Beschwerdestelle Versicherungen
TweetWenn man Probleme mit einer Versicherung hat ist es sinnvoll, sich an Beschwerdestellen zu melden, um diese Probleme zu regeln. Da im Normalfall nur wenige Versicherungen sich freiwillig zur Zahlung (ohne genaue Prüfung) bei Versicherungsfällen bereit erklären und in vielen Fällen der Versicherer natürlich meint im Recht zu sein, ist die Beschwerdestelle Versicherungen bzw. die dafür zuständigen Ombusmänner eine gefragte Einrichtung.
In Österreich ist bei Beschwerden zu Versicherungen und Banken bzw. auch bei direkten Fragen zu bestimmten Vorgehensweisen die Finanzmarktsaufsichtsbehörde (FMA) zuständig. In einigen Fällen kann auch der Konsumentenschutz bzw. die Ombusmänner der jeweiligen Zeitungen (siehe in den jeweiligen Zeitungen) weiterhelfen, Probleme durch eine Intervention rasch zu klären, das gute Image ist auch für Versicherungen wichtig.
Man sollte jedoch nicht bei jeder Kleinigkeit bzw. jedem Problem mit einer Versicherung gleich mit schweren Geschützen auffahren, oft hilft es auch, den Versicherungsvertrag genau zu überprüfen um doch zu erkennen, dass gewisse Ausschlüsse für Teillleistungen bestehen. Auch wenn es für Versicherte nicht immer positiv klingt, die Versicherung bzw. Versicherten können durchaus im Recht sein, wenn sie aus bestimmten Gründen die Zahlung der Versicherungsleistung verweigern.
Weitere Finanz Tipps und Beiträge
4 Antworten “Beschwerdestelle Versicherungen”
Beschwerdestelle Versicherungen?! Wo gibts denn die? Man kann diesem Pack ja nicht mal rechtlich an! Die haben offiziel vom Staat die Erlaubnis zu betrügen! Uns gehts zur Zeit so! Müssen schon seit einem Jahr für ein Haus die Eigenheimversicherung bezahlen, wo wir schon lange nicht mehr drinnen wohnen! Das stinkt doch zum Himmel!!
Versicherungen gehören mal ordentlich in den Medien zerlegt, was sie alles treiben, dann kommt der Staat vielleicht mal drauf dass in diesen Gesetzen mal ordentlich was geändert gehört!
Hallo, ich habe ein aktuelles Problem. Die Uniqa Versicherung will meine KaskoVersicherung und Haftpflicht nachtraeglich erhoehen und rueckwirkend Betraege nachfordern. Ich hatte keinen Unfall und habe noch nie eine Versicherungsleistung im Vertragszeitraum wahrgenommen. Es ist mir absolut unerklaerlich mit welchem Recht eine Versicherung so etwas verlangen kann. Noch dazu gibt es keinen Anfuehrung einer Begruendung fuer die Beitragserhoehung. Mein abgeschlossenen Vertrag hat eine Vertragsdauer bis 01.04.2012. Hat jemand schon einmal aehnliche Erfahrungen gemacht?
Hallo: Nachdem ich das Haus meinem Sohn übergeben habe, kündigte dieser bei der Wiener Städtischen die Eigenheim Versicherung. Jetzt kommt eine Dauerrabattrückforderung in der Höhe von € 1.207,73. Warum schlafen unsere Politiker. Denn diese Abzocke dient der Umgehung der früheren 10 Jahres-Verträge.Mit Gruß ein alter Pensionist. Walter
Hallo, mein Sohn hatte im Februar 2008 einen Sportunfall. Es besteht bei der Versicherungskammer Bayern eine Unfallversicherung mit Übergangsleistung: bei 50% Berufsunfähigkeit 6 Monate lang gibt es eine Zahlung. Das Attest wurde im Sept. 2008 von uns eingereicht, bis Dez. 2008 überhaupt nichts von der Versicherung gehört, dann wurde Gutachten von der Versicherung im Januar 2009 von einem Arzt der Versicherung erstellt, der meinen Sohn überhaupt nicht gesehen bzw. untersucht hat. Es kam zur Gerichtsverhandlung, da ich von dem unfreundlichen Mitarbeitern der Bayern Versicherung genug hatte und wir endlich die Sache abschließen wollten. Das Gericht strebte einen Vergleich an, wurde aber von der Versicherung abgelehnt, obwohl sogar die Rechtsanwälte der Versicherung dafür gewesen wären. Ich kann nur vor der Bayern Versicherung warnen, lange Bearbeitung, man bekommt dann doch kein Geld, da die Sachlage dermaßen rausgeszögert wir, dass selbst das Gericht keine objektive Beurteilung mehr finden kann. Ich jedenfalls werde alle meine Verträge bei der Versicherungskammer Bayern kündigen!