Kündigung oder Wechsel einer Autoversicherung

Die Gründe für einen Wechsel oder gar eine Kündigung einer Autoversicherung können sehr verschieden sein. Beispielsweise kann man für das Autofahren schon zu Alt sein und möchte sich dem nicht mehr aussetzen. Hier meldet man das Fahrzeug einfach ab und benachrichtigt zu dem noch die Autoversicherung. Das vorhandene Guthaben bekommt man bereits nach kurzer Zeit erstatten.

Hat man aber die Absicht sein Fahrzeug zu wechseln, sollte zu erst das alte Fahrzeug abgemeldet und danach das neu angemeldet werden. Dennoch ist es wichtig, wenn man bei der Versicherung bleiben möchte, diese vorher zu informieren. Die alten Beträge werden dann mit dem neuen Fahrzeug verrechnet. Hat man aber einen Autowechsel bevorstehen und möchte dennoch auch seine Versicherung wechseln, sollte man sein altes Fahrzeug richtig abmelden und den Vertrag mit der alten Versicherung kündigen. So steht einem Vertrag mit der neuen Versicherung nichts mehr im Weg. Alles Weitere machen die Versicherungen untereinander aus und man braucht sich um nichts Weiteres kümmern. Sollte man aber nur den Wunsch haben, seine Autoversicherung aufgrund eines besseren Angebotes zu kündigen, ist dies aber dennoch nicht so einfach. Der Stichtag der Kündigung ist immer erst am 30.11 eines Jahres. Bis zu diesem Tag kann in der Regel gekündigt werden und der neue Vertrag kann bis zum 01.01 des Folgejahres abgeschlossen werden. Aber dennoch gibt es auch immer ein paar Ausnahmen um die außerordentliche Kündigung der Autoversicherung vorzu nehmen. Neben dem Fahrzeugwechsel und der Aufgabe des Autofahrers gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten vorzeitig den Versicherungsvertrag zu kündigen. Dazu gehört vor allem die Beitragserhöhung, aber auch in einem Schadensfall ist dies möglich. Bei den Beitragserhöhungen kann bereits innerhalb eines Monats schon gekündigt werden. Sollte man aber mit dem Gedanken spielen, nach einem Schadensfall, die Versicherung zu kündigen, ist es sehr empfehlenswert vorher mit der Versicherung zu sprechen, denn viele Versicherungen bezahlen keine im voraus bezahlten Beiträge. Zu dem ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn die Tarife nach einer Anpassung von Typ- oder Regionalklassen ändern. Auch hier sollte die Kündigung spätestens einen Monat nach der Bekanntgabe erfolgen. Auch bei einem Wechsel des Wohnortes, sprich das Fahrzeug wird mit dem alten Wohnort abgemeldet und am neuen wieder angemeldet. Meist wird bei Abschluss eines Vertrages auch darauf geachtet, eine Laufzeit zu vereinbaren. Sollte man sich vor Ablauf dieser Zeit nicht gemeldet haben, verlängert diese sich nochmals um ein Jahr. Ist die Absicht in Sicht, die Versicherung kündigen zu wollen, sollte man dies einen Monat vorher bekanntgeben. Dies sollte schriftlich erfolgen. Jedoch ist es bei einer Kündigung bei der Versicherung sehr wichtig, die Fristen immer einzuhalten. Damit die Kündigung termingerecht geschieht, sollte diese rechtzeitig, ordentlich und schriftlich vor dem 30.11 bei der Versicherung eingehen. In der Regel kommen viele Leute kurz vor Ablauf der Frist auf die Idee, ihre Versicherung noch schnell zu kündigen. Da kann es bei den Unternehmen schon einmal schnell zu Unordnungen und Verzögerungen kommen. Um sicherzugehen, dass die Kündigung auch wirklich rechtzeitig bei dem Versicherer eingeht, ist es empfehlenswert die Versandart Einschreiben mit Rückschein’ auszuwählen. Es kostet zwar im Vergleich zu einem Standardbrief ein paar Euro mehr, aber dennoch geht man mit Hilfe des Rückscheins auf Nummer sicher, dass die Kündigung angekommen ist. In einem Streitfall kann man mit dem Schein die termingerechte Versendung bewiesen.

Dennoch hat auch die Versicherung das Recht, den Versicherten zu kündigen. Die Gründe können sehr vielfältig sein. Zum Beispiel gehören hier Vertragsbruch, Betrugsfälle oder nicht bezahlte Rechnungen dazu. Auch bei fahrlässigen Unfällen oder bei vielen aufeinanderfolgenden Schäden ist die Gefahr einer Kündigung ebenso groß. Deshalb ist es sehr wichtig, sich an die regeln in den Verträgen aber dennoch auch auf seine Rechte zu achten. So kommt man nicht in Schwierigkeiten.



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