Spekulationssteuer für Dachbodenausbau
Wenn ein Haus selbst errichtet wird, entfällt die Besteuerung als Spekulationsgeschäft, hierbei wird nur der Grund/Bodenanteil versteuert. Bei einem Dachboden, der selbst ausgebaut wurde, ist dies jedoch komplizierter geregelt.
Wenn diese als “Hausbau” und nicht als Sanierung/Renovierung gelten, liegt ein selbst hergestelltes Gebäude vor. Der Ausbau eines Dachgeschosses gehört hier nicht dazu, da vorhandene Bausubstanz verwendet wird.Daher gibt es hier keine Spekulationsgewinn-Befreiungsbestimmung und die Spekulationssteuer fällt an.
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