Jahressechstel
In Österreich ist das Jahressechstel als Grenze bekannt, die zu einer günstigeren Lohnsteuer führen. Sonstige Bezüge (zum Beispiel das jeweils 13/14te Monatsgehalt, Belohnungen/Prämien, Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) werden nach Abzug des jeweiligen Freibetrags mit nur 6 % besteuert.
Wie berechnet man das Jahressechstel?
Die Summe der insgesamt bereits ausgezahlten Bruttobezüge (in diesem Kalenderjahr) werden durch die noch verbleibenden Kalendermonate multipziert, danach wird das Ergebnis *2 gerechnet. Das Jahressechstel ergibt danach bei gleichbleibenden Bezügen 2 Bruttomonatsgehälter.
Wie werden weitere Sonderbezüge versteuert?
Wenn weitere Bezüge gezahlt/erhalten werden, so müssen diese zu den üblichen Konditionen (normaler Lohnsteuersatz) versteuert werden.
Siehe auch: Erklärung zum Jahressechstel im Portal der WKO
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