Dies bedeutet, wie im Falle eines Hauskaufes mit Versicherungen (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung) vorgegangen werden kann. Während zunächst die abgeschlossenenen Versicherungen für das Gebäude vom Hauskäufer/neuen Eigentümer übernommen werden, besteht danach die Möglichkeit, eine Besitzwechselkündigung durchzuführen.
Diese Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach dem Kauf erfolgen, dies geschieht schriftlich an den Versicherer. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch das jeweils versicherende Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, bei einem Besitzwechsel ihr Kündigungsrecht zu nützen.
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- Geschrieben am Dienstag, 7. Oktober 2008 In
Finanzlexikon, Versicherungen