung eine der beliebtesten Vorsorgemaßnahmen ist, sollen die individuellen Eigenschaften hier noch etwas ausführlicher erläutert werden:
· Der Versicherungsnehmer hat in der Regel ein Kapitalwahlrecht. Diese besagt, dass er bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung (Beiträge werden über mehrere Jahr eingezahlt und damit angespart) selbst wählen kann, ob bei Versicherungsantritt eine einmalige Zahlung geleistet werden soll, oder ob die Leistung in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt wird.
· In der normalen Lebensversicherung fehlt in der Regel ein Hinterbliebenenschutz (außer bei der Ablebensversicherung). Bei der Rentenversicherung ist dieser jedoch meist in irgendeiner Form enthalten, so dass beim Tod des Versicherungsnehmers in der Laufzeit ein festgelegter Bezugsberechtigter – z.B. die Ehefrau – eine Witwenrente bekommt. Darüber hinaus kann man bei vielen Versicherern eine sogenannte „Beitragsrückgewähr“ vereinbaren, bei der im Todesfall des Versicherungsnehmers die eingezahlten Beträge komplett zurückerstattet werden. Oft wird sogar eine Rückerstattung im Todesfall des Versicherten während der Rente angeboten, in diesem Fall natürlich abzüglich der schon ausgezahlten Beträge. Diesen Komfort muss man sich jedoch mit höheren Beiträgen oder einer geringeren Versicherungsleistung „erkaufen“, da der Versicherer die zusätzlichen Risiken seinerseits ja auch abdecken muss.
· Im Gegensatz zur Ablebensversicherung muss sich der Versicherungsnehmer bei der Rentenversicherung keiner Gesundheitsprüfung unterziehen, da die Versicherung ja normalerweise im Todesfalle endet. Den Versicherern kann es also eigentlich nur recht sein, wenn der Versicherte nicht zu lange lebt, während es bei der Ablebensversicherung für den Versicherer ein größeres Risiko darstellt, wenn der Versicherte zu früh verstirbt.
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