Zwangszuteilung zur Vorsorgekasse
Ab 2009 ist es für selbständiger Arbeitnehmer, aber auch für freie Dienstnehmer oder Inhabern von Werkverträgen notwendig, in eine Vorsorgekasse für die Abfertigung einzuzahlen.
Hierbei müssen 1,53 Prozent des Brutto-Entgelts bezahlt werden. Sollte bislang noch keine Wahl der Vorsorgekasse erfolgt sein, erfolgt nun eine Zwangszuteilung zu einer Vorsorgekasse. Dies betrifft 150.000 Personen. In Österreich gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen neun Mitarbeiter-Vorsorgekassen (MVK). Für 60.000 Freiberufler gibt es die Option, zu entscheiden, ob eine Einzahlung in eine Vorsorgekasse erfolgt.
Zum Thema Vorsorgekassen siehe auch:
Vorsorgekassen in Österreich
Selbständigenvorsorge
Zuweisung zur betrieblichen Vorsorgekasse
- » Vorsicht beim Wechsel der Krankenversicherung
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- » Keine Beraterpflicht bei Versicherungsvertretern
- » Die ganze Familie mit der Haftpflichtversicherung absichern
- » Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland - GKV