Kirchensteuer und Kirchenbeitrag

Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche in Österreich bezahlen die Kirchensteuer bzw. den Kirchenbeitrag. Mitglieder der IKG haben bis 1998 eine Kultussteuer bezahlt.
Der Kirchenbeitrag unterscheidet sich je nach Religionszugehörigkeit. Die Berechnung erfolgt dabei durch das Bruttojahreseinkommen. Seit 1939 gibt es ein Gesetz, das direkte Einziehung des Kirchenbeitrages über Kirchenbeitragsstellen regelt.

Bei der Einkommenssteuer Erklärung können Kirchenbeiträge (an anerkannte Kirchen/Religionsgemeinschaften) bis zu einem Betrag von 100 Euro steuerlich geltend gemacht (abgesetzt) werden.

Geschichte der Kirchensteuer
Bis zum Jahr 1780 hatte die Kirche die Möglichkeit, aus eigenem Vermögen und Einnahmen aus Grundbesitz ihre Kosten zu bezahlen. Während Kaiser Joseph II regierte kam es zuzr Schließung vieler Klöster, Stifte und Krichen. Dies führte zur Schaffung des Religionsfonds, der zur Finanzierung des Klerus und der Pfarren diente. Im zweiten Weltkrieg wurden die Zahlungen abgeschafft und das Kirchenbeitragsgesetz geschaffen.

Kirchenbeitrag in der Evangelischen Kirche
Die Pfarrgemeinde hebt hier den Kirchenbeitrag ein, dieser beträgt 1,5 des steuerpflichtigen Einkommens (minus 44 Euro). Freibeiträge für Alleinverdiener und Kinder sind ebenfalls möglich.

Katholische Kirche und Kirchensteuer
Kirchenbeitragsstellen dienen dazu, den Kirchenbeitrag einzuheben. 1,1 % des jeweils steuerpflichten Einkommens (minus 47) und Ermäßigungen für Alleinverdiener/Kinder/Senioren und Studenten sind möglich. Für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft gibt es eine spezielle Berechnung.

Siehe auch:
Kirchenbeitrag und wofür er verwendet wird
Steuerinformationen im September 2008, unter anderem zum Kirchenbeitrag in Deutschland
Danke für ihren Kirchenbeitrag- Tagebuch eines Pfarrers
Macht einen das Zahlen der Kirchensteuer zu einem Christen? – Thema Glaube im Alltag
Kirchensteuer und deren Verwendung bei Frag Gott



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