Anlageberaterhaftung

Die Anlageberaterhaftung bezeichnet, dass Bankangestellte bei fehlerhafter Beratung von Wertpapiergeschäften bzw. Anlagen haftbar gemacht werden können. Daher ist es bei der Eröffnung von einem Wertpapierdepot auch üblich, eine Risikoeinstufung vorzunehmen bzw. muss man die Kenntnisse des jeweiligen Kunden berücksichtigen und ihn über die Risiken der jeweiligen Investments informieren.



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