Wann verliert man die Kinderbeihilfe?

Das Thema der Kinderbeihilfe bzw. des Kindergeldes ist eine wichtige Thematik in Österreich. Viele Studenten finanzieren sich mit der Kinderbeihilfe das Studium bzw. in Kooperation von Wohnbeihilfe, Kinderbeihilfe und nebenbei Arbeiten auch das Leben. Hierbei gilt es jedoch, finanzielle Grenzen beim Zuverdienst zu beachten, um die Kinderbeihilfe nicht zu verlieren.
Der Frage, Wann verliert man die Kinderbeihilfe? bzw. bis zu welcher Höhe es möglich ist, dazu zuverdienen, möchten wir hier nachgehen. Ein anderer Name für die Kinderbeihilfe ist die Familienbeihilfe.

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Wann verliert man die Kinderbeihilfe?
Der Anspruch auf die Kinderbeihilfe/Familienbeihilfe entfällt, wenn ein Kind, dass volljährig ist, über eigene zu versteuerende Einkünfte von mehr als 9000 Euro pro Jahr verfügt. Sollte man selbständig tätig sein, ist hierbei das Einkommen relevant, welches sich durch den Einkommenssteuerbescheid ergibt. Als Einkommen gilt hierbei bei (Arbeitnehmern/Innen) der jährliche Bruttobezug (jedoch ohne 13/14tes Gehalt!)

Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden zusätzlich:
Die Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Pflichtbeiträge bei der gesetzlichen Sozialversicherung, die Pendlerpauschale, die Werbungskostenpauschale (132 Euro im Jahr, außer es werden höhere nachgewiesen), Pauschale für Sonderausgaben (60 Euro jährlich, außer bei höherem Nachweis) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheit, Behinderung).

Vorsicht:
Sollte man die Einkommensgrenze überschreiten, so muss man die Familienbeihilfe (inklusive dem Kinderabsetzbetrag) für das ganze Jahr zurückzahlen!

Tipps: Help.gv.at zur Familienbeihilfe und deren Beantragung



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    20 Antworten “Wann verliert man die Kinderbeihilfe?”

    1. Bloder Helga sagt:

      Ich habe ehe eine Frage zum Thema
      Kinderbeihilfe!
      Man spricht immer von Volljährigkeit-wieviel darf man z.B
      mit 16Jahren verdienen damit die
      Eltern die Kinderbeihilfe nicht verlieren?
      Danke für eine zielführende Information!

    2. Karin sagt:

      Unser Sohn geb. am 24.10.1990, hat am 15. Feb. seine Lehre abgeschlossen. Er tritt am 1. April den Zivildienst an. Bis wann besteht Anspruch auf Familienbeihilfe?
      Muss ich beim Finanzamt eine Meldung machen?
      Danke für die Beantwortung meiner Fragen!

      Mfg
      Karin

    3. kurti sagt:

      Mein Sohn maturiert im Juni und absolviert dann von Juli bis März den Zivildienst. Danach möchte er studieren aber erst beginnend mit dem Wintersemester. Hat er nun von April bis September immer noch anspruch auf Kinderbeihilfe?

      mfg
      Kurti

    4. M.Maria sagt:

      Mein Sohn hat maturiert im Juni und macht weiter von September 2010 bis März 2011 den Präsentzdienst. Danach möchte er studieren aber erst beginnend ab 09/2011 . Hat er nun von August 2010 bis September 2010 immer noch Anspruch auf Kinderbeihilfe und wie weiter nach Präsentzdienst ,b März 2011-September 2011?
      vielen dank,

    5. bettina sagt:

      mein freund ist thailänder und wir planen eine familie zu gruenden. das baby wuerde eine doppenstaatsbürgerschaft haben. ich würde meinen hauptwohnsitz in ö behalten und auch ca. 3 monate im jahr in österreich wohnen. bekomme ich die kinderbeihilfe?
      mfg bettina

    6. caminades peter sagt:

      unsere tochter ist seit April 2010 19 und seit juni 2009 arbeitslos und wir erhalten immer noch kinderbeihilfe, ist das korrekt, oder müssen wir uns sorgen machen, irgendwann etwas zurückzahlen zu müssen?
      danke für eure hilfe

    7. Petra Hroch sagt:

      Meine Freundin ist Studentin und muss ein Jahr wiederholen!Hat sie da noch Anspruch auf Kinderbeihilfe?
      Danke!

