Unter einer Abtretung versteht man das Übertragen von Rechten auf einen neuen Gläubiger (Schuldner/Darlehensgeber. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bei der Abtretung der Buchgrundschuld erspart man sich die Eintragung einer neuen Grundschuld im Grundbuch. Dafür ist es jeodch notwendig, dass die Bedingung der Grundschuld den Anforderung des neuen Darlehensgebers (Umschuldung, Umfinanzierung) entsprechen.
Zusätzlich ist es auch möglich, eine Buchgrundschuld nur zum Teil abzutreten. Zusätzlich können auch Rechte und Ansprüchze von Bausparverträgen oder Lebensversicherungen abgetreten werden.
Die Abtretung einer Buchgrundschuld ist vor allem bei Baufinanzierungen relevant.
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- Geschrieben am Sonntag, 12. Oktober 2008 In
Finanzlexikon