Der Schadensfreiheitsrabatt bei der Kfz-Versicherung

Bei einer Kfz-Versicherung kann man auch mit dem Schadenfreiheitsrabatt sparen. Hierfür muss man sich jedoch erst einmal damit auskennen und genau wissen, worum es hier geht. Dieser Rabatt wird auch gern als Schadensfreiheitsklasse bezeichnet, denn somit wissen die Autofahrer nicht sofort, dass es sich um einen Rabatt handelt. Wer jedoch schon einmal eine Autoversicherung abgeschlossen hat, der weiß genau, dass es diese Schadensfreiheitsklasse gibt, denn sie wird generell mit angerechnet.

Hierbei handelt es sich um ein Bonussystem, das von den Versicherern selbst eingeführt worden ist. Somit wird das unfallfreie Fahren von den Versicherten über einen längeren Zeitraum hin belohnt. Wer keinen Unfall baut und nicht von der Versicherung Gebrauch macht, der kann hier einiges an Geld einsparen. Die Schadenfreiheitsklasse zählt damit neben der Typ- und Regionalklasse zu den Faktoren, die die Höhe des Beitrags zur Kfz-Versicherung maßgeblich bestimmen. Die Typ- und die Regionalklasse lassen sich jedoch vom Versicherungsnehmer nicht weiter beeinflussen. Anders sieht es jedoch bei der Schadensfreiheitsklasse aus. Jeder ist für sich und für sein Fahren selbst verantwortlich. Wer einen geringen Versicherungsbeitrag bekommen möchte, der sollte auch unfallfrei fahren. Allerdings kann es immer zu einem Unfall kommen. Hier wird dann bei die Kfz-Haftpflicht belastet und man wird wieder in den Beiträgen hochgestuft, da man von der Versicherung Gebrauch gemacht hat. Wer jedoch langfristig umsichtig und vorsichtig fährt, dem sollten statistisch gesehen weniger Unfälle passieren und man kann einiges bei der Versicherung einsparen. Die einzelnen Versicherer gehen dabei immer mit einem ähnlichen System vor. Jedes Jahr, in dem der Versicherungsnehmer keinen Unfall gebaut hat oder keinen Unfall verursacht hat, wird mit einigen Prozenten versehen, von denen der Versicherungsnehmer profitieren kann. Hierbei zählt es natürlich nicht, wenn man an dem Unfall nicht Schuld gewesen ist. Dieser Schaden wird generell vom Unfallverursacher getragen und man muss die eigene Versicherung nicht belasten. Hierbei kann man nichts dafür muss damit auch keinen höheren Beitrag zahlen. Der Grundbetrag für die Versicherung ist immer mit 100 Prozent angegeben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Beitrag auch bei diesem Prozentsatz beginnen muss. Im Gegenteil, denn Neulinge im Straßenverkehr müssen oft über 200 Prozent an Beiträgen bezahlen, wenn sie sich versichern wollen. Die Versicherung sieht das Risiko hier ziemlich hoch, dass sie einen Unfall bauen. Wenn man seine Versicherung wechseln will und dennoch schon gute Prozente bekommen hat, kann man diese in den meisten Fällen mitnehmen.

Das Bonussystem funktioniert jedoch auch immer in die andere Richtung. Der Beitrag kann zwar um etwa 10 Prozent nach unten gehen, wenn man keinen Unfall baut, aber auch genauso schnell wieder angehoben werden, wenn man einen Unfall verursacht hat und die Versicherung nutzt. Die Beiträge sinken jedoch von Jahr zu Jahr nicht schneller. Wenn man die untere Grenze erreichen will, dann muss man sich über mehrere Jahre im Straßenverkehr beweisen. Wie schnell die Schadenfreiheitsklasse ansteigt, hängt von der Häufigkeit der Leistungspflicht seitens der Kfz-Versicherung ab, der Höchstsatz liegt hier bei 260 Prozent. Ebenso ist zu beachten, dass diese Rabatte nur bei der Haftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung genutzt werden können. Bei der Teilkasko zählen diese Prozente lediglich anteilig. Wenn man sich also versichern will, dann sollte man immer nach den Schadensfreiheitsrabatten fragen. Hier gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft nicht zu große Unterschiede. Jede Versicherung stuft einen jedoch anders ein. Daher kann man mit einem Vergleich auch hier einiges an Prozenten einsparen.

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