Anspruchszinsen ab 1.Oktober auf 5,7 %

Die Anspruchsverzinsung beim Finanzamt wird ab 1.Oktober 2008 angehoben. Dies bedeutet, dass Zinsen (Anspruchsverzinsung und Anspruchzinsen aus Einkommensteuer oder der Steuer für die Körperschaftsteuerveranlagung ab dem 1.Oktober 2008 bis zur Zustellung/Erstellung des jeweiligen Steuerbescheides vortan mit 5,7 % an Steuern verzinst werden.



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