    8. Karl sagt:

      Mein Sohn beendet die HTL mit Juni und beginnt ab 1. sep. zivildienst
      Bekomme ich Kinderbeihilfe weiter ???
      Mfg

    9. admin sagt:

      Am besten direkt beim Finanzamt vor Ort nachfragen, was genau beachtet werden muss!

    10. Sophie sagt:

      Ich bin hauptwohnsitzt angemeldet in Oesterreich mit meinen 4 kindern aber lebe zur zeit bei meinen eltern in mauritius. Ich musste Oesterreich verlassen weil ich finanziell mir das leben dort nicht mehr leisten konnte. Mein exmann wurde aufgrund seines Geistiges Zustandes besachwaltet und arbeitsunfaehig und konnte keine alimente mehr zahlen.Einer meiner 4 Kinder ist behindert und braucht betreuung und therapien.
      Die KBH ist die einzige stabile ressource worauf ich zaehlen kann um zu leben.
      Bekomme ich KBH weiter??

    11. Maria Eregger sagt:

      Mein sohn wird voraussichtlich bis ende september mit den studieren fertig und beginnt mit 17.oktober zu arbeiten ,er wird dann rund 3000 euro brutto verdienen.Er hat bis jetzt ca.500 euro im monat dazuverdient,muß ich nun den verlust der kinderbeihilfe für das ganze jahr befürchten?Das würde mich sehr treffen,bin geschieden und habe 800 euro mindestpenion.

    12. Inge sagt:

      Guten Tag!!
      Mein Enkerl ist 17j und im 3.Lehrjahr.Sein Monatliches Gehalt beträgt kapp 900€ netto,haben wir noch anspruch auf die KBH.
      Danke im voraus
      m.f.g. Inge

    13. admin sagt:

      @Inge: Bitte direkt beim Finanzamt nachfragen bitte je nach Einzelfall sich erkundigen.

    14. Isabella sagt:

      Ich habe das Studium im 7. semester gewechselt, jedoch nur von bachelor auf lehramt. mir wurde die kinderbeihilfe gestrichen, jedoch kann mir jede abgelegte prüfung anerkannt werden. kann ich da noch irgendetwas machen oder ist sie unwiderruflich gestrichen worden?

    15. Hannes sagt:

      Eine Freundin (Österreicherin ) wohnr seit 5 Jahren in Spanien– ihre 2 Kinder sind Österreicher- hat sie ein Anrecht auf Kinderbeihilfe?? Danke

    16. Eva sagt:

      Hallo,
      Ich bin Studentin und hab einen Nebenjob wo ich mir die Zeit frei einteilen kann weil ich pro Stunde bezhalt werde varriert auch mein “Gehalt” im Monat. Jetz wäre meine Frage wo ich nachsehen kann wieviel ich noch verdienen darf bis ich die KB verliere bzw ab wann das wieder neu zu laufen beginnt (oder beginnt es immer mit dem 1.1.?

    17. Dieter sagt:

      Meine Tochter 19 Jahre hat letztes Jahr die Med Aufnahmsprüfung nicht geschafft. Studierte jetzt 2 Semester PharmaZie ( nur 6 ECT Punkte aus absolvierten Prüfungen) und bereitet sich jetzt neuerlich für die Aufnahmsprüfung vor. Wie schaut es aus wenn sie im Herbst aufgenommen wird (Studienwechsel) mit der Kinderbeihilfe

    18. Marie sagt:

      Ich bin Lehramtstudentin. Hätte eine Frage bzgl. 1.Studienabschnitte. Wenn man in 2 Fächern (sprich Pädagogik und eines der beiden Fächer)den 1 Studienabschnitt fertig hat, nur bei dem 2ten Fach noch 2 Prüfungen fehlen, bekommt man dann die Kinderbeihilfe wieder?
      Vielen Dank im Voraus!

    19. admin sagt:

      > Bitte hier beim Finanzamt/der Studienberatung nachfragen, die müssten das genauer wissen.

    20. Ingrid sagt:

      Also ich bin Studentin an der päd. hochschule stmk und habe 5 semester abgeschlossen. in diesem (6.) Semester musste ich mich beurlauben lassen, da ich schwanger bin und ansonsten zuviele überzugssemester zusammenbekomme…
      meine frage: verliere ich jetzt den anspruch auf familienbeihilfe wegen der beurlaubung??

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