Familienbeihilfe für Studenten

Grundsätzlich wird Familienbeihilfe bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt. Auch wenn die Kinder studieren, erhalten die Eltern weiterhin Familienbeihilfe. Hierbei gilt es allerdings, ein paar Feinheiten zu beachten, um vor unliebsamen Überraschungen gewappnet zu sein.

Beantragen können die Familienbeihilfe nur die Eltern, nicht die Studierenden selbst, da sie ja eigentlich in erster Linie eine finanzielle Unterstützung für die Eltern darstellt. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, in denen die Kinder vollen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, so beispielsweise, wenn die Eltern nachweislich nicht für den Unterhalt der Kinder aufkommen (können).

Die Familienbeihilfe wird während der gesetzlichen Mindeststudiendauer und den jeweiligen Toleranzsemestern ausbezahlt. Bei Überschreitung dieser Zeitspanne bzw. zu häufigem Studienwechsel wird die Sache komplizierter. Ist ein Studium in Abschnitte unterteilt, steht einem pro Abschnitt ein Toleranzsemester zu; ist keine Gliederung in Abschnitte der Fall, besteht für das gesamte Studium eine Toleranzspanne von einem Jahr. Gewechselt darf das Studium grundsätzlich 2 Mal werden, das allerdings vor dem 3. Semester.

Beim jeweiligen Finanzamt muss ein Studienerfolgsnachweis vorgelegt werden. Ein Studienerfolg in der Höhe von mindestens 8 Semesterwochenstunden oder 16 ECTS-Punkten ist pro Jahr für den Erhalt der Familienbeihilfe mindestens erforderlich. Dieser Nachweis muss bis zum 31. Oktober nach Ablauf des vorangegangenen Studienjahres vorgelegt werden.

Liegt kein Nachweis des Studienerfolgs vor, wird die Familienbeihilfe vorläufig nicht mehr ausbezahlt. Erst bei Wiedererreichung der gewünschten Studienerfolgsanforderungen kann wieder Anspruch auf die Familienbeihilfe gestellt werden.

Wichtig ist auch, dass die Ausbildung im Vordergrund steht, d.h. nicht hauptsächlich einem Beruf nachgegangen und das Studium nur nebensächlich betrieben wird; dies ist auch im Falle eines Weiterstudierens nach abgeschlossenem Erststudium zu beachten (sofern man weiterhin Familienbeihilfe beziehen möchte).

Um Sie nicht völlig mit Informationen zu “bombardieren”, kommen wir an dieser Stelle zu einem Ende. Für ein noch tiefergehendes Schmökern in den Kriterien für den Erhalt von Familienbeihilfe für ein Kind, das studiert, verweisen wir gerne auf die Seite Familienbeihilfe für Studierende, von der auch wir größtenteils unsere Informationen bezogen haben.



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    10 Antworten “Familienbeihilfe für Studenten”

    1. bettina sagt:

      hy,

      ich hätte eine frage zum thema kinderbeihilfe. wenn man nach der matura ein jahr arbeiten geht in einem krankenhaus so eine art zivildienst für frauen und dann nach diesem jahr studieren geht, bekommt man dann noch die kinderbeihilfe oder nicht?

      danke im voraus!!

      lg

    2. Riedl Julia sagt:

      Ich hätte da mal eine Frage:
      Meine Tochter ist im 2.Semester inskribiert für Ernährungswissenschaften. Da dieses Studium ganz anders ist, als sie sich das vorgestellt hat, möchte sie das Studium wechseln. Sie hat im ersten Semester eine prüfung mit 2,5 Punkten abgelegt.
      Muss sie jetzt in diesem Studienjahr die 16 ECTS machen, um die Familienbeihilfe weiterzubekommen bzw, nicht zurückzahlen zu müssen?
      Es ergäbe nicht viel Sinn, Prüfungen zu machen die mit dem neuen Studium gar nichts zu tun haben.
      Liebe Grüße
      Julia

    3. admin sagt:

      Guten Tag! Hier einfach direkt beim Finanzamt/Kinderbeihilfe Stelle nachfragen bzw. bei der jeweiligen Uni. Normalerweise gibt es aber sicher Prüfungen, die auch interessant sind, und sich anreichen lassen. Dass ein Studium ” komplett” nichts ist inkl aller Vorlesungen/Wahlfächer kommt selten vor, so meine Meinung als ebenfalls Zustand. Zusätzlich gibt es normal auch, je nach Studiengang, ein Toleranzsemester.

    4. admin sagt:

      Guten Tag! Um sicher zu sein, einfach bei der Kinderbeihilfen-Stelle/Finanzamt direkt nachfragen. Ist hier sicher auch abhängig von der Höhe des Verdienstes!

    5. Julian Mohrherr sagt:

      Guten Tag!
      Ich habe schon 2 Mal das Studium gewechselt.( 1 und 2. Semester war ich auf der Bodenkultur Lebensmitteltechnologie. Danach studierte ich für 4 Semester an der Uni Wien Mikrobiologie, was ich aber nicht fertigstudieren möchte, und ab Oktober setze ich auf der Fachhochschule biomedzinische Analytik fort. Wird mir nach 2 maligen Studienwechsel für diese Ausbdildung noch eine Kinderbeihilfe gewährt, wenn ich für die letzten 2 Semester keinen 8 Stunden Prüfungen vorweisen kann , aber dann in der Ausbildung für biomedizinische Analytik im nächsten Winterresemester an der FAchhochschule die notwendige Stundenanzahl der Prüfungen für dieses Studium habe. Ich bitte um Auskunft.

    6. admin sagt:

      Würde hier direkt beim Finanzamt nachfragen bzw. bei der Stelle die die Familienbeihilfe gewährt. Diese kann hier eher eine verbindliche Auskunft geben =)

    7. Sylvia sagt:

      Guten Tag!
      Was passiert wenn man das Studium abbricht? (Mitten im Semester) Muss man die Familienbeihilfe zurückzahlen?
      Ich habe schon 2 Semester studiert und habe jetzt mehr als die 16ECTS Punkte eingereicht (24ECTS). Und ich weiß noch nicht was ich tun werde, aber was passiert wenn ich jetzt im 3. Semester das Studium abbreche?

    8. admin sagt:

      Um sicherzugehen, in jedem Fall die Studien/Familienbeihilfe Stelle anrufen bzw. sich beim Finanzamt erkundigen. Eine Rückzahlung beim Abbrechen des Studiums ist jedoch soweit ich weiß nicht erforderlich.

    9. Harald sagt:

      Was wenn ich nach drei Jahren Studium abbreche muss ich die gesamte familienbeihilfe zurückzahlen.

    10. admin sagt:

      @Harald: Hier am besten direkt nachfragen bzw. ist es ja evtl. nicht notwendig, das Studium ganz abzubrechen (stillegen etc)..

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