Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist eine Unterstützung, die zur Existenzsicherung einer arbeitssuchenden Person während der Zeit der Arbeitsuche dient.

Wer hat Anspruch auf den Erhalt von Arbeitslosengeld?
Der Anspruch besteht hierbei für jede Person, die die jeweiligen Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und auch der Arbeitslosigkeit erfüllt. Zusätzlich ist es erforderlich, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu sthene. Dies heißt, das man bei einem Angebot zur Arbeit diese Beschäftigung auch ausüben können bzw. dürfen muss. Sollte man zusätzlich Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, so ist die zusätzliche in Anspruchnahme von Arbeitslosengeld nur möglich, wenn die Möglichkeit (nachweislich) besteht, das Kind (die Kinder) durch andere Personen oder außerhalb (Kinderkrippen/Kindergärten, Tagesmutter) zu betreuen.

Als zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist eine vorherige Beschäftigung und eine gewisse Zeitdauer, in denen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Die Mindestdauer sind hierbei 52 Wochen Beschäftigung, wenn man erstmalig eine Leistung durch das Arbeitslosenversicherungsgesetz in Anspruch nehmen möchte. Sollten weitere Ansprüche sein bzw. eine erneute Arbeitslosigkeit vorliegen, so müssen im letzten Jahr vor dem Anspruch 28 Wochen an Beschäftigung vorliegen.

Hier gilt es jedoch zusätzlich das Alter zu beachten. Wenn man unter 25 Jahren ist reicht es hierbei aus, in den letzten 12 Monaten 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung vorweisen zu können.

In welcher Höhe wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, der Möglichkeit von Familienzuschlägen und eventuell einem Ergänzungsbetrag. Hierbei richtet sich die Höhe des Grundbetrages nach dem arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt. Diese wird danach in einen Nettowert berechnet, soziale Abgabe/Einkommenssteuer werden hierbei beachtet. Der Grundbetrag sind danach 55 % des ermittelten Nettoeinkommens. Für Kinder (Unterhaltszahlungen/Familienbeihilfe) gibt es Familienzuschläge. Beiträge zum Arbeitslosengeld für Ehepartner/Gefährtin werden nur bezahlt, wenn für minderjährige Kinder ein Familienzuschlag bezahlt wird. Hierbei gilt, dass auch für Kinder mit Behinderung eine Gleichstellung erfolgt (auch wenn diese volljährig sind).

Ergänzungsbetrag beim Arbeitslosengeld
Dadurch erfölgt eine Erhöung auf den Ausgleichszulagenrichtsatz. Hierbei gilt jedoch die Grenze, dass nicht mehr als 60 % der Bemessungsgrundlage erreicht werden. Bei Arbeitslosen, die Familienzuschläge erhalten darf nicht mehr als 80 % der Bemessungsgrundlage erreicht werden.

Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?
Arbeitslosengeld wird normalerweise für 20 Wochen ausbezahlt. Wenn jedoch in den letzten 5 Jahren vor Bezug 156 Wochen von Beschäftigungen (arbeitslosenversicherungspflichtig) vorliegen, werden 30 Wochen Auszahlung gewährt. Sollten weitere Bestimmungen bzw. Zeitdauer von arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten vorliegen (und ein bestimmtes Alter erreicht), so kann dies bis auf 52 Wochen ausgeweitet werden. Dies gilt auch wenn eine Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung besucht wird.

Wie kann man das Arbeitslosengeld beantragen/erhalten?
Das Arbeitslosengeld kann nur durch persönliche Beantragung/Vorsprache beim AMS erfolgen. Die Meldung zur Stellensuche kann über Telefon, per Post oder per Online-Service erfolgen. Natürlich muss man die erforderlichen Dokumente mitbringen, darüber welche das sind informiert das AMS auf seinen Seiten.

Zum Thema Arbeitslosengeld in Österreich siehe auch:
Leistungen des Arbeitmarktservice Österreich – Arbeitslosengeld
Help.gv.at zum Thema Arbeitslosengeld und was es zu beachten gilt
Informationen zum Thema von der Arbeiterkammer
Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld online
Aktuelle Informationen zu sozialen Themen – Arbeitslosengeld

Zum Thema Arbeitslosengeld in anderen Weblogs (auch zum Thema ALG in Deutschland)
Ideen der SPD, auch zum Thema Arbeitslosengeld
Keine Anrechnung von Schmerzensgeld
Allgemeines zum Thema Armut
Arbeitslosengeld zu hoch?
Nur noch 132 Euro als ALG 2?
Schonvermögen oder Schon Vermögen beim Arbeitslosengeld?
Mehr als 4 Euro Arbeitslosengeld?
Erfahrungen mit ALG 2
Kein Familiennachzug bei Anspruch auf ALG 2 möglich
Arbeitslosenbeitrag bereits und der Armutsschwelle?
Arbeitslosengeld unter der Armutsgrenze und Kommentar dazu im autnet
Was es beim Arbeitslosengeld für Freiberufliche zu beachten gilt

Wie man sieht, gibt es neben den rechtlichen Bestimmungen und den Grenzen zum Thema Arbeitslosengeld und Arbeitslosenversicherung auch eine Vielzahl von Meinungen. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es natürlich vielfältige Diskussionen über die Höhe (oder eben zu geringe Höhe) der Zahlungen von Arbeitslosengeld, und wie man die jeweilige Sinnhaftigkeit überprüfen kann.

Kommentare zum Thema Arbeitslosengeld und eine Diskussion dazu ist natürlich auch hier im Finanz Blog wünschenswert, ich lade hiermit zum Kommentieren ein!



Weitere Finanz Tipps und Beiträge
  • Kindermitversicherung in der Krankenversicherung Die Kindermitversicherung bzw. die Absicherung der Kinder in der Krankenversicherung der Eltern (Kindermitversicherung) ist ein wichtiger Aspekt des Versicherungsschutzes. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, wann dieser Versicherungsschutz wegfällt. Während Kinder direkt nach Geburt »»...
  • Zahnzusatzversicherung für Kinder Eine Zuzahlung bzw. Übernahme der Kosten, die bei der Zahnbehandlung von Kindern und Jugendlichen anfallen durch die GKV darf man nicht in jedem Fall erwarten. Daher ist es sinnvoll, bereits für Kinder über »»...
  • Meldepflicht für Bargeld bei Reisen mit über 10.000 Euro Ein wichtiger Aspekt beim Thema Reisen in der EU ist die Mitführung von Bargeld, hierbei gilt es jedoch, bestimmte Gesetze zu beachten. Dies ist zum Beispiel die Beschränkung der Menge an Bargeld, die »»...
  • Ebenfalls lesenswert im Finanz Blog:

    2 Antworten “Arbeitslosengeld”

    1. Touihri sagt:

      ich bin 51 jahre alt und arbeite seit 30 jahren pausenlos.
      wie lange (wieviel monaten) habe ich anspruch auf arbeitslosengeld?

    2. admin sagt:

      Ich vermute, fast bzw. die ganze Maximalzeit. Genauere Infos gibt es jedoch bei einer Nachfrage beim AMS bzw. zuständigen Arbeitsamt, je nachdem ob es sich um Deutschland oder Österreich handelt.

    Lass uns darüber reden!
    Name und Email sind nötig
    Beteilige Dich an der Diskussion