Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung dient dem Ausgleich von (Vermögens-)Schäden, die einem Dritten zugefügt wurden. Nur im Falle einer Verpflichtung zum Schadenersatz springt die Haftpflichtversicherung ein, andernfalls dient sie dazu, den Anspruch seitens eines Dritten abzuwehren, wodurch man sie auch als eine Art Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung betrachten kann.

Haftpflichtversicherungen gibt es in vielen unterschiedlichen Bereichen, am bekanntesten dürfte wohl die Kfz-Haftpflichtversicherung sein.

Kfz-Haftpflichtversicherung
Hierbei deckt die Versicherung Schäden ab, die einem Dritten durch Benutzung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr zugefügt wurden. Der Geschädigte kann den Schadenersatzanspruch auch direkt an den Versicherer stellen.

Weiters gibt es Haftpflichtversicherungen in den Bereichen Beruf und Unternehmen, Haus- und Grundbesitz sowie bei Bauprojekten, Privathaftpflichtversicherungen, Haftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit Tierhaltung, etc.

Es können auch private Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Diese sind nicht verpflichtend, können jedoch im Schadensfalle (in dem ein Dritter zu Schaden kommt) erhebliche Abhilfe schaffen und dem Versicherungsnehmer die Bürde der finanziellen Abwicklung des enstandenen Schadens abnehmen. Gerade in Bereichen wie Privathaushalt ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung unbedingt ratsam, denn speziell hier muss für Schäden vollends gehaftet werden. Ohne Haftpflichtversicherung wird dies für den Verantwortlichen teuer.

Versichert sind in der privaten Haftpflichtversicherung Angehörige des Versicherten oder je nach Art der Haftpflichtversicherung auch Angehörige des jeweiligen Bereiches (zB Angestellte des Betriebes bei der Betriebshaftpflichtversicherung). Versichert ist natürlich der „Gegenstand“ der Versicherung, also im Falle einer Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten in Zusammenhang mit der Benutzung eines Kfz. Zudem prüft die Haftpflichtversicherung die Schadenslage und wehrt auch unberechtigte Schadensansprüche ab.

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