Kilometergeld

Das Kilometergeld ist ein Geld, welches für alle Kosten durch die Verwendung mit einem privaten PKW (oder Kraftfahrzeug) im Rahmen einer Dienstreise anfällt. Das amtliche Kilometergeld hat hierbei jedoch bestimmte Voraussetzungen, um steuerfrei verwendet werden zu können, bzw. um ein Absetzen als Werbekosten zu ermöglichen.

Dazu muss eine Dienstreise vorliegen, ein Fahrtenbuch geführt werden, der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin muss selbst für die Kosten aufkommen, und der Höchstsatz (amtlich) darf nicht überschritten werden.

Mit diesen Voraussetzungen werden durch das amtliche Kilometergeld sowohl der Wertverlust, Benzin/Öl, Wartung, zusätzliche Ausrüstungen, Navigation, Steuern/Gebühren, Versicherungen, eventuelle Mitgliedergebühren bei Autoclubs, die Kosten für die Finanzierung und Parkgebühren abgegolten.

Was interessant in diesem Zusammenhang ist: Bei Dienstwegen, die innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden und ausdrücklich angeordnet sind, gibt es auch für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und MitfahrerInnen ein amtliches Kilometergeld.

Sollte keine Bezahlung von Kilometergeld durch den Arbeitgeber erfolgen, kann dies als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden.

Übersicht zur Kilometergeld Tabelle und amtlicher Kilometergeld-Sätzen



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    Eine Antwort “Kilometergeld”

    1. Petra sagt:

      Ich bekommen kein Kilometergeld/Pendlerpauschale, da meine Wegstrecke nur 6 km beträgt, ich muss aber bei der Firma für den Parkplatz bezahlen, welcher mir vom Gehalt abgezogen wird, kann ich das steuerlich geltend machen?

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