Einlagensicherung
TweetDie Einlagensicherung ist eine Absicherung für Anleger bzw. Investoren, die besonders bei Spareinlagen haften soll. Jedes Kreditinstitut, das die Berechtigung für die Annahme von gesicherten Einlagen hat, muss einer Einlagensicherung angehören. Diese ist beim jeweiligen Fachverband durchzuführen. Als gesicherte Einlagen gelten zum Beispiel Guthaben auf Konten oder Sparbüchern.
Die Höchstgrenze für gesicherte Einlagen bzw. die Einlagensicherung ist hierbei bei 20.000 Euro je Konto (Kontoinhaber) und Kreditinstitut.
Sollte es zu einem Konkurs oder der Zahlungsunfähigkeit bei einem Mitgliedsinstitut kommen, so kommt die Einlagensicherung für die Auszahlung der abgesicherten Guthaben auf. Zusätzlich wird durch ein Frühwarnsystem der Status der jeweiligen Mitgliedsinstitute überwach.
Siehe auch.
Mitgliedsbanken der Einlagensicherung in Österreich
Einlagensicherung bei Konkurs einer Bank
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