Insiderwissen und Insidergeschäfte
TweetAls Insiderwissen wird Wissen bezeichnet, das einer Person verfügbar/zugänglich ist, die dort detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen/Informationen erhält. Diese sind für ausstehende nicht verfügbar. Es ist evtl. auch möglich, auf anderem Weg Insiderinformationen zu erhalten.
Dies kann entweder wissenschaftlich, technsich oder kaufmännisch sein und über ein Hobby/Interessensgemeinschaft ebenfalls verfügbar werden. Im Bezug auf die Börse ist es verboten, Insiderwissen zur Vermögensvermehrung zu nützen oder dritten Personen Informationen zu Insidertatsachen (z.B. geplante Übernahmen, etc..) oder Kauf/Verkaufsempfehlungen auszusprechen bzw. sich darüber auszutauschen.