Teilkasko als Autoversicherung
TweetDie Teilkaskoversicherung gehört mit zu den vielen Autoversicherungen. Dabei handelt es sich hier jedoch um einen freiwilligen Abschluss. Wenn man ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen muss, dann braucht man die Teilkasko nicht unbedingt. Nur die Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt auch Pflicht und muss abgeschlossen werden. Je nachdem, wie alt das Auto ist, entscheiden sich jedoch auch viele Autofahrer, die Teilkaskoversicherung mit abzuschließen. Hierbei handelt es sich um eine Police, die die Schäden am Auto genau regeln kann. Allerdings ist diese Versicherung nicht vom Gesetz festgelegt.
Die Teilkasko ist ein zusätzlicher Schutz, denn bei der Haftpflicht werden die eigenen Schäden nicht mit abgedeckt. Diese lohnt sich jedoch meist erst dann, wenn die Fahrzeuge fünf Jahre oder auch älter sind. Mit einer solchen Versicherung ist man gegen die üblichen Kleinschäden am Auto abgesichert, die hier leicht entstehen können. Dabei bekommt man dann den jeweiligen Schaden finanziell von der Versicherung zurückgezahlt. Die Teilkasko übernimmt jedoch nicht alle Schäden. Deshalb muss man sich hier vorher genau die Police ansehen und entscheiden, ob es nicht vielleicht besser ist, eine Vollkasko abzuschließen. Diese übernimmt dann die Schäden der Teilkasko und bietet noch einen zusätzlichen Schutz, auf den viele Autofahrer nicht verzichten wollen. Eine Teilkaskoversicherung als Autoversicherung übernimmt die Schäden, die durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung oder auch Kurzschluss entstanden sind. Allerdings muss man auch immer auf den einzelnen Katalog der Versicherungen achten, denn dieser Umfang ist von Gesellschaft zu Gesellschaft auch unterschiedlich. Meisten springt die Kaskoversicherung auch bei vielen Unfällen mit Haarwild ein, die dann Schaden am Auto hinterlassen haben. Gegen viele Schäden ist man hilflos ausgeliefert und es stehen höheren Gewalten, wie die Natur dahinter. Dennoch sollte man sich einen gewissen Schutz für das Eigentum zulegen. Wenn das Auto einmal einen Schaden hat, kann es vor allem bei neueren Modellen recht teuer werden. Manche Versicherungen sehen die Begriffe jedoch sehr gedehnt. Zum Beispiel steht in einigen Policen der Begriff Haarwild noch erweitert dar, der dann auch Schafe, Pferde oder Kühe mit einschließt. Normalerweise wäre man hier nur gegen Rehe oder Wildschweine versichert. Am besten geschützt ist, wenn in der Versicherung der Wortlaut alle Tiere zu finden ist. Dieser Schutz ist umfassend auf die Tiere bezogen.
Die Berechnungsgrundlage für die Beiträge hängt von den Typenklassen-Einstufungen ab. Hier spielen viele verschieden Aspekte eine Rolle. So muss man auch darauf achten, was man für einen Wagen fährt und wo man wohnt. Je nachdem schätzt die Versicherung die Gefahr stärker oder schwächer ein. Auch wenn man noch jugendlich ist, muss man meist einen höheren Beitrag zahlen, weil hier die Gefahr wesentlich größer ist, dass man einen Unfall baut. Auch die Kilometer pro Jahr, die man fährt, werden hier mit einberechnet und dienen dazu, den Beitrag zu erstellen. Im Gegensatz zu der Vollkasko-Versicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung nehmen die Versicherungsgesellschaften hier jedoch keine Rücksicht auf den Schadensfreiheitsrabatt. Dabei kann hier auch eine Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Somit muss man die Versicherung nicht mit kleinen Beiträgen belasten, denn dann würde auch der Jahresbeitrag der Versicherung wieder ansteigen. Ein Teil des Schadens muss man somit als versicherter selbst übernehmen. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann meist individuell gewählt werden. Mit Selbstbeteiligung können die Jahresbeiträge noch weiter sinken. Manchmal lohnt es sich auch, den kompletten Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, um zu sparen. Bevor man sich jedoch generell für eine Versicherung entscheidet, sollte man die jeweiligen Gesellschaften miteinander vergleichen. Hier gibt es große Unterschiede und manchmal kann man auch sehr viel sparen, wenn man die Versicherung noch rechtzeitig wechselt. Teilweise geben die Gesellschaften auch Rabatte oder Ähnliches, wenn man wechselt. Hier muss man aber die Kündigungsfrist bis zum 30.11. einhalten.
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