Das Abandonrecht bzw. der Name dafür kommt aus dem Italienischen (ital: abbandonare = verlassen). Damit wird das Recht eines Gesellschafters bezeichnet, der bei einer GmbH bei Nachschusspflicht die Möglichkeit hat, bei Unmöglichkeit oder nicht-wollen der Nachschusszahlung auf die jeweiligen Anteile bzw. seinen Anteil zu verzichten.
Durch das Abandonieren entsteht somit eine Befreiung von allen Pflichten, dies gilt im speziellen für die Nachschusspflicht. Als Folge dieser Entscheidung erfolgt eine Versteigerung der jeweiligen Anteile, evtl. wird auch eine Entschädigung an den Anteilseigner erstattet.
Als Aktionär besteht normalerweise kein Abandonrecht.
Weitere Finanz Tipps und Beiträge
Mitarbeiterdarlehen Als Mitarbeiterdarlehen (auch als Arbeitgeberdarlehen oder Personalkredit bezeichnet) wird dein Darlehen bezeichnet, das durch den Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer gewährt wird. Der Vorteil liegt hierbei darin, das Mitarbeiterdarlehen normalerweise günstiger sind (günstigere Zinsen) »»...
Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) Das Gesetz zum Thema Neuförderung bzw. das Neuförderungsgesetz ist im Rahmen der Steuerreform im Jahr 2000 entstanden. Dies dient dazu, bei der Neugründung von Betrieben und bei der Übernahme Kosten zu sparen. Die »»...
Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist in der privaten Krankenversicherung relevant (Deutschland). Von dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze ist relevant, ob eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung besteht (Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung). Zur Jahresarbeitsentgeltgrenze zählen alle Einnahmen, das heißt zum »»...
Rezeptgebührenbefreiung Für jedes Medikament, das auf Kosten der Krankenkasse gekauft wird, muss in der Apotheke eine Rezeptgebühr von 4,80 Euro bezahlt werden. Es ist jedoch möglich, sich von dieser Rezeptgebühr befreien zu lassen.Die Rezeptgebührenbefreiung »»...
Eigentumsvorbehalt Unter dem Eigentumsvorbehalt versteht man einen Vorbehalt, der zusammen mit einem Kaufvertrag vereinbart werden kann. Dies bedeutet, dass der Verkäufer der jeweiligen Wren der Eigentümer des Gegenstandes bleibt, bis die letzte Rate (z.B. »»...
- Geschrieben am Dienstag, 23. September 2008 In
Finanzlexikon