Schuldnerberatungsstellen

Die Schuldnerberatung wird in Österreich von gemeinnützigen Institutionen kostenlos angeboten. Sollten die jeweiligen Beratungsstellen Qualitätskriterien erfüllen, so werden diese als bevorrechtete Beratungsstelle erklärt. Diese können dann den Schuldner/Schuldnerin auch vor Gericht vertreten.
Seit dem 1.Jänner 2008 sind diese Schuldenberatungsstellen (siehe hier) mit dem Schuldenberatungszeichen (Staatlich anerkannte Schuldenberatung) gekennzeichnet. Zusätzlich gibt es jedoch auch Stellen (KreditvermittlerInnen), die eine Schuldenberatung (meist in Kombination mit einer Umfinanzierung/Umschuldung) kostenpflichtig anbieten.

Aufgabenbereich der Schuldnerberatungsstellen
Die Hilfe zur Selbsthilfe, um bei der Verschuldung/Überschuldung eine Beseitigung/Veringerung zu erreichen
Unterstützung bei einem Ausgleich/Erstellung von einem Zahlungsplan
Unterstützung/psychologische Betreuung durch SozialarbeiterInnen für den Schuldner/die Schuldnerin

Minimum/Existenzminimum bzw. Existenzsgrenzen bei Pfändungen, Richtlinien für 2007 (Pfändung bis aufs Existenzminimum)

* für den Verpflichteten oder die Verpflichtete (allgemeiner Grundbetrag): 726 Euro
* sollte man Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen (allgemeiner erhöhter Grundbetrag): 847 Euro
* für jeden Unterhaltsberechtigten oder jede Unterhaltsberechtigte gibt es zusätzlich 145 Euro (Kinder)
* Höchstbetrag: 2.900 Euro
* zusätzlich gibt es von der Differenz zwischen Existenzminimum und dem tatsächlichem Einkommen: 30 Prozent für die verpflichtete Person

Zum Thema Schulden siehe auch: Schulden frei sein mit weiterführenden Informationen und Links zum Thema.



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