Die EU Neuwagen

In den vergangenen Jahren hat sich der Automarkt deutlich verändert, vor allem auch bei den Re-Importen von Auto und Kraftzeugen. Dieser Markt ist in der EU sehr bedeutend geworden. Vor allem kann es gut sein das man sein Auto, wie beispielsweise einen Golf in Dänemark billiger bekommt als hier in Österreich.

Meist es aber unumgänglich, das dieselben Automarken von Land zu Land unterschiedlich von den Verkaufspreisen sind und so ist es auch sehr sicher, das viele Käufer ihre Autos gern im Ausland kaufen. Sie sorgen somit für den Re-Import. Spricht man spricht man heute von einem Kauf eines EU-Neuwagen, von einem Kauf eines EU-Neuwagen meint man selbstverständlich das Gleiche. Der Käufer eines Neuwagens braucht sich aber auch keine Sorgen machen, dass ein neu erstandenes Auto anders aufgebaut sein könnte, als wenn man es in der Heimat gekauft hätte. Es ist alles sehr einheitlich geregelt und auch die Schadstoffeinstufung wird in der EU gleich eingestuft. Innerhalb der EU gibt es deutliche Unterschiede bei den Autosparpreisen und somit können die Autos bis zu 25 Prozent günstiger gekauft werden. Bei der Anschaffung eines Neuwagens in Belgien oder Dänemark wird meist eine sogenannte Luxussteuer erhoben, welche aber bei einem ausländischen österreichischen Käufer nicht erhoben wird. Dieser muss aber immerhin bei dem Import seines neuen Fahrzeuges nach Österreich die geltende Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. Zu dem haben alle Fahrzeughersteller innerhalb der EU die gleichen Garantieleistungen. So darf es bei keinem Käufer zu Problemen wegen schlechter Garantiebedingungen führen. Zu dem ist nicht nur der Autohändler, sondern auch der Hersteller für die Garantie zuständig. Besonders häufige Streitfälle sind vor allem wer denn für ein Auto, welches beispielsweise defekt ist, zuständig ist. Hier ist vor allem vom Vorteil, Kontakt zum Verkäufer zu suchen. Ist der Kauf vollzogen, folgt meist der Import ins Heimatland. Hierbei ist es ein großer Vorteil, dass bei dem Import, die EU-Neuwagen nicht mehr umgerüstet werden müssen. Man sollte nur darauf achten, dass man sich vor der Abreise das Garantieheft noch vor Ort abstempeln lässt. Diese Garantie gilt dann für den ganzen Raum der Europäischen Union. Ist man in seiner Heimat angekommen, so sollte man sein Auto auch gut versichern. Zum einem gibt es da die Möglichkeit einer Haftpflichtversicherung. Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, diesen zu ersetzen. Es ist möglich, sich so mit einer Haftpflichtversicherung zu schützen. Hier werden private, berufliche und betriebliche Haftpflichtversicherungen unterschieden. Für die unterschiedlichen Lebensbereiche oder Situationen werden auch spezifische Haftpflichtversicherungen angeboten. Zum anderen gibt es die Vollkasko. Denn oft und schnell kann ein Unfall passieren. Besitzt man eine normale KFZ-Haftpflichtversicherung, wird nur der Schaden des Unfallopfers von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen übernommen ersetzt. Ganz anders ist es wenn man sein Auto über eine Vollkasko versichert hat. Diese Versicherung ist dazu da, dass auch ein Schaden ersetzt wird, welcher fahrlässig begangen wurde, wie zum Beispiel einen Auffahrunfall. Die Versicherungen haben allerdings die Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern, wenn eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Blendet zum Beispiel die Sonne den Fahrer sehr stark und er überfährt eine rote Ampel und dadurch entsteht ein Unfall, so nützt auch in diesem Fall die Vollkasko nichts.

Nicht nur bei einem Neuwagen ist diese Art von Versicherung überlegenswert, sondern beispielsweise auch bei einem Cabriolet. Diese sind häufig Vandalismus oder Wetterschäden ausgesetzt. Aber dennoch gilt auch hier das Gesetz der groben Fahrlässigkeit. Lässt man sein Cabriolet bei hoher Regenwahrscheinlichkeit offen stehen und es entstehen Schäden an der Innenausstattung, ist hier keine Hilfe von der Versicherung zu erwarten.

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